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Carsharing - Bußgelder & Gebühren

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Beitrag geprüft vonRechtsanwalt Philipp Caba**
16.05.2023 | 3 Min. Lesezeit
  • Auch mit einem Carsharing-Auto ziehen Ordnungswidrigkeiten einen Bußgeldbescheid mit sich.
  • Der Bescheid macht einen Schlenker über den Carsharing-Anbieter, der Ihnen das Schreiben weiterleitet.
  • Die Gefahr besteht, dass die Einspruchsfrist gegen den Bußgeldbescheid von 14 Tagen bereits abgelaufen.

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Carsharing: Was steckt dahinter und wie funktioniert's?

Übersetzt ins Deutsche bedeutet der Begriff "Carsharing" nichts anderes, als sich ein Auto zu teilen. Das Modell ist schnell erklärt. Carsharing-Unternehmen stellen ihren Kunden Autos zur Verfügung, die vor allem in Großstädten in einer großen Anzahl zu finden sind. Diese können vom Kunden genutzt werden, um von A nach B zu kommen. Vorrangig nehmen Personen diese Dienstleistung in Anspruch, die zwar einen Führerschein aber kein eigenes Auto besitzen.

Um Kunde zu werden, registriert man sich in den meisten Fällen online bei einem Carsharing-Anbieter. Nach der Registrierung wird in der Regel eine Identitätsprüfung verlangt. Hierfür müssen Sie als potentieller Kunde persönlich bei der jeweiligen Filiale vorbeikommen.

Erst dann wird ein Universalschlüssel, oftmals eine Chipkarte, übergeben. Damit lassen sich die Autos aus der zugehörigen Flotte öffnen, starten und auch abschließen. Am Ende der Fahrt wird das Fahrzeug abgestellt und ist für den nächsten Kunden nutzbar. Je nach Carsharing-Modell muss das Fahrzeug dann wieder an der Abholstation (stationsbasiert) oder innerhalb eines bestimmten Gebietes (free-floating) geparkt werden.

Wie beliebt das Carsharing-Modell ist, zeigt der Aufwärtstrend der letzten Jahre. Laut Statistik des Bundesverband Carsharing ist die Anzahl der registrierten Carsharing-Nutzer auf 2,11 Millionen gestiegen. Damit hat sich der Kundenkreis seit 2015 sogar mehr als verdoppelt.

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Wir prüfen kostenfrei, ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt. Unsere Experten im Verkehrsrecht melden sich unverbindlich und kurzfristig mit einer ehrlichen Ersteinschätzung bei Ihnen. Erst im Anschluss entscheiden Sie, ob Sie gegen Ihren Bußgeldbescheid vorgehen möchten. Bis dahin entstehen Ihnen keinerlei Kosten.

Falsch-Parken, Radarfalle und Co. – Wie läuft das Bußgeldverfahren beim Carsharing ab?

Egal, ob Sie falsch geparkt haben, zu schnell gefahren sind oder am Steuer telefoniert haben – auch mit einem Carsharing-Auto ziehen Ordnungswidrigkeiten einen Bußgeldbescheid mit sich.

Der große Unterschied zu einer Fahrt mit Ihrem Privatauto ist jedoch, dass Sie den Bußgeldbescheid nicht auf direktem Wege erhalten. Dieser macht nämlich einen Schlenker über den Carsharing-Anbieter, der Ihnen den Bescheid dann weiterleitet. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass einige Tage ins Land ziehen können, bevor Sie den Bescheid überhaupt erhalten.

Die Gefahr ist also ziemlich groß, dass die Einspruchsfrist gegen den Bußgeldbescheid von 14 Tagen bereits abgelaufen ist. Wenn Sie jedoch auf Ihr Recht auf Einspruch bestehen wollen, müssen Sie die "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" beantragen. Sie sind gut damit beraten, wenn Sie für die Beantragung einen Anwalt zu Rate ziehen.

Fahren darf in der Regel nur der Vertragspartner

Begehen Sie nicht den Fehler und lassen Sie eine andere Person fahren, die nicht dazu berechtigt ist. Denn das kann in den meisten Fällen kostspielige Folgen haben. Wenn beispielsweise der Anbieter car2go jemanden am Steuer erwischt, der nicht der Mieter ist, wird eine Gebühr von 1.000 Euro vom Kunden verlangt.

Carsharing und der Versicherungsschutz

Der Versicherungsschutz ist in den meisten Fällen bereits in den jeweiligen Tarifen enthalten. Das heißt, Sie als Kunde sind bereits über den Anbieter haftpflicht- sowie kaskoversichert (Teil- oder Vollkasko), falls ein selbstverschuldeter Schaden am Auto entsteht.

Was viele Kunden im Vorfeld jedoch nicht wissen, ist, dass die Carsharing-Anbieter Selbstbeteiligungen verlangen. Je nach Anbieter können diese unterschiedlich hoch sein. Ist beispielsweise die Selbstbeteiligung auf 900 Euro angesetzt, müssen Sie bei einem selbstverschuldeten Schaden bis zu diesem Betrag die Kosten übernehmen.

Erst die Kosten, die über die Selbstbeteiligung hinausgehen, werden dann von der Versicherung Ihres Anbieters übernommen. Oftmals besteht auch die Möglichkeit, die Selbstbeteiligung gegen Gebühr runterzusetzen. Ob sich die Reduzierung der Selbstbeteiligung lohnt, muss jeder Fahrer für sich selbst entscheiden und die Risiken abwägen.

Wir prüfen kostenfrei, ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt. Unsere Experten im Verkehrsrecht melden sich unverbindlich und kurzfristig mit einer ehrlichen Ersteinschätzung bei Ihnen. Erst im Anschluss entscheiden Sie, ob Sie gegen Ihren Bußgeldbescheid vorgehen möchten. Bis dahin entstehen Ihnen keinerlei Kosten.

Wo greift der Versicherungsschutz nicht?

Auch hier gibt es keine pauschalen Angaben. In der Regel können Sie aber davon ausgehen, dass der Versicherungsschutz in folgenden Fällen entfällt:

  • bei unerlaubten Fahrten in das Ausland
  • wenn eine andere Person als der Mieter am Steuer saß
  • wenn ein Schaden durch eine Straftat, beispielsweise durch Steuer am Alkohol herbeigeführt wurde

Schauen Sie in die AGB´s

Um zu wissen, welche Risiken Sie eingehen, wann der Versicherungsschutz gilt und mit welchen Gebühren Sie rechnen müssen, ist ein Blick in die AGB notwendig. Vor allem beim Versicherungsschutz ist Vorsicht geboten. Denn dieser kann von Anbieter zu Anbieter sehr unterschiedlich gestaltet sein. 

Beitrag geprüft von

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte