Abgasskandal Benziner – So sichern Sie sich Schadensersatz
- Bei den Benzinern von VW, Audi, Porsche, Opel und Mercedes-Benz wurden falsche Angaben zu CO2-Emissionen gemacht.
- Der Betrug bedeutet mehr Spritverbrauch und höhere KFZSteuer auf Verbraucherseite.
- Betroffene können kostenlos ihre Chancen auf Schadensersatz überprüfen und diesen ohne Kostenrisiko mit uns durchsetzen.
Abgasskandal Benziner: Betrug bei CO2-Emissionen und Kraftstoffverbrauch?
Die inneren Werte zählen: Das gilt auch beim Autokauf. Verbrauchswerte eines Fahrzeugs sind für viele Autokäufer:innen wichtige Entscheidungskriterien. Das heißt, auf die Angaben der Hersteller möchte man sich verlassen können. Dass man das in der Realität leider selten kann, zeigt sich nun auch bei den Benzinern an den Angaben für CO2-Emissionen und Kraftstoffverbrauch.
Neue Messungen haben ergeben, dass Autobauer wie VW, Audi, Porsche, Opel und Mercedes-Benz die CO2-Werte ihrer Fahrzeuge frisiert haben – sowohl bei den Benzinern als auch bei zahlreichen Dieselmodellen. So wurden nicht nur Verbraucher:innen, sondern auch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) bei der Typenzulassung getäuscht.
Dabei ist in diesem Zusammenhang nicht nur die Unehrlichkeit der Hersteller enttäuschend – die ja durch den Abgasskandal hinreichend bekannt war. Grob gesagt bedeutet ein höherer CO2-Ausstoß nämlich einen höheren Spritverbrauch. Wenn Ihr Benziner von der CO2-Manipulation betroffen ist, hat das Auto mit hoher Wahrscheinlichkeit einen mindestens 10 % höheren Spritverbrauch als offiziell angegeben.
Und der Betrug bei den CO2-Werten ist gleich doppelt problematisch, denn es droht ein weiterer Kostenpunkt: Wenn die CO2-Angaben künftig an die tatsächlichen Werte angepasst werden, müssen Sie mit einer höheren KFZ-Steuer rechnen. Ein Teil dieser Steuer bemisst sich nämlich am CO2-Ausstoß Ihres Autos. Werden die Emissionswerte angepasst, um der Wahrheit zu entsprechen, wird die Steuer sprunghaft ansteigen.
Sie sind unsicher, ob auch Ihr Benziner vom Abgasskandal betroffen ist? Finden Sie es jetzt über unseren kostenlosen Online-Check heraus – in nur wenigen Minuten erhalten Sie eine individuelle Ersteinschätzung ins Postfach.
Welche Modelle sind betroffen?
Im Gegensatz zum Abgasskandal, der ab 2015 die Autoindustrie erschütterte, sind bei dem CO2-Betrug nicht nur Dieselfahrzeuge, sondern auch Benziner betroffen. Noch ist nicht abschließend geklärt, welche Modelle und Hersteller betroffen sind. Für folgende Modelle steht allerdings fest, dass hier die Werte sehr stark erhöht sind und nicht den Angaben beim Kauf entsprechen:
- Audi Q5 2.0 TFSI
- Audi A5 2.0 TFSI, Cabriolet
- Audi A5 Sportback 2.0 TFSI
- Mercedes-Benz A 200 Kompaktlimousine Style
- Mercedes-Benz C 180 T Avantgarde
- Opel Astra 1.4 DI Turbo Start/Stop Innovation
- Skoda Superb Combi 1.4 TSI ACT Style
- VW Passat Variant 1.4 TSI ACT Highline
Weitere Modelle u. a. von Porsche, Volvo und Mercedes-Benz werden aktuell noch überprüft. Diese Liste ist also nicht abschließend und wird stetig um die neuesten Erkenntnisse ergänzt.
Im schlimmsten Fall kann es passieren, dass einem Fahrzeug aufgrund des Betrugs die Betriebserlaubnis entzogen wird. In diesem Fall würde die Stilllegung Ihres Benziners drohen. Prüfen Sie daher rechtzeitig, ob Sie Anspruch auf Schadensersatz haben.
Wie kann ich jetzt vorgehen?
Zunächst können Sie prüfen, ob Ihr Benziner überhaupt vom Abgasskandal betroffen ist. Das geht ganz einfach über unseren kostenlosen Online-Check. Sie erhalten anschließend eine Ersteinschätzung zu Ihrem Fall und den nächsten Schritten. Sie entscheiden anschließend, ob Sie uns – ohne Kostenrisiko – beauftragen möchten, eine Schadensersatzforderung durchzusetzen.
Unser Ablauf im Überblick:
- Kostenfreie Ersteinschätzung
- Schadensersatz kassieren
Unsere klare Empfehlung lautet: Geben Sie Ihren Benziner gegen die Erstattung des Kaufpreises zurück. Alternativ können Sie auch Ihren Benziner behalten und dafür Schadensersatz in Höhe von 20 % des Kaufpreises fordern.
Wie wurde betrogen?
Wie genau die Autohersteller zur Manipulation der CO2-Werte betrogen haben, ist noch nicht abschließend aufgeklärt. In der Debatte steht derzeit, dass die Autohersteller Toleranzen bei den Messverfahren aufs Äußerste ausgenutzt haben, um optimierte Ergebnisse zu erzielen. So werden die Autos auf den Prüfständen so präpariert, dass auf dem Papier glänzende Werte erzielt werden: So pumpt man Reifen stärker als üblich auf, Außenspiegel werden abmontiert, Luftschlitze verschlossen und man verwendet teures Leichtlauföl.
Eine zweite Option sind Programme zur Prüfstandserkennung, wie sie im ursprünglichen Abgasskandal eingesetzt wurden. Im Verdacht steht dabei auch etwa der VW Motor EA888 der Abgasnorm Euro 6. Dieser Motor ist unter anderem in folgenden Audi-Modellen verbaut:
- Audi Q3
- Audi Q5
- Audi Q7
- Audi A1
- Audi A3
- Audi A4
- Audi A5
- Audi A6
- Audi A7
- Audi A8
Doch am Ende zählt weniger, welche Art der Manipulation gewählt wurde. Erneut müssen Verbraucher:innen erfahren, dass die Autohersteller sie betrogen haben. Sollte sich in unserem kostenlosen Online-Check herausstellen, dass auch Ihr Fahrzeug betroffen ist, sollten Sie Schadensersatz fordern.
Gibt es offizielle Rückrufe?
Bislang gibt es im Zusammenhang mit dem CO2-Betrug erst einen offiziellen Rückruf und dieser betrifft ausschließlich Dieselmodelle. So wurden unter dem Rückrufcode „5496147“ im November 2021 folgende Fahrzeuge von Mercedes-Benz zurückgerufen:
- Mercedes A-Klasse A180 CDI
- Mercedes A-Klasse A200 CDI
- Mercedes A-Klasse A220 CDI BlueEFFICIENCY
- Mercedes A-Klasse A200 CDI BlueEFFICIENCY
- Mercedes B-Klasse (genaue Modellbezeichnung bisher unbekannt)
- Mercedes CLA (genaue Modellbezeichnung bisher unbekannt)
Der vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) überwachte Rückruf traf weltweit rund 162.000 und in Deutschland ca. 21.000 Fahrzeuge der Baujahre 2012 bis 2015.
Allerdings sind derzeit weitere Rückrufe durch das KBA in Prüfung. Diese betreffen zwei Modelle von Porsche.
Wie viel kostet ein Vorgehen mit Gansel Rechtsanwälte?
Ein Vorgehen für Schadensersatz für Ihren Benziner ist bei uns ohne Kostenrisiko möglich. Für die Finanzierung gibt es drei Optionen: Rechtsschutzversicherung, Prozessfinanzierung oder Selbstzahlung.
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, können Sie diese in Anspruch nehmen. Hier fällt nur die mit der Versicherung vereinbarte Selbstbeteiligung an.
Wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, besteht die Möglichkeit eines Prozesskostenfinanzierers. Dieser übernimmt zunächst die Kosten für die außergerichtliche Durchsetzung und erhält bei einer Einigung mit VW ein Erfolgshonorar in Höhe von 15 % des Streitergebnisses. Kann kein positives Ergebnis für Sie erzielt werden, müssen Sie auch nichts zahlen. Für den Fall, dass eine gerichtliche Klage nötig sein wird, erhalten Sie dafür ein individuelles Finanzierungsangebot.
Als dritte Option besteht die Möglichkeit, dass Sie als Selbstzahler:in für die Kosten aufkommen. In diesem Fall informieren wir Sie vorab über die Kosten. Auch hier gibt es demzufolge kein Kostenrisiko für Sie.
Beitrag geprüft von
Rechtsanwalt Philipp Caba**
Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte