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Bildungs­urlaub – So nutzen Sie spezielle Urlaubs­tage für Ihre Weiter­bildung!

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Beitrag geprüft vonRechtsanwalt Philipp Caba**
27.02.2023 | 2 Min. Lesezeit
  • In beinah allen Bundesländern stehen zusätzlich zum regulären Urlaub Tage für Bildungsurlaub zur Verfügung.
  • Lediglich in Bayern und Sachsen gibt es für Arbeitnehmer:innen keinen Bildungsurlaub.
  • Die Tage können für die fachliche, politische, sprachliche oder persönlichkeitsbildende Weiterbildung genutzt werden.
  • Selbst Auszubildende haben einen Anspruch auf Bildungsurlaub.
  • Der Arbeitgeber stellt die Tage zur Verfügung – Arbeitnehmer:innen übernehmen alle weiteren Kosten.

Was ist Bildungs­urlaub?

Bildungsurlaub – in manchen Bundesländern auch als Bildungsfreistellung oder Bildungszeit bekannt – sind zusätzliche Urlaubstage, welche Arbeitgeber ihren Arbeitnehmer:innen für die eigene Weiterbildung zur Verfügung stellen müssen. Zusätzlich zu den regulären Urlaubstagen können angestellte Personen fünf Tage (im Saarland sogar sechs Tage) pro Jahr nutzen, um Bildungsangebote wahrzunehmen.

Das Angebot, welches wahrgenommen wird, muss auch nichts mit der eigenen beruflichen Tätigkeit zu tun haben.

Es können

  • Sprachkurse
  • politische Bildungsangebote
  • konkrete fachliche Weiterbildungen oder
  • persönlichkeitsbildende Kurse in Anspruch genommen werden.

Der Kurs muss lediglich als Bildungsurlaub anerkannt sein, damit hierfür eine Freistellung beantragt werden kann.

Wer hat Anspruch auf Bildungs­urlaub?

In Deutschland haben Arbeitnehmer:innen in 14 von 16 Bundesländern, das Recht, Bildungsurlaub zu nehmen. Ob ein Anspruch auf Bildungsurlaub besteht, ist Ländersache. Nur Bayern und Sachsen beteiligen sich bisher nicht an diesem Konzept. In der Regel dürfen Arbeitnehmer:innen Bildungsurlaub beantragen, sobald sie mindestens sechs bis zwölf Monate Betriebszugehörigkeit bei einem Arbeitgeber vorweisen können.

Grundsätzlich haben alle Arbeitnehmer:innen diesen Anspruch. In einzelnen Bundesländern wird lediglich Beamt:innen der Bildungsurlaub verwehrt. Auch Auszubildende dürfen Tage für die Bildung nutzen, jedoch werden hier häufig nur politische Kurse akzeptiert. Auch die Anzahl an verfügbaren Tagen für den Bildungsurlaub ist in einigen Ländern für Auszubildende geringer: In Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Sachen-Anhalt gibt es nur fünf Tage, in Rheinland-Pfalz nur drei Tage.

Wie beantrage ich Bildungs­urlaub?

Vor dem Bildungsurlaub:

Haben Sie für sich den Entschluss gefasst, einen Bildungsurlaub zu machen, können Sie aus einem breiten Angebot anerkannter Kurse wählen. Nach Ihrer Anmeldung beim zuständigen Anbieter müssen Sie den Bildungsurlaub bei Ihrem Arbeitgeber beantragen. Das muss in der Regel mindestens sechs Wochen vorher passieren - in bestimmten Bundesländern aber auch acht, in anderen reichen vier. Haben Sie Probleme bei der Beantragung, hilft Ihnen hier der Betriebsrat Ihres Unternehmens weiter.

Nach dem Bildungsurlaub:

Nach Ihrer Teilnahme an einem Kurs erhalten Sie in der Regel eine Teilnahmebestätigung. Diese geben Sie beim Arbeitgeber ab, damit dieser diese quittieren kann und die Tage, an denen Sie gefehlt haben, unter Bildungsurlaub verbuchen kann.

Überschrift: Bildungs­urlaub beantragen - Schritt für Schritt

1
Informieren, ob in Ihrem Bundesland ein Recht auf Bildungsurlaub besteht
2
Ein passendes Angebot auswählen
3
Melden Sie sich bei dem Kurs an
4
Bildungsurlaub möglichst früh beim Arbeitgeber beantragen

Häufige Fragen zum Thema “Bildungs­urlaub”

Wer bezahlt den Bildungsurlaub?

Während des Bildungsurlaubs zahlt der Arbeitgeber regulär das Gehalt weiter - wie beim Erholungsurlaub. Arbeitnehmer:innen müssen jedoch die Gebühren für den Kurs, Kursmittel und die Anfahrtskosten selbst tragen. Diese Ausgaben können in der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Welche Voraussetzungen müssen für Bildungsurlaub erfüllt sein?

In Ihrem Land muss der gesetzliche Anspruch auf Bildungsurlaub vorhanden sein. Zusätzlich muss das gewählte Kursangebot als Bildungsurlaub anerkannt sein. Weitere Bedingungen müssen nicht erfüllt werden.

Wer bietet Kurse für den Bildungsurlaub an?

Viele spannende Angebote werden von Gewerkschaften, wie Verdi oder IG Metall, organisiert. Doch es gibt viele weitere Verbände oder Organisationen, die spezielle Kurse für anerkannten Bildungsurlaub anbieten.

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Rechtsanwalt Philipp Caba**

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte