Restschuldversicherung widerrufen – Jetzt Beiträge zurückholen
- Seit längerem steht die Restschuldversicherung in der Kritik von Politik, Verbraucherschützern und Verbänden.
- Der Vorwurf: Sie seien häufig überteuert und oft wirkungslos.
- Die Restschuldversicherung wird häufig von den Banken als Zusatzversicherung bei Darlehen angeboten.
Was ist die Restschuldversicherung?
Die Restschuldversicherung wird häufig von den Banken als Zusatzversicherung bei Darlehen angeboten. Die Versicherung tritt in Kraft, wenn der Kredit aus Gründen wie Todesfall, unverschuldeter Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder Scheidung nicht mehr bedient werden kann. Die Bank kann sich so vor ausbleibenden Zahlungen schützen und der Kreditnehmer bewahrt z. B. Angehörige vor Überschuldung.
Die Restschuldversicherung ist keine verpflichtende Versicherung. Allerdings sind Kreditinstitute verpflichtet, die Bonität eines möglichen Kreditnehmers zu überprüfen. Bei schlechter Bonität ist es durchaus realistisch, dass sich die Kreditkonditionen verschlechtern, wenn keine Restschuldversicherung abgeschlossen wird. Im schlimmsten Fall gewährt Ihnen die Bank den Kredit gar nicht.
Warum sollte ich die Restschuldversicherung beenden?
In den vergangenen Jahren wurden immer wieder zwei Punkte bemängelt: Restschuldversicherungen seien meistens überteuert und oft wirkungslos. Aufgrund zahlreicher Ausschlussklauseln zahlen die Versicherungen in vielen Fällen gar nicht. So ist beispielsweise einer der häufigsten Gründe für Arbeitsausfälle – die psychische Erkrankung – oft vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Und obwohl die Restschuldversicherung nicht verpflichtend ist, berichtet z. B. die Bürgerbewegung Finanzwende von erheblichem Verkaufsdruck der Banken. Laut einem Bericht zeigt sich dieser:
[...] durch penetrante Ansprache, ungefragte Miteinbeziehung in die Angebote, Verweis auf die sich andernfalls deutlich erhöhenden Zinsen, dem Drohen mit Risiken für die nahen Angehörigen bis schließlich dahin, dass die Kreditbewilligung von dem Abschluss der Zusatzprodukte abhängig gemacht wird.
Besonders die Kombi-Restschuldversicherung weist zudem viele Mängel auf. Der Versicherungsschutz sei oft lückenhaft und intransparent, so der Bund der Versicherten. Und der enge Rahmen, in dem die Versicherung im Ernstfall einspringen würde, ist den Versicherten oft gar nicht bewusst. Außerdem kommen hohe Beiträge hinzu. Mit einer Kombi-Restschuldversicherung im Gesamtpaket können bei einem zinslosen Kredit Mehrkosten in Höhe von bis zu 20 % entstehen. Hinzu kommt, dass bei der Kombi-Restschuldversicherung der Versicherungsbeitrag oftmals als Einmalbeitrag auf die Kreditsumme aufgeschlagen wird. Dadurch werden übermäßige Zinsbelastungen zum Problem und nicht nur der Versicherungsbeitrag an sich.
Kann ich meine Restschuldversicherung widerrufen?
Angesichts der Probleme, die insbesondere mit der Kombi-Restschuldversicherung auftreten, ist es nachvollziehbar, wenn sich Verbraucher von ihrer Restschuldversicherung trennen möchten. Um die Restschuldversicherung zu beenden und sich darüber hinaus die gezahlten Beiträge zurückzuholen, ist der Widerruf die beste Variante.
Grundsätzlich steht Verbrauchern eine 14-tägige Widerrufsfrist zu. Es kommt aber immer wieder zu Fehlern in Widerrufsbelehrungen. Das hat zur Folge, dass diese Frist nie zu laufen beginnt und der Vertrag auch danach widerrufen werden kann.
Eine Fehlerquelle in den Verträgen besteht z.B. darin, dass es sich bei dem Kreditvertrag in Verbindung mit der Restschuldversicherung um eine wirtschaftliche Einheit handeln kann. Das liegt dann vor, wenn die Verträge sich aufeinander beziehen, sprich das Darlehen ganz oder teilweise der Finanzierung des anderen Vertrages (der Restschuldversicherung) dient. Diese Tatsache der "zusammenhängenden Verträge" nach § 360 BGB zieht rechtliche Besonderheiten nach sich, über die Sie im Vertrag informiert werden müssen. Fehlen diese Bestimmungen oder sind diese mangelhaft, dann können Sie die Restschuldversicherung unabhängig von Ihrem Kreditvertrag widerrufen.
Zudem müssen diejenigen, die eine Restschuldversicherung seit dem 23. Februar 2018 abgeschlossen haben, gemäß § 7a Absatz 5 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) erneut in Textform über ihr Widerrufsrecht belehrt werden. Die Widerrufsfrist beginnt nicht, bis der Verbraucher diese Belehrung erhalten hat.
Im Gegensatz zur Kündigung lohnt es sich finanziell, den Vertrag zu widerrufen. Bei einer ordentlichen Kündigung haben Sie nur Anspruch darauf, die zu zahlenden Beträge für den Rest der verbleibenden Laufzeit anteilig zurückzuverlangen. Widerrufen Sie, wird die Restschuldversicherung rückabgewickelt und der Vertrag so behandelt, als hätte er nie bestanden. Die Beiträge erhalten Sie entsprechend in vollem Umfang zurück.
Beitrag geprüft von
Rechtsanwalt Philipp Caba**
Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte