Mietvertrag Widerruf: Wann ist er möglich und welche Voraussetzungen gelten?
Der Widerruf eines Mietvertrags ist nur möglich, wenn er als Haustür- oder Fernabsatzgeschäft abgeschlossen oder ein Rücktrittsrecht vereinbart wurde. Wir erklären, wie der Widerruf funktioniert und welche Möglichkeiten es noch gibt, um kurzfristig aus dem Mietvertrag auszusteigen.
Inhalt:
Gibt es ein gesetzliches Widerrufsrecht für Mietverträge?
Im Gegensatz zu anderen Verbraucherverträgen gibt es in Deutschland kein gesetzliches Widerrufsrecht für Mietverträge. Sobald beide Vertragsparteien einen Mietvertrag unterzeichnen, ist dieser rechtskräftig und kann in der Regel nicht widerrufen werden. Sie als Mieter oder Vermieter können sich somit auch nicht auf die übliche Widerrufsfrist von 14 Tagen verlassen.
Wie es aber im Recht so üblich ist, gibt es Ausnahmen. Hier bedarf es jedoch eine genaue Einzelfallprüfung. Bei Unklarheiten ist es daher immer ratsam, sich an einen Anwalt im Mietrecht zu wenden, um kostspielige Probleme abzuwenden.
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Sie wollen Ihren Mietvertrag widerrufen? Dann lassen Sie jetzt kostenlos prüfen, ob ein Widerruf in Ihrem Fall möglich ist oder ob Sie andere Möglichkeiten nutzen können.
Vorab: Wann kann ich den Mietvertrag definitiv nicht widerrufen?
Um überhaupt die Möglichkeit eines Widerrufs nutzen zu können, muss es sich um einen Mietvertrag für Wohnräume handeln. Bei Gewerbemietverträgen ist ein Widerrufsrecht nämlich grundsätzlich ausgeschlossen. Auch wenn Ihr Vermieter als Privatperson Wohnungen vermietet, besteht kein Widerrufsrecht.
Deswegen ist es wichtig, dass Sie sich vor Unterzeichnung über die möglichen Konsequenzen im Klaren sind. Bei Unsicherheiten ist es immer ratsam, sich rechtlichen Rat an die Seite zu holen.
Die Ausnahmen: Wann kann ich meinen Mietvertrag widerrufen?
Solange Sie den Mietvertrag nicht unterschrieben haben, können Sie ohne große Probleme von Mietvertrag zurücktreten. Sobald Sie aber unterschrieben haben, kann Ihr Mietvertrag nur in folgenden Ausnahmefällen widerrufen werden. Auch hier beträgt die Widerrufsfrist 14 Tage.
#1 Haustürgeschäft
Sie haben den Mietvertrag außerhalb der Geschäftsräume des Vermieters abgeschlossen bzw. unterzeichnet? Dann handelt es sich um ein Haustürgeschäft. Sie als Mieter haben dann auch hier das Recht, den Mietvertrag zu widerrufen.
#2 Bei Fernabsatzgeschäft
Sie haben Ihren Mietvertrag über Telefon, E-Mail über Messenger-Dienste abgeschlossen? Dann handelt es sich in Ihrem Fall um einen Fernabsatzvertrag, bei dem das Widerrufsrecht gilt.
#3 Es wurde ein Rücktrittsrecht vereinbart
Den Vertragsparteien steht es offen, im Vertrag ein Rücktrittsrecht zu vereinbaren. Dieses Recht befugt Mieter und Vermieter dazu, den Mietvertrag zu widerrufen – ohne Angabe von Gründen.
Das gilt allerdings nur,
- wenn das Mietverhältnis noch nicht gestartet hat
- und Sie noch nicht eingezogen sind.
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Bei Fragen und Problemen ist es in jedem Fall ratsam, sich bereits im Vorfeld des Vertragsschlusses juristischen Rat einzuholen.
Wie muss der Widerruf des Mietvertrags aussehen?
Es gibt keine bestimmte Form, die Sie für den Widerruf einhalten müssen. Es ist jedoch ratsam, ein Schreiben anzufertigen, in dem Sie ausdrücklich den Widerruf erklären und aufführen, um welches Mietobjekt es geht und wann der Mietvertrag geschlossen wurde. Um sicher zu gehen, sollten Sie dieses Schreiben per Einschreiben an Ihren Vermieter senden.
Kein Widerruf, gleicher Effekt: Welche Möglichkeiten habe ich noch?
Wenn Sie nicht vom Widerrufsrecht Gebrauch machen können, ergeben sich andere Optionen. Diese Möglichkeiten laufen zwar nicht unter der Überschrift „Widerruf“, haben für Sie doch grundsätzlich den gleichen Effekt: die kurzfristige Auflösung des Mietvertrages:
#1 Wegen Unzumutbarkeit
Es ist nicht unüblich, dass eine Wohnung voller Mängel und Schäden ist. Darunter fällt beispielsweise Schimmelbildungen oder auch nicht funktionierende Duschen.
Teilweise sind die Schäden so erheblich, dass die Wohnung kaum bewohnbar ist. Auch, wenn selbst hier kein Widerrufsrecht greift, haben Sie in diesen Extremfällen die Möglichkeit den Mietvertrag außerordentlich und damit fristlos zu kündigen.
#2 Bei arglistiger Täuschung
Wenn Ihr Vermieter bewusst Mängel verschweigt oder sie bedroht, können Sie den Mietvertrag innerhalb der geltenen Fristen anfechten. Sie als Mieter sind im Gegenzug auch dazu angehalten die volle Wahrheit zu erzählen bzw. zu erklären. Bei falschen Angaben zu Ihren Einkommen oder bei einer gefälschten Bürgschaft, kann Ihr Vermieter wiederum den Mietvertrag anfechten.
#3 Einvernehmliche Lösung
Wenn kein Mittel mehr übrig bleibt, haben Sie natürlich immer noch die Möglichkeit einer einvernehmlichen Lösung. Wie im Arbeitsrecht können Sie einen außergerichtlichen Aufhebungsvertrag mit Ihrem Vermieter anstreben. Durch Unterzeichung eines Aufhebungsvertrages beenden Die das Miteverhältnis zum vereinbarten Zeitpunkt.
Sollte sich keine einvernehmliche Lösung finden, kommen Sie nicht drumherum, sich an die geltenden Fristen zur Kündigung zu halten.
Beitrag geprüft von
Rechtsanwalt Philipp Caba**
Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte