Zwischenmietvertrag: das müssen Sie beachten!
- Eine Zwischenmiete ist eine Untervermietung mit zeitlicher Befristung.
- Im Zwischenmietvertrag sollten alle Voraussetzungen und Regeln für eine Zwischenmiete aufgeführt sein.
- Unsere Expert:innen im Mietrecht beraten Sie gerne bei allen Fragen zum Zwischenmietvertrag.
Was muss bei einem Zwischenmietvertrag beachtet werden?
Bei der Zwischenmiete handelt es sich um eine Untervermietung mit zeitlicher Befristung. Soll eine Wohnung teilweise oder komplett zwischenvermietet werden, wird die Zustimmung des Vermieters benötigt. Der Zwischenmieter haftet nicht gegenüber dem Vermieter. Sollte es zu Mietschäden kommen, haftet der Hauptmieter.
Wenn Sie einen Zwischenmietvertrag abschließen möchten, sollten Sie folgende Punkte beachten:
- Erlaubnis des Vermieters: Der Hauptmieter benötigt die ausdrückliche Erlaubnis des Vermieters, um die Wohnung oder das Zimmer unterzuvermieten. Eine Klausel im Mietvertrag, die eine generelle Untervermietung erlaubt, reicht nicht aus. Der Vermieter kann die Erlaubnis jedoch aus berechtigten Gründen verweigern.
- Vertragliche Vereinbarungen: Der Zwischenmietvertrag sollte schriftlich abgeschlossen werden. Hierbei sollten alle relevanten Details, wie die Höhe der Miete, die Dauer des Mietverhältnisses und die Nebenkosten, schriftlich festgehalten werden. Es empfiehlt sich auch eine Regelung zur Kündigung des Vertrages.
- Kaution: Der Hauptmieter kann eine Kaution verlangen, um sich vor eventuellen Schäden oder Zahlungsausfällen zu schützen. Hierbei sollte die Höhe der Kaution im Vertrag festgelegt und der Untermieter darüber informiert werden, wie und wann die Kaution zurückgezahlt wird.
- Mieterpflichten: Der Untermieter hat die gleichen Pflichten wie ein regulärer Mieter. Dazu gehört zum Beispiel die Pflicht zur Schadensmeldung oder die Einhaltung der Hausordnung. Der Hauptmieter sollte den Untermieter darüber informieren und gegebenenfalls darauf hinweisen.
- Haftung: Der Hauptmieter haftet gegenüber dem Vermieter für alle Verstöße des Untermieters gegen den Mietvertrag. Der Untermieter sollte darüber informiert werden und darauf achten, dass er die Regeln des Mietvertrages einhält.
Es ist wichtig, dass beide Parteien den Zwischenmietvertrag gründlich lesen und sich darüber im Klaren sind, welche Rechte und Pflichten sie haben. Bei Unsicherheiten oder Fragen kann es ratsam sein, einen Anwalt im Mietrecht zu konsultieren.
Was muss im Zwischenmietvertrag stehen?
- Name und Anschrift von allen Beteiligten
- Adresse und Beschreibung des Mietobjekts und der betreffenden Räumlichkeiten
- Dauer der Zwischenmiete
- Kündigungsfristen
- Höhe der Miete und Zahlungskonditionen
- Details zur Nebenkostenregelung
- Angaben zur Kaution (max. drei Kaltmieten)
- Zahl der übergebenen Schlüssel und Vorgehen bei Verlust
- Verweis auf die Hausordnung
Zwischenmietvertrag – So geht's richtig!
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Wer haftet bei einer Zwischenmiete?
Falls es zu Schäden an der Mietsache kommt, wie etwa einem Wasserschaden, kann der Zwischenmieter nicht haftbar gemacht werden. In einem solchen Fall müssten Sie als Hauptmieter dafür geradestehen. Auch das Verhalten des Zwischenmieters kann negative Auswirkungen auf Sie haben, z.B. wenn er sich wiederholt durch Lärm und Ruhestörung bemerkbar macht und Sie deshalb eine Abmahnung vom Vermieter erhalten. Bei weiteren Auffälligkeiten kann der Vermieter Ihnen sogar fristlos kündigen, obwohl Sie selbst nichts falsch gemacht haben.
Wenn Sie als Mieter einen Zwischenmieter wählen, sollten Sie darauf achten, dass dieser haftpflichtversichert ist, um sich gegen mögliche Mietsachschäden abzusichern. Dadurch kann die Versicherung unter Umständen für die Schäden aufkommen. Zudem empfiehlt es sich, eine ausreichend hohe Kaution zu verlangen, besonders wenn die Wohnung eine hochwertige Ausstattung hat. Beachten Sie jedoch, dass Sie als Hauptmieter gemäß § 551 BGB die Kaution gesondert anlegen müssen und sie nicht einfach auf Ihrem Konto behalten dürfen.
Müssen die Einnahmen versteuert werden?
In Deutschland müssen Einkünfte aus der Vermietung von Wohnraum grundsätzlich versteuert werden, auch wenn es sich um eine Zwischenmiete handelt. Dies gilt unabhängig davon, ob die Vermietung möbliert oder unmöbliert erfolgt.
Es gibt jedoch Freibeträge und Pauschalen, die bei der Berechnung der Steuer berücksichtigt werden können. So können beispielsweise Werbungskosten wie Reparatur- und Renovierungskosten oder Abschreibungen auf Einrichtungsgegenstände geltend gemacht werden.
Die konkrete Höhe der Steuer hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Höhe der Einnahmen und den abzugsfähigen Kosten. Es ist empfehlenswert, sich hierzu von einem Experten im Mietrecht beraten zu lassen oder sich direkt an das zuständige Finanzamt zu wenden.
Beitrag geprüft von
Rechtsanwalt Philipp Caba**
Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte