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Stilllegung Diesel-PKW: Wir zeigen, wo sie stattfinden und wie Sie dagegen vorgehen

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Beitrag geprüft vonRechtsanwalt Philipp Caba**
07.05.2023 | 7 Min. Lesezeit
  • Software-Update oder Stilllegung des Autos: Vor dieser Entscheidung stehen die Geschädigten des Diesel-Skandals.
  • Der hohe Schadstoffausstoß von Diesel-Autos sorgt vor allem in den Ballungszentren für dicke Luft.
  • Wer die sogenannte Nachrüstung mittels eines Software-Updates verweigert, riskiert die Stilllegung des Wagens.

BGH-Urteil bestätigt Schadensersatz für Millionen Diesel

Der Bundesgerichtshof hat am 26. Juni 2023 eines der wichtigsten Urteile im Dieselskandal gefällt. Die Hersteller müssen für Millionen Diesel mit unzulässigen Abschalteinrichtungen einen pauschalen Schadensersatz von bis zu 15 Prozent des Kaufpreises zahlen. Vorsätzliche Sittenwidrigkeit muss nicht mehr nachgewiesen werden. Auf teure und langwierige Gutachten soll künftig auch verzichtet werden. Dieselklagen werden beschleunigt und Chancen für Betroffene auf Schadensersatz drastisch erhöht.

Stilllegung Diesel: Warum passiert das?

Derzeit bringt die Post vielen Diesel-Besitzern unerfreuliche Nachrichten. Was auf den ersten Blick recht harmlos aussieht, entpuppt sich häufig als schwerwiegendes Problem. Denn: Es geht um die Rückrufaktion des eigenen Autos. Bei der sogenannten "Stilllegung" handelt es sich allerdings nicht mehr um die Aufforderung zur Teilnahme an der Servicemaßnahme, sprich der Umrüstung der Fahrzeuge durch die Hersteller VW, Audi, BMW, Mercedes & Co, sondern um den Entzug der Betriebserlaubnis durch die örtliche Zulassungsbehörde. Diesel-Besitzern wird dann eine Frist von durchschnittlich einer Woche eingeräumt, nach deren Ablauf die Teilnahme am angebotenen Software-Update nachgewiesen werden muss. Wer das Update weiterhin verweigert, dem "ist der Betrieb des Fahrzeugs kostenpflichtig zu untersagen“. Dass bei diesem Thema große Betroffenheit herrscht, ist verständlich. Schließlich geht der langjährige Betrug der Autoindustrie nun zu Lasten der Kunden.

Möglicherweise ist die Maßnahme, Diesel-Autos ohne Software-Update stillzulegen, eine Reaktion auf eine Forderung der EU-Kommission. Bereits im Juli 2017 brachte die EU-Industriekommissarin Elzbieta Bienkowska die Stilllegung von nicht nachgerüsteten Diesel-Fahrzeugen ins Gespräch und forderte von den betroffenen Autoherstellern eine 100%ige Rückrufquote. Diesel-Autos wurden über Jahre so manipuliert, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte für Autoabgase mittels einer illegalen Motorsteuerungs-Software umgangen werden konnten. Das von den Herstellern angebotene Software-Update eliminiert zwar die illegale Komponente der Abschalteinrichtung, verbessert jedoch die Abgaswerte nur geringfügig.

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Auch Sie fahren einen Diesel? Dann kann es sein, dass Sie unfreiwillig Teil des Abgasskandals wurden. Ob Ihr Modell betroffen ist und wie hoch Ihr Schadensersatz ausfallen könnte, erfahren Sie kostenfrei und in einer Minute in unserer kostenlosen Ersteinschätzung.

Interaktive Karte: Stilllegungen in Deutschland

Auf der folgenden Karte zeigen wir Ihnen, dass es in Deutschland regional starke Unterschiede gibt, mit wie viel Nachdruck die örtlichen Behörden (oftmals die Zulassungsbehörden), in Vertretung des KBA, die ausgesprochenen Stilllegungsandrohungen auch durchsetzen.

Laufende Gerichtsverfahren gegen Stilllegungen
Stilllegungen mit Ausnahmen
Stilllegungen in Vorbereitung
Zurück
  • Stilllegungsfrist:

  • Stand der Stilllegungen:

    Unsere Empfehlung:

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Informationen über die Durchsetzung von Stilllegungsandrohungen

Diese Karte zeigt Ihnen, wie die verschiedenen deutschen Landkreise mit Stilllegungen an Fahrzeugen umgehen, sofern der Halter kein Software-Update aufgespielt hat.

    Wie läuft das Stilllegungsverfahren ab?

    1. Benachrichtigung durch den Hersteller

    Wenn Ihr Fahrzeug direkt vom Abgasskandal betroffen sein sollte, haben Sie sicherlich schon Post von Ihrem Hersteller erhalten. In der Regel erfolgt die Aufforderung zur Teilnahme am Software-Update durch den Hersteller zwei bis drei Mal in regelmäßigen Abständen.

    2. Weitergabe der Halterdaten an das Kraftfahrt-Bundesamt

    Kommt der Fahrzeughalter der Aufforderung zur Umrüstung nicht nach, ist der Hersteller verpflichtet, die Halterdaten an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) weiterzugeben. Auch dieses setzt nochmals eine Frist von zwei bis drei Monaten, in welcher das Software-Update aufgespielt werden soll. Erfolgt innerhalb der gesetzten Frist kein Nachweis über die Nachrüstung des Fahrzeugs, leitet das KBA den Fall an die örtliche Zulassungsbehörde weiter.

    3. Kostenpflichtige Stilllegungsanordnung durch örtliche Zulassungsbehörde

    Auch wenn die Bearbeitung der Zulassungsbehörden, in Bezug auf nicht nachgerüstete Diesel-Fahrzeuge, regional nicht einheitlich ist und mehr oder minder strikt gehandhabt wird: Wer eine Stilllegungsanordnung erhält, sollte schnellstmöglich handeln. Denn: Verstreicht die Frist bei der Behörde, ohne dass Sie tätig geworden sind, folgt die Betriebsuntersagung – diese ist dann gebührenpflichtig.

    Achtung: Wer sein Fahrzeug trotz Stilllegungsanordnung weiterhin im Straßenverkehr führt, muss mit einem Bußgeld von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.

    Gibt es eine rechtliche Grundlage für die Stilllegung?

    In den Schreiben der örtlichen Zulassungsbehörde wird die rechtliche Grundlage für die Stilllegung des Diesel-Fahrzeugs mitgeliefert. So heißt es hier oftmals:

    Gemäß § 5 Abs. 1 FZV kann dem Eigentümer oder Halter eines Fahrzeuges, welches sich als nicht vorschriftsmäßig erweist, von der Zulassungsstelle eine angemessene Frist zur Beseitigung der Mängel gesetzt werden oder den Betrieb des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen beschränken oder untersagen.

    Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)

    § 5 Abs. 1

    Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)

    § 5 Abs. 1

    Warum ist die Rechtsgrundlage fragwürdig?

    Nicht vorschriftsmäßige Fahrzeuge können nach der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) außer Betrieb gesetzt werden. Darauf berufen sich die Behörden. Doch es gibt auch berechtigte Kritik. Die bestehende Typgenehmigung für die vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeuge wurde nämlich mit einem Zusatz versehen – einer sogenannten "Nebenbestimmung". Und diese ist nicht öffentlich, sondern wurde in Absprache mit dem KBA und den Herstellern vereinbart. Solche Bestimmungen sind dazu da, auftretende Mängel zu beheben und damit das Fahrzeug wieder vorschriftsmäßig zu machen. Auch die Verweigerung der HU-Plakette durch den TÜV geht auf diese Nebenbestimmung zurück. Fahrzeuge, die zur Hauptuntersuchung müssen, bekommen damit ohne die Nachbesserung durch das Software-Update keine Plakette mehr. Die Alternative wäre die Rücknahme der Typgenehmigung durch das KBA. Dies wäre für die Hersteller jedoch mit gravierenderen wirtschaftlichen Folgen verbunden, da die Fahrzeuggenehmigung über eine europäische Verordnung geregelt wird.

    Weiter heißt es beim ADAC:

    Grundsätzlich wäre der Weg über die Rücknahme der Typgenehmigung der saubere gewesen. Die Änderung über eine Nebenbestimmung lässt durchaus Zweifel zu, ob damit auch der einzelne Halter verpflichtet werden kann.

    ADAC

    ADAC

    Drohende Stilllegung Diesel: Welche Fahrzeuge sind betroffen?

    Auch wenn derzeit nur eine begrenzte Anzahl von Modellen von der Stilllegung bedroht ist, kann sich in der Zukunft die Liste potentiell auf alle vom Diesel-Skandal betroffenen Fahrzeuge ausweiten. Denn mittlerweile hat das Kraftfahrt-Bundesamt auch Autos von Mercedes-Benz zurückgerufen. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Skandal-Diesel-Modelle im Überblick:

    Marke Modelle
       
    Audi A1, A2, A3, A4, A5, A6, A7, A8, Q2, Q3, Q5, Q7, Q8, S4, S5, S6, S7, SQ5, SQ7, SQ8, TT 
    BMW 1er, 2er, 3er, 4er, 5er, 6er, 7er, 8er, M550, X1, X2, X3, X5, X6, X7 
    Dacia Sandero 
    Fiat 500x, Ducato, Doblo 
    Ford C-Max, Grand C-Max 
    Hyundai I20, IX 35 
    Jaguar XE 
    Jeep Cherokee 
    Land Rover Range Rover 
    Mazda
    Mercedes-Benz 208, 290, 308, A-, B-, C-, CLA-, CLK-, CLS-, E-, G-, GL-, GLA-, GLB-, GLC-, GLE-, GLK-, GLS-, ML-, R-, S-, SLK-, V-Klasse, Citan, Sprinter, Vaneo, Viano, Vito 
    Mini Cooper, One 
    Mitsubishi ASX, Carisma, Colt, Eclipse Cross, Galant, Grandis, L200, Lancer, Outlander, Pajero, Space 
    Nissan Navara 
    Opel Astra, Cascada, Corsa, Insignia, Zafira 
    Porsche Cayenne, Macan S, Panamera 
    Renault Espace, Kadjar, Master 
    Seat Alhambra, Altea, Arona, Arosa, Ateca, Cordoba, Exeo, Ibiza, Inca, Leon, Tarraco, Toledo 
    Skoda Fabia, Felicia, Kamiq, Karoq, Kodiaq, Octavia, Rapid, Roomster, Scala, Superb, Yeti 
    Subaru Forester 
    Suzuki Vitara 
    VW Amarok, Arteon, Beetle, Bora, Caddy, Crafter, Eos, Fox, Golf, Jetta, LT, Lupo, New Beetle, Passat, Phaeton, Polo, Scirocco, Sharan, T-Cross, T-Roc, T4, T5, T6, Tiguan, Touareg, Touran 
    Volvo C30, C70, S 40, S 60, S 80, S 90, V 40, V 50, V 60, V 70, V 90, XC 40, XC 60, XC 70, XC 90 
      Wohnmobile
    Fiat Ducato 
    Iveco Daily, Daily Hi-Matic, Daily 4x4 
    VW T5 California, T6 California, Crafter 
    Mercedes-Benz Marco Polo, Sprinter, V-Klasse, Vito, Viano 

    Stilllegung Diesel: Wann sollte ich einen Anwalt einschalten?

    Spätestens dann, wenn Sie ein Schreiben der örtlichen Zulassungsbehörde erhalten, sollten Sie anwaltliche Vertretung in Anspruch nehmen. Nur so können Sie der Behörde auf Augenhöhe begegnen. Denn: Erfahrene Anwälte wissen, wo sie ansetzen müssen, um eine Stilllegung Ihres Fahrzeugs erfolgreich abzuwenden.

    Drohende Stilllegung Diesel: Was sind meine Optionen?

    Hat die Behörde auch Ihnen die Stilllegung Ihres Diesels angedroht, gibt es mehrere Möglichkeiten, wie Sie vorgehen können. Wichtig ist jedoch, dass Sie schnell tätig werden. Denn auch im Abgasskandal gilt: Entschädigt wird nur, wer rechtzeitig handelt. Zum einen können Sie der Stilllegung natürlich widersprechen. Hat der Widerspruch Erfolg, können Sie Ihr Fahrzeug dann zwar weiterhin nutzen – ein Minderwert und drohende Fahrverbote aber bleiben. Deshalb lohnt es sich, auch weitere Vorgehensweisen im Abgasskandal in Betracht zu ziehen. Sie haben bei uns die Möglichkeit, Ihre Ansprüche im Abgasskandal völlig ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Entweder Sie haben eine Rechtsschutzversicherung, dann übernimmt sie die Kosten. Wir kümmern uns hierbei um die komplette Abwicklung mit der Versicherung. Sofern Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, bieten wir Ihnen mit unserem Prozesskostenfinanzierer die Möglichkeit, mit einer reinen erfolgsbasierten Vergütung für Sie tätig zu werden.

    1. Auto abgeben & Rückzahlung des Kaufpreises

    Diese Option ist unsere klare Empfehlung. Durch den Abgasskandal haben Diesel-Autos stark an Wert verloren. Wenn Sie diese Variante wählen, können Sie Ihren Diesel entweder zurückgeben und die Erstattung des Kaufpreises verlangen oder aber einen vergleichbaren Neuwagen fordern, der den geltenden Richtlinien zum Schadstoffausstoß gerecht wird. Wir sehen hier den klaren Vorteil. Achtung: Anspruch auf einen Neuwagen haben Sie nur dann, wenn Sie einen Neuwagen erworben haben. Bei einem Gebrauchtwagen gilt die Regelung nicht.

    2. Auto behalten und Schadensersatz fordern

    Selbstverständlich sprechen auch viele Argumente dafür, wenn Sie sich entscheiden, das Fahrzeug zu behalten. Sie können sich allerdings auch bei dieser Variante für Wertminderung, mögliche Mobilitätseinschränkungen oder andere drohende Belastungen entschädigen lassen. Im Falle von Volkswagen werden betroffene Kunden in den USA und Kanada mit bis zu 10.000 Dollar entschädigt. Eine ähnliche Summe halten wir auch hierzulande für angemessen und streben deshalb ein vergleichbares Ergebnis an. Bei sehr hochpreisigen Fahrzeugen – wie im Fall von Audi, Mercedes und BMW – gehen wir aber auch von höheren Summen aus.

    3. Der Auto-Widerrufsjoker als Option für finanzierte Autos

    Unabhängig davon, ob Sie ein Skandal-Auto besitzen oder nicht: Der Widerrufsjoker kann von allen PKW-Haltern gezogen werden, die den Kauf oder das Leasing ihres Fahrzeugs mit einem Kredit finanziert haben. Sie stehen den Autobanken gegenüber deshalb im Vorteil, da die Widerrufsinformationen nahezu aller Autokreditverträge nicht den Anforderungen des Gesetzgebers entsprechen oder fehlerhafte Pflichtangaben enthalten. Das führt dazu, dass die Widerrufsfrist nie zu laufen begonnen hat. Das bedeutet für Sie: Ihr Autokredit ist in der Regel bis zum heutigen Tage widerrufbar.

    Haben auch Sie Ihr Auto bei einer Bank über ein Kredit finanziert, sollten Sie unbedingt prüfen lassen, ob auch in Ihrem Vertrag Fehler in der Widerrufsbelehrung oder in den Pflichtangaben gemacht wurden. Wenn Sie den Widerrufsjoker erfolgreich ziehen, müssen Sie Ihr Fahrzeug zwar wieder abgeben, erhalten aber alle bereits geleisteten Raten plus Zinsen und die Anzahlung zurück. Besonders rentabel ist der Widerruf Ihres Autokredits übrigens dann, wenn Sie den Vertrag nach dem 13. Juni 2014 abgeschlossen haben. Denn: Bei Verträgen aus diesem Zeitraum müssen Sie keine Entschädigung für den Wertverlust Ihres Autos oder einen Ausgleich für den gefahrenen Kilometer entrichten, sondern bekommen die volle Summe erstattet.

    Wann lohnt sich ein Handeln?

    Die Autoindustrie steht vor allem nach den jüngsten Aufdeckungen immer schlechter da. Neben VW, Audi & Co. hat sich nun auch der Verdacht gegen BMW und Mercedes-Benz erhärtet. Bei Mercedes-Benz hat das Kraftfahrt-Bundesamt bereits erste Rückrufe angeordnet. Damit verlängert sich die Liste der Firmen, die ihre Wagen mit der illegalen Abschalteinrichtung ausgestattet haben, stetig. Die angebotenen Maßnahmen zur Behebung der Mängel an den Fahrzeugen sind unzureichend und wenig hilfreich für die geschädigten Kunden, da diese nach dem Software-Update mit Folgeschäden rechnen müssen. Vor allem beim Thema Stilllegung wird die Auswirkung des Abgasskandals für die Betroffenen plötzlich ganz real. Denn: Ohne Betriebserlaubnis ist das Auto nicht mehr legal auf der Straße zugelassen. Wir raten Ihnen daher dringend, Ihre Rechte im Abgasskandal geltend zu machen. Nur so können Sie für die Belastungen wie Fahrverbote, Wertverluste und Motorschäden als Folge des Software-Updates oder drohende Stilllegung entschädigt werden.

    In den USA wurden durch die Möglichkeit der Sammelklage lukrative Vergleiche erzielt. Diese Möglichkeit besteht in Deutschland zwar nicht, allerdings erhöhen eine Vielzahl an Klagen die Erfolgschancen. Auf diesem Weg können wir Sie begleiten! Unser Expertenteam aus spezialisierten Rechtsanwälten vertritt derzeit bereits mehrere tausend Mandanten im Abgasskandal. Durch diese Vielzahl an Mandaten gelingt es uns, gemeinsam den Druck auf die Hersteller zu erhöhen und viele vorteilhafte Vergleiche zu erzielen.

    Je größer das Ausmaß des Betrugs der Autoindustrie wird, desto mehr Urteile werden zugunsten der Verbraucher entschieden. Einen Wendepunkt bedeutete hier die Entscheidung für Fahrverbote durch das Bundesverwaltungsgericht. Der Wertverfall von Diesel-Fahrzeugen wurde damit schließlich nochmals bestätigt. Den Herstellern ist somit auch die Argumentation genommen, nach welcher den deutschen Diesel-Besitzern kein Schaden aus dem Abgasskandal entstanden sei. Mit drohenden Fahrverboten und den ungeklärten technischen und ökologischen Folgen des Software-Updates wird nun jedoch klar, dass die Fahrzeuge massiv an Wert einbüßen.

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    Beitrag geprüft von

    Rechtsanwalt Philipp Caba**

    Rechtsanwalt Philipp Caba**

    Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

    * Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte