Dieselskandal: Auto schon verkauft? Trotzdem Schadensersatz!
- Sie können auch Schadensersatz im Dieselskandal durchsetzen, wenn Sie das Auto bereits verkauft haben.
- Sie können Schadensersatz teilweise bis zu 10 Jahre lang durchsetzen.
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Ich hab mein Auto bereits verkauft. Steht mir Schadensersatz im Dieselskandal zu?
Wer Schadensersatz für seinen mittlerweile verkauften Schummel-Diesel fordert, hat grundsätzlichen Anspruch auf die Entschädigung. Zu dieser Entscheidung kam der Bundesgerichtshof (BGH) bereits im Juli 2021 (Az. VI ZR 533/20 und Az. VI ZR 575/20).
Aber wie lange lassen sich diese Schadensersatzansprüche durchsetzen? Gehen die Ansprüche bereits mit Eintritt der regulären Verjährungsfrist von drei Jahren verloren?
Der BGH hat am 21. Februar 2022 auch hier eine klare, verbraucherfreundliche Entscheidung getroffen. Die Karlsruher Richter:innen urteilten, dass Käufer:innen eines manipulierten Neuwagens auch nach Ablauf der regulären Verjährungsfrist von drei Jahren Schadensersatz fordern können (Az. VIa ZR 8/21 und VIa ZR 57/21). Auch dann, wenn das Fahrzeug bereits weiterverkauft wurde.
Dabei stützte sich der BGH auf den § 852 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Darin steht, dass nach Eintritt der regulären Verjährungsfrist von drei Jahren weiterhin Anspruch auf Schadensersatz besteht, wenn sich jemand aufgrund einer unerlaubten Handlung bereichert hat. Dieser Restschadensersatzanspruch verjährt erst nach 10 Jahren.
Dass VW vorsätzlich und sittenwidrig gehandelt hat und deswegen eine solche unerlaubte Handlung vorliegt, steht außer Frage. Auch der Umstand eines Weiterverkaufs ändert grundsätzlich nichts an der Tatsache, dass Sie bereits bei Unterzeichnung des Kaufvertrages einen finanziellen Schaden durch den Betrug erlitten haben. Der ursprüngliche Anspruch auf Schadensersatz bleibt demnach weiterhin bestehen.
Lohnt sich ein Vorgehen in meinem Fall überhaupt?
Sie können sich nach vorliegendem Sachverhalt gute Erfolgsaussichten ausrechnen, wenn bei Ihnen folgende Voraussetzungen zutreffen:
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Sie erwarben Ihr Fahrzeug nach Februar 2012 als Neuwagen.
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Bei dem manipulierten Fahrzeug handelt es sich um einen VW
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Wenn in Ihrem Fahrzeug der Schummel-Motor EA189 verbaut wurde, muss das Kaufdatum vor dem 22. September 2015 liegen.
Neben den Erfolgsaussichten ist aber auch die einforderbare Schadensersatzsumme entscheidend. In der Regel wird vom zu ersetzenden Kaufpreis eine Nutzungsentschädigung und der Weiterverkaufserlös abgezogen. Je mehr Geld unterm Strich für Sie übrig bleibt, desto lohnender ein Vorgehen.
Vor einem finanziellen Schaden und einem Minusgeschäft müssen Sie sich mit uns aber nicht fürchten. Wir bieten Ihnen die Durchsetzung Ihrer Ansprüche ohne jegliches Kostenrisiko an. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen, kümmern wir uns um die Deckungsschutzzusage. Wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung besitzen, übernimmt unser Prozesskostenfinanzierer die Kosten für ein Verfahren.
Falls wir Ihnen nicht weiterhelfen können oder ein Verfahren nicht lohnend ist, werden wir Ihren Vorgang ohne Kostenaufwand für Sie beenden.
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Beitrag geprüft von
Rechtsanwalt Philipp Caba**
Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte