Rote Ampel überfahren – so teuer ist der Rotlichtverstoß
- Der Gesetzgeber richtet sich unter anderem danach, ob ein einfacher oder qualifizierter Rotlichtverstoß vorliegt.
- Bei Verstoß gilt ein Bußgeld ab 90 Euro.
- Das Überfahren einer roten Ampel fällt unter die A-Verstöße.
Inhalt:
- Wann sieht die Polizei "rot"?
- Rot ist nicht gleich rot – wo liegen die Unterschiede?
- Welche Strafe droht mir laut Bußgeldkatalog bei einem Rotlichtverstoß mit dem Auto?
- In der Probezeit bei Rot über die Ampel: Was nun?
- Kann ich Einspruch gegen einen Rotlichtverstoß einlegen?
- Ich möchte direkt Einspruch einlegen ohne kostenlose Ersteinschätzung – geht das?
- Rotlichtverstoß vs. Haltelinienverstoß - Wo liegt der Unterschied?
- Wie funktioniert ein Ampelblitzer?
- Gibt es Ausnahmen, in denen ich über eine rote Ampel fahren darf?
- Häufige Fragen zum Thema "Rote Ampel überfahren"
Wann sieht die Polizei "rot"?
Jede:r Autofahrer:in kennt die Situation: Das Auto gleitet in einem angenehmen Tempo auf eine grüne Ampel zu und urplötzlich schaltet diese auf gelb. Jedoch ist die Ampel noch einige Meter entfernt. Zu oft überwiegt in solchen Momenten leider das "Das-Schaff-ich-noch-Gefühl" und es wird sich gegen das Anhalten entschieden.
Hat es beim Überfahren der roten Ampel geblitzt, ist die Panik häufig groß. Welche Strafe droht bei einer Rotlichtsünde? Bußgeld, Punkte in Flensburg, oder gar der Führerscheinentzug? Im schlimmsten Fall kommen auf die Fahrer:innen beim Überfahren einer roten Ampel alle drei Strafen auf einmal zu – im Falle der Eröffnung eines Strafverfahrens könnte im schlimmsten Fall eine Haftstrafe verhängt werden.
Wir prüfen kostenfrei, ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt. Unsere Expert:innen im Verkehrsrecht melden sich unverbindlich und kurzfristig mit einer ehrlichen Ersteinschätzung bei Ihnen. Erst im Anschluss entscheiden Sie, ob Sie gegen Ihren Bußgeldbescheid vorgehen möchten. Bis dahin entstehen Ihnen keinerlei Kosten.
Rot ist nicht gleich rot – wo liegen die Unterschiede?
Der Gesetzgeber sanktioniert das Überfahren einer roten Ampel nicht immer gleich. Ob der:die Fahrer:in lediglich ein Bußgeld zu zahlen hat, oder gar mit einem Führerscheinentzug rechnen muss, hängt von Sekunden ab.
Denn das Überfahren einer roten Ampel wird danach sanktioniert, ob und wie Sie andere Verkehrsteilnehmende gefährdet haben. Dabei wird sowohl die allgemeine Betriebsgefahr Ihres Fahrzeugs, als auch auf die örtlichen Gegebenheiten, wie das Überfahren eines bestimmten Gefährdungsbereichs einer Kreuzung, in die Erwägungen der Justiz mitherangezogen. Der Gesetzgeber richtet die Höhe der Sanktionierung auch danach, ob ein einfacher oder qualifizierter Rotlichtverstoß vorliegt.
Einfacher Rotlichtverstoß:
Es wird von einer einfachen Unachtsamkeit ausgegangen, wenn die Ampel weniger als eine Sekunde lang rot war, als das Fahrzeug die Haltelinie überfahren hat. Die Haltelinien (Zeichen 294 zu § 41 StVO) trennen den wartenden Verkehr vom Gefahrenbereich hinter der Ampel. Gibt es keine Haltelinie, wird überprüft, wann der Gefahrenbereich befahren wurde. In diesem Fall droht ein Bußgeld in Höhe von 90 Euro und ein Punkt in Flensburg.
Qualifizierter Rotlichtverstoß:
War die Ampel länger als eine Sekunde rot, spricht man von einem qualifizierten Rotlichtverstoß. Die Justiz erkennt hier eine grobe Pflichtverletzung im Straßenverkehr, die mit 200 Euro Bußgeld, zwei Punkten in Flensburg und einem einmonatigen Fahrverbot bestraft wird.
Welche Strafe droht mir laut Bußgeldkatalog bei einem Rotlichtverstoß mit dem Auto?
In der Probezeit bei Rot über die Ampel: Was nun?
Befindet man sich noch in der Probezeit, wird die Unterscheidung zwischen A- und B-Verstößen relevant. Ein A-Verstoß liegt nach dem gesetzgeberischen Willen immer dann vor, wenn mit dem Verkehrsverstoß eine konkrete Gefährdung des Straßenverkehrs stattgefunden hat. Deshalb fällt das Überfahren einer roten Ampel unter die A-Verstöße, ebenso wie eine
- Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h,
- Fahren unter Alkoholeinfluss und
- mangelndem Sicherheitsabstand.
In der Probezeit darf sich ein:e Autofahrer:in keinen A-Verstoß zu Schulden kommen lassen. Befindet sich ein Autofahrer beim Rotlichtverstoß noch in der Probezeit, muss auf eigene Kosten ein Aufbaukurs gemacht werden.
Wird dieser nicht absolviert, kann es zum dauerhaften Führerscheinentzug kommen. Zudem verlängert sich die Probezeit um weitere zwei Jahre. B-Verstöße duldet der Gesetzgeber zumindest einen – das Telefonieren ohne Freisprechanlage fällt beispielsweise unter solch einen B-Verstoß.
Kann auch eine gelbe Ampel kosten?
Manche Blitzer sind so eingestellt, dass sie bereits bei gelber Ampelfarbe auslösen. In so einem Fall wird ein Verwarngeld von 10 bis 15 Euro einkassiert. Jedoch können Sie gegen diesen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen, da ein Ampelblitzer, der bei gelb auslöst, meist nicht ordnungsgemäß gewartet wurde.
Kann ich Einspruch gegen einen Rotlichtverstoß einlegen?
Wenn Sie das Gefühl haben, zu Unrecht wegen eines Rotlichtverstoßes belangt worden zu sein, haben Sie das Recht, Einspruch einzulegen. Sie zweifeln also das Messergebnis an.
- In manchen Fällen kommt es tatsächlich vor, dass ein Ampelblitzer falsch eingestellt ist oder nicht ordnungsgemäß gewartet wurde.
- Ebenso müssen die Induktionsschleifen des Blitzers an der Haltelinie korrekt verlegt sein. Ist dies nicht der Fall, löst der Blitzer falsch aus und ein Bescheid wäre ungültig.
- Auch wenn Ihnen die Gelbphase der Ampelanlage zu kurz vorkam, haben Sie Chancen, eine erfolgreiche Prüfung Ihres Bescheids zu bewirken. Innerorts muss eine Gelbphase mindestens drei Sekunden lang dauern, außerorts sind mindestens vier Sekunden vorgeschrieben.
Mit oder ohne Anwalt haben Sie das Recht, innerhalb von zwei Wochen Einspruch gegen den Rotlichtverstoß einzulegen.
Ich möchte direkt Einspruch einlegen ohne kostenlose Ersteinschätzung – geht das?
Wenn Sie die kostenlose Ersteinschätzung überspringen möchten, weil Sie sofort loslegen wollen, dann können Sie uns auch direkt beauftragen. Das geht ganz bequem und einfach über unser Online-Formular. Sollten wir nach der Prüfung Ihres Falles Chancen für das Verfahren gegenüber der Behörde erkennen, werden wir für Sie fristgerecht den Einspruch einlegen, Ihre Akte beantragen, diese juristisch prüfen und gegen den Bußgeldbescheid weiter vorgehen. Das Ziel ist es, Sie gegen den Ordnungswidrigkeitenvorwurf zu verteidigen und das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.
Sollten wir nach der Prüfung zu dem Ergebnis kommen, dass ein Vorgehen in Ihrem Fall nicht sinnvoll wäre, teilen wir Ihnen dies mit und Ihnen entstehen keine Kosten.
Rotlichtverstoß vs. Haltelinienverstoß - Wo liegt der Unterschied?
Je nachdem, ob Sie mit Ihrem Auto direkt nach Überfahren der roten Ampel stehen bleiben, oder noch die gesamte Kreuzung überqueren, fällt die Strafe unterschiedlich aus. Denn auch hier wird danach unterschieden, ob Sie dabei andere Verkehrsteilnehmende gefährdet haben, oder gefährden hätten können.
Haltelinienverstoß:
Kommen Sie mit Ihrem Fahrzeug direkt nach der Ampel oder sogar noch auf Höhe der Ampel zum Stehen, dann handelt es sich meist nur um einen Haltelinienverstoß. Sie gefährden so keine heranfahrenden Autos und behindern im Idealfall auch nicht den Verkehr, da der sog. Gefahrenbereich nicht erreicht wurde. Dieser Verstoß wird mit einem Bußgeld in Höhe von 10 Euro bestraft. Erst, wenn die Gefährdung des Straßenverkehrs hinzutritt, beträgt das Bußgeld 70 Euro und es erfolgt die Eintragung eines Punkts in Flensburg. Hier ist der Gesetzgeber gnädig, da Sie trotz des Verkehrsverstoßes noch die Absicht zum Anhalten gezeigt haben.
Rotlichtverstoß:
Ein Rotlichtverstoß liegt vor, wenn Sie eine rote Ampel überfahren und anschließend nicht anhalten, sondern die gesamte Kreuzung – also den Gefahrenbereich – überqueren. Hier sieht der Gesetzgeber eine schwere Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmenden gegeben – und die Strafe fällthöher aus. Bei einem Rotlichtverstoß haben Sie mindestens mit einem Bußgeld von 90 Euro und 1 Punkt in Flensburg zu rechnen.
Wie funktioniert ein Ampelblitzer?
Viele Autofahrer:innen nehmen an, die Blitzer befänden sich in den Ampelanlagen. Allerdings handelt es sich bei den schwarzen Kästchen meist um Bewegungsmelder, die erkennen, ob ein Fahrzeug an der Ampel wartet. Die Ampelblitzer befinden sich meist einige Meter hinter der Kreuzung.
Einige dieser Blitzeranlagen fotografieren mit Schwarzlicht – es kann also auch ein Bußgeldbescheid bei Ihnen eintrudeln, ohne dass es geblitzt hat. In der Regel erscheint jedoch ein grelles Licht, das bei Rotlichtverstoß ausgelöst wird. An sich würde es reichen, wenn – wie bei einem Tempoblitzer auch – auf dem Foto das amtliche Kennzeichen und der:die Fahrer:in zu sehen sind.
Der Rotlichtblitzer löst jedoch zweimal aus. Einmal, wenn der:die Autofahrer:in die rote Ampel überfährt und ein zweites Mal, um zu kontrollieren, ob stehen geblieben, oder die Kreuzung überquert wurde. Mit dieser Methode kann die Schwere des Rotlichtverstoßes festgestellt werden.
Gibt es Ausnahmen, in denen ich über eine rote Ampel fahren darf?
Ertönt im Straßenverkehr ein Martinshorn in Kombination mit dem Blaulicht, heißt es: Aus dem Weg! Autofahrer:innen müssen einem Einsatzfahrzeug so Platz machen, dass dieses gefahrlos vorbeifahren kann. Muss dafür das Fahrzeug die Haltelinie an einer roten Ampel überfahren, ist das erlaubt.
Jedoch muss der:die Fahrer:in des Autos darauf achten, dass keine anderen Verkehrsteilnehmenden durch das Einfahren in den Gefahrenbereich gefährdet werden. Sollten Sie in diesem Szenario geblitzt werden, können Sie gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen und argumentieren, dass Sie lediglich dem Einsatzfahrzeug Platz gemacht haben. Auch in diesem Fall sollten Sie anwaltlichen Rat beanspruchen, um den Sachverhalt der Behörde korrekt zu schildern.
Grünpfeil:
Das Überbleibsel aus der ehemaligen DDR erlaubt es Autofahrer:innen, bei einer roten Ampel rechts abzubiegen. Jedoch müssen abbiegende Autofahrer:innen einige Dinge beachten: Das Fahrzeug muss einmal komplett stehengeblieben sein. Ferner muss auf den Autoverkehr und auch auf den Fußgänger:innen- und Fahrradverkehr geachtet werden.
Defekte Ampel:
Selbstverständlich ist es möglich, dass eine Ampelanlage einen Defekt aufweist. Jedoch wird dies herannahenden Autofahrer:innen meist mit einem gelb blinkenden Licht signalisiert. Die Ampel kann jedoch auch bei Rot "hängenbleiben". In diesem Fall muss der:die Autofahrer:in mindestens 3 Minuten warten. Dann darf erst über die Option der defekten Ampel nachgedacht werden. Wenn weitere 5 Minuten vergehen, und es zu keiner Grünphase kam und Sie beobachten, dass die übrigen Ampeln Rot- und Grünphasen anzeigen, können Sie sich sehr langsam und vorsichtig in die Kreuzung hereinwagen.
Die Polizei regelt den Verkehr:
Regelt die Verkehrspolizei den Verkehr, haben ihre Anweisungen Vorrang gegenüber Licht- und Schildzeichen. Signalisiert Ihnen also ein:e Polizist:in, dass Sie über eine rote Ampel zu fahren haben, dann ist dem Folge zu leisten. In diesem Fall wird es zu keinem Rotlichtverstoß kommen.
Komme ich wegen einem Rotlichtverstoß ins Gefängnis?
Stellt die Polizei, während eine rote Ampel überfahren wird, zusätzlich noch ein besonders rücksichtsloses Verhalten und die konkrete Gefährdung anderer fest, kann es sich bei dem Rotlichtverstoß um eine Straftat handeln. Gemäß § 315 c des Strafgesetzbuches (StGB) kann auf den Autofahrer:innen sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren zukommen.
Verjährung des Rotlichtverstoßes – die Rettung?
Beinah alle Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr verjähren nach drei Monaten. Hier zählt der Tag, an dem der Rotlichtverstoß begangen wurde, als Beginn. Wird der Bußgeldbescheid nicht innerhalb der nächsten drei Monate zugestellt, ist dieser verjährt und Sie können ihn ignorieren, falls er doch noch eintrifft.
Im Regelfall zählt der Ausstellungstag des Bußgeldbescheids als Zustellungstag. Erst wenn über zwei Wochen zwischen der Ausstellung und Zustellung liegen, wird das Zustellungsdatum wichtig.
Wir prüfen kostenfrei, ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt. Unsere Expert:innen im Verkehrsrecht melden sich unverbindlich und kurzfristig mit einer ehrlichen Ersteinschätzung bei Ihnen. Erst im Anschluss entscheiden Sie, ob Sie gegen Ihren Bußgeldbescheid vorgehen möchten. Bis dahin entstehen Ihnen keinerlei Kosten.
Beitrag geprüft von
Rechtsanwalt Philipp Caba**
Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte