Ihre Erfolgschancen im Abgasskandal – Jetzt Schadensersatz sichern
- Mit Werbe- und Pressekampagnen versucht die Autoindustrie immer wieder zu vermitteln, dass ein Vorgehen im Abgasskandal aussichtslos sei.
- Die Erfolgschancen, um im Abgasskandal Schadensersatzansprüche durchzusetzen, sind aber besser denn je.
- Für betroffene Diesel-Fahrer:innen gibt es vonseiten der Gerichte gute Nachrichten.
Inhalt:
- Wie stehen die Erfolgschancen auf Entschädigung für Diesel im Abgasskandal?
- Welche Handlungsmöglichkeiten haben Betroffene Diesel-Besitzer:innen im Abgasskandal?
- Sind Schadensersatzansprüche für Diesel im Abgasskandal bereits verjährt?
- Warum sollten Betroffene Diesel-Fahrer:innen Schadensersatz im Abgasskandal fordern?
- Welche rechtlichen Grundlagen gibt es für erfolgreiche Schadensersatzansprüche?
- Reicht das Software-Update bei Dieseln als Entschädigung im Abgasskandal?
Wie stehen die Erfolgschancen auf Entschädigung für Diesel im Abgasskandal?
Mit Werbe- und Pressekampagnen versucht die Autoindustrie immer wieder zu vermitteln, dass ein Vorgehen im Abgasskandal aussichtslos sei. Unsere Erfahrung aus rund 30.000 Mandaten bietet Betroffenen dabei eine vollkommen entgegengesetzte Perspektive: Die Erfolgschancen, um im Abgasskandal Schadensersatzansprüche durchzusetzen, sind besser denn je.
Die politische Aufarbeitung des Abgasskandals lässt zwar nach wie vor zu wünschen übrig. Auch blockieren die Autokonzerne eher, als konstruktive Lösungen zu schaffen. Doch für betroffene Diesel-Fahrer:innen gibt es vonseiten der Gerichte gute Nachrichten. Reagierten die Richter:innen zu Beginn des Abgasskandals noch zögerlich, fallen inzwischen zahlreiche Urteile verbraucherfreundlich aus.
Inzwischen stärken vor allem zwei Gerichtsurteile des Bundesgerichtshofes (BGH) und des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) aus dem Jahr 2020 die Rechte von Verbraucher:innen. In den Urteilen sind u.a. der Anspruch auf Schadensersatz aufgrund des Betrugs von Volkswagen bestätigt. Vom BGH-Urteil profitieren vorrangig Betroffene mit einem Dieselauto des VW-Konzerns der Marken VW, Audi, Skoda, SEAT oder Porsche.
Ein wegweisendes Urteil zum Motor EA288 stammt vom Oberlandesgericht (OLG) Naumburg (Urteil v. 09. April 2021, Az. 8 U 68/20). Der VW Konzern stritt jahrelang vehement ab, dass auch mit dem Nachfolger des Skandalmotors EA189 betrogen wurde. Das OLG Naumburg verurteilte VW zur Zahlung von Schadensersatz wegen illegaler Abschalteinrichtungen im Streitfahrzeug, einem Golf VII 2.0 TDI. Das Urteil ist bedeutsam für tausende betroffene VW-Diesel mit dem EA288.
Auch Daimler musste bereits vor zahlreichen Gerichten Schlappen einstecken. Erfolgreiche Urteile zugunsten der Betroffenen wegen illegaler Abschalteinrichtungen in Mercedes-Benz Dieselautos wurden u.a. an den Landgerichten (LG) Stuttgart (Az. 27 O 40/19), Karlsruhe (Az. 18 O 24/18) und Hanau (Az. 9 O 76/1) gefällt.
Und auch gegen BMW wurde im März 2020 das erste erfolgreiche Urteil gefällt. Das LG Düsseldorf kam zu dem Schluss, dass der Autokonzern den Kläger „in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise vorsätzlich geschädigt“ hat (Az. 7 0 67/19). Besonders interessant: Bei der fraglichen illegalen Abschalteinrichtung in dem BMW X1 mit der Euro-5-Norm handelte es sich um ein „Thermofenster”. Dieses ist in allen Dieselfahrzeugen sämtlicher Marken verbaut.
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Sind Schadensersatzansprüche für Diesel im Abgasskandal bereits verjährt?
Eine Sorge vieler Betrogener im Abgasskandal dreht sich um die Verjährung ihrer Ansprüche. Durch die Verzögerungs- und Hinhaltetaktik der Hersteller, wie Volkswagen, ist die dreijährige Verjährungsfrist für viele scheinbar ungenutzt verstrichen.
Doch es gibt gute Nachrichten für Dieselfahrer:innen mit dem EA189-Motor und zwar in Form des § 852 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Dem Paragrafen zufolge steht Betroffenen ein „Restschadensersatzanspruch” zu, der aus einer unerlaubten Handlung resultiert. Wie der Bundesgerichtshof 2020 urteilte, hat sich VW einer solchen unerlaubten Handlung schuldig gemacht.
Aus diesem Grund haben Geschädigte auch nach Eintritt der Verjährung Anspruch auf Schadensersatz. Und die Verjährungsfrist hierfür beträgt 10 Jahre. Mehrere Urteile von Oberlandesgerichten haben dies bereits im Sinne von Verbraucher:innen bestätigt, darunter das OLG Oldenburg (Az. 12 U 161/20) und OLG Stuttgart (Az. 10 339/20).
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Warum sollten Betroffene Diesel-Fahrer:innen Schadensersatz im Abgasskandal fordern?
Der Abgasskandal dreht sich schon lange nicht mehr nur um Volkswagens Kernmarke und deren Abgasmanipulationen. Längst ist bekannt, dass sowohl VWs Tochterkonzerne, wie Audi, Porsche oder Skoda, manipulierten, genau wie zahlreiche andere Hersteller. BMW, Daimler, Opel u. v. m. nutzten ähnliche Strategien wie VW, um gesetzlich vorgegebene Emissionsgrenzwerte auf den Prüfständen einzuhalten und sie im Straßenverkehr zu umgehen. Weltweit waren bisher insgesamt rund 11 Millionen Diesel-Fahrzeuge von illegalen Abschalteinrichtungen betroffen.
Die kurze Antwort auf die Frage, weshalb jemand Schadensersatz im Abgasskandal einfordern sollte, lautet daher: weil die Autohersteller betrogen haben. Und aus diesem Betrug ergeben sich Ansprüche auf finanzielle Entschädigung.
Für Kund:innen der jeweiligen Autobauer ist durch die Manipulationen vielfältiger Schaden entstanden. Zunächst einmal haben sie ein manipuliertes Fahrzeug erhalten, dessen Weiterverkaufswert erheblich gesunken ist. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass die Dieselautos von Fahrverboten betroffen sind.
Der Betrug der Autohersteller war planvoll und vorsätzlich. Gleichzeitig wurden viele der Fahrzeuge in aufwendigen Werbekampagnen als „Clean Diesel” angepriesen. Und nicht zuletzt leiden unter dem erhöhten Stickoxidausstoß auch Unbeteiligte – allen voran die Umwelt und die Mitmenschen.
Auch Jahre nach Beginn des Abgasskandals 2015 gibt es immer noch genug gute Gründe, um Schadensersatz zu fordern. Die Aufarbeitung des Skandals verlief – sowohl vonseiten der Autohersteller als auch von politischer Seite her – bisweilen eher schleppend. Konzerne und Behörden, wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), stemmen sich gegen eine transparente Aufarbeitung – und so kann munter weiter manipuliert werden. Bestes Beispiel ist das nach wie vor verwendete Thermofenster, das angeblich dem Motorenschutz dienen soll. Dennoch wurde es vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) 2020 als illegale Abschalteinrichtung eingestuft.
Welche rechtlichen Grundlagen gibt es für erfolgreiche Schadensersatzansprüche?
Für den Betrug der Autohersteller sollten Sie sich definitiv entschädigen lassen. Aber worauf beruhen diese Ansprüche?
Erfolgschancen im Abgasskandal gegen Volkswagen
Bei Volkswagen nahm der Dieselskandal seinen Anfang. Das wichtigste Urteil für Ihre Ansprüche gegen den Konzern ist das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Mai 2020. Hierin bestätigte das Gericht die Auffassung, dass sich VW durch den Einbau einer illegalen Abschalteinrichtung im Motortyp EA189 der vorsätzlich und sittenwidrigen Schädigung schuldig gemacht hat. VW habe seine Kund:innen bewusst getäuscht und gezeigt, dass Gewinninteressen systematisch vor die Interessen von Umwelt und Verbraucher:innen gesetzt wurden. Daraus ergeben sich für Betroffene Ansprüche auf Schadensersatz.
Von der Schadensersatzsumme wird allerdings eine Nutzungsentschädigung abgezogen. Diese berechnet sich für Neu- und Gebrauchtwagen jeweils folgendermaßen:
Neufahrzeug:
Gebrauchtwagen:
Erfolgschancen im Abgasskandal gegen Audi
Die gleichen Abschalteinrichtungen wie beim Mutterkonzern VW wurden auch in den EA189-Motoren von Audi verbaut. Die Fahrzeuge mit der Schummel-Software wurden sogar bis ins Jahr 2018 hinein verkauft. Für Ansprüche auf Schadensersatz ist für Audi-Kunden ebenfalls das BGH-Urteil zum EA189 vom Mai 2020 maßgeblich.
Auch sind die Erfolgschancen in Verfahren gegen die Audi AG als Herstellerin manipulierter V-TDI-Dieselmotoren (3,0l und 4,2l Hubraum) weiterhin hoch. Das Gleiche gilt für die Audi-Fahrzeuge, in denen ein VW-Motor verbaut ist (1,4l, 1,6l und 2,0l Hubraum), solange man – wie wir es seit Jahren tun – den Motor- und nicht den Fahrzeughersteller verklagt.
Reicht das Software-Update bei Dieseln als Entschädigung im Abgasskandal?
Zwei Jahre nach Bekanntwerden des Abgasskandals fand 2017 das „Nationale Forum Diesel” statt. Ministerpräsident:innen, Vertreter:innen aus der Autoindustrie und Bundesminister:innen kamen zusammen, um nach Lösungen für den Abgasskandal zu suchen. Ein Hauptergebnis des „Diesel-Gipfel” war ein Software-Update, das allen Dieselautos mit Abgasnorm Euro 5 und 6 aufgespielt werden sollte. Das Ziel war es, die illegalen Abschalteinrichtungen zu entfernen und die Autos umweltfreundlicher zu gestalten.
Allerdings stellt das Software-Update gleich in mehrfacher Hinsicht einen Totalausfall dar. Schon unmittelbar nach dem Diesel-Gipfel wurde es dafür kritisiert, dass Diesel mit dem Software-Update nicht vor Fahrverboten geschützt sind. Weitere Gründe, warum wir empfehlen, das Update nicht aufspielen zu lassen, sind:
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Zahlreiche Verbraucher:innen berichten über ungewollte Nebeneffekte des Updates: So beschwerten sich Kund:innen über erhöhten Spritverbrauch, Leistungseinbrüche oder Ausfälle beim Abgassystem. Auch sind die langfristigen Folgen für das Auto noch nicht absehbar.
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Es bestehen begründete Zweifel an der Wirksamkeit des Updates: Tests haben gezeigt, dass die Emissions-Grenzwerte der Diesel-Fahrzeuge auch nach dem Update signifikant überschritten werden. Dies steht wiederum in Gegensatz zu den Aussagen der Autokonzerne, die eine Verbesserung der Stickoxidemissionen um 25 bis 30 % versprachen.
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Neue Abschalteinrichtungen im Software-Update: Lange wurde vermutet, dass auch beim Software-Update gemogelt und dadurch neue Abschalteinrichtungen aufgespielt wurden. Zwei Oberlandesgerichte (OLG) haben die Vermutungen im Frühjahr 2021 bestätigt. Die Richter:innen am OLG Hamm und Köln stellten fest, dass auch das angebotene Software-Update mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehen ist (OLG Köln, Az. 20 U 288/19 und OLG Hamm, Az. 19 U 1304/19). In beiden Fällen wurde den Kläger:innen deshalb Schadensersatz von Volkswagen zugesprochen.
Besonders das OLG Hamm positionierte sich deutlich zum erneuten Betrug durch das Software-Update:
„Das Software-Update hat sie [Anm. d. Red.: die Volkswagen AG] in Wirklichkeit nicht entwickelt, um den rechtswidrigen Zustand der Fahrzeuge zu beseitigen, sondern um ihn durch einen gleichermaßen rechtswidrigen Zustand zu ersetzen, diesen Umstand erneut zu verheimlichen und so zu Unrecht die drohende Stilllegung der Fahrzeuge zu vermeiden. Ihre strategische unternehmerische Entscheidung, im eigenen Kosten- und Gewinninteresse das Kraftfahrt-Bundesamt und letztlich die Fahrzeugkäufer zu täuschen, hat sie nicht aufgegeben, sondern fortgesetzt. Ihre bislang gleichgültige Gesinnung im Hinblick auf etwaige Folgen und Schäden für Käufer ihrer Fahrzeuge und auf die Umwelt und Gesundheit der Bevölkerung schützenden Rechtsvorschriften hat sie nicht aufgegeben, sondern beibehalten.”
Az. 19 U 1304/19
Az. 19 U 1304/19
Beitrag geprüft von
Rechtsanwalt Philipp Caba**
Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte