Audi Abgasskandal – Jetzt entschädigen lassen!
- Bei Audi wurden fünf illegale Abschalteinrichtungen gefunden.
- Etliche Audi-Modelle der Baujahre zwischen 2008 und 2018 sind vom Abgasskandal betroffen.
- Audi-Kund:innen können Schadensersatz gegen Audi im Abgasskandal geltend machen.
Inhalt:
- Was geschah im Abgasskandal bei Audi?
- Welche Audi-Modelle sind vom Abgasskandal betroffen?
- Welche illegalen Abschalteinrichtungen nutzt Audi im Abgasskandal?
- Gibt es offizielle Rückrufe für Audis im Abgasskandal?
- Welche Probleme sind mit dem Software-Update verbunden?
- Was sind die juristischen Grundlagen für Ansprüche gegen Audi im Abgasskandal?
- Welche Handlungsoptionen haben Betroffene gegen Audi im Abgasskandal?
- Was kostet ein Vorgehen gegen Audi im Abgasskandal?
BGH-Urteil bestätigt Schadensersatz für Millionen Diesel
Der Bundesgerichtshof hat am 26. Juni 2023 eines der wichtigsten Urteile im Dieselskandal gefällt. Die Hersteller müssen für Millionen Diesel mit unzulässigen Abschalteinrichtungen einen pauschalen Schadensersatz von bis zu 15 Prozent des Kaufpreises zahlen. Vorsätzliche Sittenwidrigkeit muss nicht mehr nachgewiesen werden. Auf teure und langwierige Gutachten soll künftig auch verzichtet werden. Dieselklagen werden beschleunigt und Chancen für Betroffene auf Schadensersatz drastisch erhöht.
Was geschah im Abgasskandal bei Audi?
Im Jahr 2015 kamen Vorwürfe ans Licht, dass Volkswagen in seine Dieselmotoren der Reihe EA189 illegale Abschalteinrichtungen einbaute. Kurz nachdem VW die Manipulationen gestanden hatte, breiteten sich die Nachrichten zum weltweiten Skandal von den USA bis nach Deutschland aus.
Doch nicht nur geografisch wurde der Skandal größer: Schnell kam heraus, dass neben Volkswagen sämtliche Konzerntöchter – und damit auch Audi – involviert waren. Kurze Zeit später ergaben Ermittlungen, dass auch andere Autohersteller, wie BMW, Daimler oder Opel Abgaswerte verfälschten. Weltweit mussten Millionen manipulierte Fahrzeuge in die Werkstätten zurückbeordert werden.
Obwohl VW zuerst ins Visier der Behörden geriet, vermutet die Justiz inzwischen, dass die technologischen Voraussetzungen bei Audi ihren Anfang nahmen. So wurde zum Beispiel eine Einrichtung mit dem irreführenden Namen „Akustikfunktion” ursprünglich von Audi entwickelt und später von VW eingesetzt. Die Funktion reguliert unter anderem die Einspritzrate des Harnstoffes „AdBlue”, welcher zur Abgasreinigung dient. Während die Akustikfunktion in Prüfsituationen einwandfrei läuft, wird sie während des Straßenbetriebs abgestellt. Dort übersteigen die Stickoxidwerte die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte um ein Vielfaches.
Für Audi bedeutete der Abgasskandal bisher Strafzahlungen in Höhe von 800 Mio. Euro, Razzien und Anzeigen u.a. gegen den ehemaligen Audi-Chef Rupert Stadler. Für Audi-Fahrer:innen bedeutet der Abgasskandal vor allem große Wertverluste, da der Wiederverkaufswert der manipulierten Fahrzeuge erheblich gesunken ist. Darüber hinaus haben die illegalen Abschalteinrichtungen negative Folgen für Umwelt und die Luftqualität in europäischen Städten.
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Welche illegalen Abschalteinrichtungen nutzt Audi im Abgasskandal?
Noch bis 2018 konnte Audi seine manipulierten Fahrzeuge verkaufen, wie Recherchen des „Handelsblatts" und „BR Recherche" ergaben. Audi zählt zu den beliebtesten Fahrzeugmarken – beispielsweise mit dem Audi A4. Von allen in Deutschland gefahrenen Wagen dienen allein 88 % als Dienstwagen. Auch der Audi A8 als Fahrzeug der Luxusklasse sticht in der Statistik hervor, allerdings eher negativ: Denn sie stießen 25-Mal so viel Stickoxide je Kilometer aus, wie 2015 erlaubt war.
Doch wie genau wurde bei Audi eigentlich manipuliert? Wie inzwischen bekannt ist, bediente sich Audi vier verschiedener Strategien:
#Strategie A und #Strategie B
Hier werden zwei Strategien miteinander verknüpft: Die Strategie B („Alternatives Aufheizen“) leitet Strategie A – die „Aufheizstrategie“ – ein. Dies sorgt dafür, dass die schadstoffreduzierende Aufwärmfunktion des Motors aktiviert wird – allerdings nur auf dem Prüfstand. Fährt das Fahrzeug im Straßenverkehr, läuft der Motor „kalt“ und Stickoxide werden ungefiltert ausgestoßen.
#Strategie C
Das sogenannte „Re-Entry Aufheizen“ verhindert, dass der Audi im Straßenbetrieb nicht mehr in den Aufheizmodus wechseln kann. Dadurch kommt es im Straßenbetrieb zum dauerhaften ungefilterten Ausstoß an Stickoxiden.
#Strategie D
Durch diese Abschalteinrichtung wird die Einspritzung des Harnstoffes „AdBlue” während der Fahrt unterbunden. „AdBlue” war ursprünglich ein Teil der „Clean-Diesel-Technologie”, mit der Audi Werbung machte. Doch wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) feststellte, wird während der Fahrt weniger „AdBlue” eingespritzt als kurz nach dem Start. So kam es auch hier zu abweichenden Abgaswerten zwischen Prüfstand und Realbetrieb.
#Thermofenster
Neben diesen vier Strategien zur Abgasmanipulation gibt es jedoch auch noch das jüngste Mitglied der inzwischen berühmt berüchtigten Mogelfamilie – das „thermische Fenster”. Mit eben diesem „Fenster” wird die Abgasreinigung anhand der Außentemperatur reguliert. Innerhalb eines Temperaturfensters, das sich meistens zwischen 15 und 30 °C bewegt, ist die Abgasreinigung vollumfänglich in Gange.
Über und unterhalb dieses Temperaturrahmens wird die Reinigung heruntergeregelt bzw. abgeschaltet. Die Technologie ist in den meisten Dieselfahrzeugen – allen voran bei Daimler und Volkswagen – verbaut und dient den Herstellern zufolge angeblich dem Motorenschutz. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) sieht dies jedoch anders, weshalb auch das Thermofenster inzwischen ganz offiziell als illegale Abschalteinrichtung gilt.
Da die Durchschnittstemperaturen in vielen europäischen Städten das meiste Jahr unterhalb dieses Temperaturfensters liegen, handelt es sich bei der Abschaltung um keinen Ausnahmezustand. Auch ist das Fenster nicht zufällig gewählt: Es entspricht den Temperaturen, die auf Prüfständen herrschen.
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Gibt es offizielle Rückrufe für Audis im Abgasskandal?
Aufgrund der Manipulationen an den Motoren der Audi-Diesel mussten bereits hunderttausende Fahrzeuge zurück in die Werkstätten gerufen werden. Kund:innen, die ein offizielles Rückrufschreiben des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) erhalten haben, wurden zu einem Software-Update verpflichtet.
Audi-Dieselfahrzeuge waren bislang von zwei größeren Rückrufaktionen betroffen. Folgende Audi-Modelle mit dem Motor EA189 wurden unter dem Code „23Q7" zurückgerufen.
Audi-Rückruf 23Q7 (Motor EA189)
Audi-Rückruf 23X6 (Motor EA897)
In der Rückrufdatenbank des Kraftfahrt-Bundesamtes können Audi-Fahrer:innen unter dem Hersteller-Code oder über den Markenname herausfinden, ob ihr Fahrzeugtyp von einer Rückrufaktion betroffen ist:
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Welche Probleme sind mit dem Software-Update verbunden?
Wer ein Rückrufschreiben erhält, wird aufgefordert, sein Fahrzeug in eine Werkstatt zu bringen, um es dort einem Software-Update zu unterziehen. Dieses Update entfernt einerseits die unerlaubten Abschalteinrichtungen aus den Fahrzeugen. Und soll somit gleichzeitig als Maßnahme dienen, dass die Audis umweltfreundlicher werden. Das Ziel ist also die Reduzierung von Stickoxidemissionen, unter Berücksichtigung der Vorgaben, dass z.B. die Motorleistung nicht eingeschränkt wird und kein höherer Verbrauch entsteht.
Doch es bestehen berechtigte Zweifel daran, ob das Software-Update überhaupt geeignet ist, um diese Ziele zu erreichen. Dafür gibt es drei Gründe:
#1: Verbraucher:innen berichten von ungewollten Nebeneffekte des Updates
Zu den Nebeneffekten zählen u.a. erhöhter Spritverbrauch, Leistungseinbrüche oder Ausfälle beim Abgassystem.
#2: Expert:innen äußern Zweifel an der Wirksamkeit des Updates
Untersuchungen haben gezeigt, dass manche Fahrzeuge nach dem Update sogar höhere Emissionswerte also zuvor aufweisen.
#3: Audis mit Software-Update können trotzdem von Fahrverboten betroffen sein
Ein Software-Update ist keine Garantie, um vor Fahrverboten geschützt zu sein. Diese drastische Maßnahme wurde bereits in einigen deutschen Städten umgesetzt und für viele weitere angekündigt.
Was sind die juristischen Grundlagen für Ansprüche gegen Audi im Abgasskandal?
Nicht nur strafrechtlich wurde gegen Audi im Abgasskandal ermittelt. Für betroffene Audi-Fahrer:innen sind vor allem zwei Urteile interessant: das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Motortyp EA189 und das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Thermofenster.
Im Mai 2020 urteilte der BGH, dass sich Volkswagen der vorsätzlichen und sittenwidrigen Schädigung schuldig gemacht hat. Allen Betroffenen stehen daher Entschädigungen zu. Da der Motortyp EA189, um den es im Gerichtsurteil ging, auch in Audi-Fahrzeugen verbaut ist, gilt das wegweisende Urteil auch für Audi-Fahrer:innen.
Im Dezember 2020 positionierte sich erstmals der EuGH zum Thermofenster. Das Gericht bestätigte den Verdacht, der bereits lange von Verbraucherschützern vertreten wurde, dass es sich um eine illegale Abschalteinrichtung handelt. Der EuGH wies damit die Darstellung von Herstellerseite zurück, dass es sich um eine reine Motorenschutzfunktion handelt.
Doch auch weit vor den verbraucherfreundlichen Urteilen von BGH und EuGH sah die Erfolgsquote unserer Mandant:innen mit 90 % alles andere als schlecht aus.
Machen auch Sie von den positiven Urteilen im Abgasskandal Gebrauch und fordern Sie Schadensersatz. Prüfen Sie mit wenigen Klicks im kostenfreien Online-Check, wie viel Geld Ihnen zusteht oder beauftragen Sie uns direkt – bequem von zu Hause oder dem Rest der Welt aus.
Was kostet ein Vorgehen gegen Audi im Abgasskandal?
Durchsetzung mit Rechtsschutzversicherung
Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese die Kosten zur Forderung Ihrer Ansprüche. Jetzt tritt genau der Grund ein, weshalb Sie einst eine Versicherung abgeschlossen haben. Der Vorteil, den Sie als Rechtsschutzversicherter haben: Jeder Cent, den ein Autokonzern oder Händler Ihnen schuldet, bleibt bei Ihnen. Sie müssen lediglich für Ihre vereinbarte Selbstbeteiligung aufkommen. Wir stellen für Sie kostenfrei die Deckungsanfrage und kümmern uns im Anschluss um die Kommunikation und Abwicklung mit Ihrem Versicherer. Bei der Beauftragung für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche senden wir direkt die Deckungsanfrage an Ihre Versicherung. Schneller und einfacher geht es nicht.
Durchsetzung ohne Rechtsschutzversicherung
Auch ohne Rechtsschutzversicherung bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihre Ansprüche ohne eigenes Kostenrisiko geltend zu machen. Möglich wird dies durch einen sogenannten Prozesskostenfinanzierer. Dieser übernimmt für Sie alle Kosten (zum Beispiel eigene und gegnerische Anwaltshonorar sowie ggf. Gerichtskosten), die durch die Vertretung entstehen. Sie müssen nichts bezahlen – nur wenn wir für Sie einen Erfolg erzielt haben, erhält der Prozesskostenfinanzierer einen prozentualen Anteil des Ihnen zugesprochenen Betrags – eine sogenannte Erfolgsprovision. Sollte das Ergebnis nicht zu einem Erfolg führen, trägt der Prozesskostenfinanzierer alle Kosten.
Beitrag geprüft von
Rechtsanwalt Philipp Caba**
Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte