SCHUFA-Auskunft für Vermieter: Das sollten Sie beachten
- Der SCHUFA-Score gibt Auskunft über die Kreditwürdigkeit — je höher die Bonität, desto wahrscheinlicher die Zahlungsfähigkeit.
- Vermieter haben grundsätzlich das Recht, den SCHUFA-Score von Wohninteressenten zu verlangen.
- Sie sind nicht verpflichtet, den SCHUFA-Score an Vermieter zu geben.
- Mit unserem Service erhalten Sie Ihren SCHUFA-Score kostenlos.
Inhalt:
Wie komme ich an den SCHUFA-Score für Vermieter?
Der SCHUFA-Bonitätscheck enthält ganz konkret nur jene Informationen, die für Vermieter relevant sind. Hier geht es wirklich nur um die Daten, die eventuell für einen Vertragsabschluss ausschlaggebend sein könnten. Eine SCHUFA-Auskunft können Sie grundsätzlich bei der SCHUFA beantragen. Die SCHUFA bietet diesen Dienst ab 14,99 Euro an. Für den günstigsten Preis muss ein monatliches Abo bei meineSCHUFA abgeschlossen werden.
Grundsätzlich haben Sie jedoch das Recht, Ihren SCHUFA-Score auch kostenlos einzusehen; so ist es nämlich in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vorgesehen: Sie haben einen Anspruch auf Auskunft über sämtliche Daten, die Ihre Person betreffen.
Um Ihren SCHUFA-Score kostenlos einzusehen und diesen auch an potenzielle Vermieter schicken zu können, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, kostenlos eine Auskunft bei der SCHUFA zu beantragen.
Warum ist die SCHUFA-Auskunft für Vermieter wichtig?
In vielen deutschen Städten ist die Wohnungssituation mehr als angespannt: Steigende Mieten und Wohnungsnot sind dabei nicht die einzigen Probleme: Mit zunehmender Konkurrenz erhöhen sich auch die Ansprüche der Vermieter. Viele verlangen von Wohnungsinteressenten eine SCHUFA-Auskunft.
Ein Einblick in den SCHUFA-Score der Mieter ist für viele Vermieter eine Absicherung: Ist eine regelmäßige und pünktliche Zahlung wahrscheinlich? Wie zuverlässig sind die neuen Mieter, wenn es um das Zahlen von Rechnungen geht? Gab es in der Vergangenheit häufiger Zahlungsausfälle? Genau solche Fragen lassen sich mithilfe der SCHUFA-Auskunft beantworten. Wer einen positiven SCHUFA-Score hat, kann seine Auskunft ohne Vorbehalte vorzeigen. Die SCHUFA-Auskunft ist ein guter Nachweis der eigenen Zahlungsfähigkeit.
SCHUFA-Auskunft beantragen & Einträge löschen lassen
Nutzen Sie unseren Service, um sich eine kostenlose SCHUFA-Auskunft zu sichern. Wir prüfen gerne auch kostenlos, ob die Möglichkeit besteht, negative Einträge löschen zu lassen und somit Ihren Score zu verbessern.
Darf der Vermieter in meine SCHUFA gucken?
Die kurze Antwort lautet: Ja, ein Vermieter darf von Wohnungsinteressenten die SCHUFA-Auskunft verlangen. Das darf er allerdings nicht immer: Erst, wenn es wirklich darum geht, den Mietvertrag aufzusetzen, hat der Vermieter auch das Recht, in den SCHUFA-Score der Bewerberin oder des Bewerbers zu schauen.
Viele bringen ihre komplette Bewerbungsmappe inklusive SCHUFA-Auskunft schon am Tag der ersten Wohnungsbesichtigung mit — zu diesem Zeitpunkt darf der Vermieter die Vorlage der SCHUFA-Auskunft aber noch nicht fordern. Rein rechtlich ist die Lage eindeutig: Ein Vermieter darf erst dann in die SCHUFA-Auskunft schauen, wenn der Mietvertrag schon fast unterschrieben ist.
Grundsätzlich gilt jedoch immer: Niemand ist zur Vorlage seines SCHUFA-Scores verpflichtet. Wenn ein Vermieter die Einsicht in die SCHUFA-Auskunft verlangt, bleibt es daher Ihnen überlassen, ob Sie dieser Forderung nachkommen. Bedenken Sie aber: Letztlich entscheidet der Vermieter, welcher Interessent die Wohnung erhält. Wenn der Vermieter die gewünschten Dokumente nicht erhält, kann er jenen Bewerber:innen den Vorzug geben, die alle Dokumente offenlegen. Besonders in Großstädten ist die Konkurrenz groß. Wer sich weigert, seine SCHUFA-Auskunft preiszugeben, der hat vermutlich Nachteile; denn andere Wohnungsinteressenten werden dem Vermieter vermutlich sämtliche Dokumente aushändigen, auch wenn sie dazu nicht verpflichtet sind.
Wer auf der Suche nach einer Wohnung ist, muss dem potentiellen Vermieter meist auch eine SCHUFA-Auskunft zukommen lassen. Doch darf er diese überhaupt verlangen? Wie bekomme ich eine SCHUFA-Bonitätsauskunft sogar kostenlos? Und hat die SCHUFA vielleicht mehr Daten von uns, als sie haben dürfte? Das alles, erfahrt Ihr im neuesten Video von Rechtsanwältin Carolyn Diepold!
Wie müssen Vermieter mit den Daten umgehen?
Vermieter dürfen die Informationen nur verwenden, um sich über die Zahlungsfähigkeit der Wohnungsinteressenten zu erkundigen. Das bedeutet, dass Vermieter nur Daten einsehen dürfen, die für die Vermietung der Wohnung auch wirklich relevant sind. Sie brauchen sich auch keine Sorgen machen, dass der SCHUFA-Score zu viel preisgibt: Der SCHUFA-Eintrag verrät keine Details über individuelle Käufe, laufende Verträge oder Kredite.
Zudem müssen Vermieter die Daten ihrer Bewerber:innen wieder löschen, sobald der Mietvertrag unterzeichnet ist. Hat eine Bewerberin oder ein Bewerber also beispielsweise ihre/seine Selbstauskunft am Besichtigungstermin abgegeben, muss der Vermieter diese Daten wieder löschen, sobald eine andere Person den Zuschlag für die Wohnung bekommen hat. Es dürfen auch keine Daten aufgehoben werden, die mit dem Mietverhältnis nichts zu tun haben.
Ich habe einen negativen SCHUFA-Eintrag: Was tun?
Der sogenannte SCHUFA-Basisscore zeigt die Kreditwürdigkeit auf einer Skala von 0 bis 100 Prozent an. Grundsätzlich gilt: Je höher der Basisscore, desto wahrscheinlicher ist die Zahlungsfähigkeit. Ein SCHUFA-Score von 95 bis 97,5 Prozent spricht für ein äußerst geringes Risiko. Ihr SCHUFA-Score sollte nicht unter 80 Prozent liegen — dann wird es nämlich schwer, einem Vermieter die eigene Zahlungszuverlässigkeit nachzuweisen.
Lassen Sie deshalb überprüfen, ob die negativen Einträge in Ihrer Auskunft überhaupt berechtigt sind. Denn es gibt einige Voraussetzungen, unter denen negative Einträge gelöscht werden können. Wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Auskunft an und setzen – wenn Sie mögen – die Löschung unrechtmäßiger Negativ-Einträge durch.
SCHUFA-Auskunft beantragen & Einträge löschen lassen
Nutzen Sie unseren Service, um sich eine kostenlose SCHUFA-Auskunft zu sichern. Wir prüfen gerne auch kostenlos, ob die Möglichkeit besteht, negative Einträge löschen zu lassen und somit Ihren Score zu verbessern.
Wie wird der SCHUFA-Score berechnet?
Die SCHUFA bezieht sich bei der Berechnung Ihres Scores auf folgende Informationen:
Bank- und Girokonten
Kreditkarten
Laufende Darlehen
Leasingverträge
Handyverträge
Ratenzahlungsverträge
Zahlungsausfälle
Aus all diesen Daten ermittelt die SCHUFA eine Bewertung, die sie auf Anfrage Ihrem Vertragspartner mitteilt. Wie die SCHUFA den Score ganz konkret berechnet, ist übrigens geheim; die genaue Vorgehensweise hat die SCHUFA bisher nicht veröffentlicht.
Die SCHUFA hat keinen Zugriff auf soziale Netzwerke und hat auch keine Informationen zu Ihrer Nationalität, Ihrem Einkommen oder Ihrem Familienstand.
Darf die SCHUFA überhaupt auf meine Daten zugreifen?
Ja: Um SCHUFA-Vertragspartner zu werden, müssen Unternehmen viele Anforderungen erfüllen — unter anderem auch die Richtlinien der Datenschutz-Grundverordnung. Die SCHUFA muss also sehr viele rechtliche Vorgaben beachten, darf aber für ihre Scores auf die notwendigen Informationen zugreifen und speichern.
Allerdings hat auch die SCHUFA nicht das Recht, auf Ihre persönlichen Daten zuzugreifen und diese zu speichern. Wenn Sie vermuten, dass die SCHUFA Ihre Daten illegal sammelt, dann sichern Sie sich jetzt unsere kostenlose SCHUFA-Auskunft.
Warum liegt mein SCHUFA-Score nie bei 100 Prozent?
Der SCHUFA-Score ist die statistische Wahrscheinlichkeit, mit der eine Person ihren Zahlungspflichten zuverlässig nachkommen wird. Das bedeutet, dass Sie ein SCHUFA-Score von 100 Prozent nie erreichen können. Auch wenn Sie alle Rechnungen fristgerecht bezahlen und auch sonst alle Tipps befolgen: Ein Zahlungsausfall ist nie zu 100 Prozent ausgeschlossen.
Also keine Sorge: Ein SCHUFA-Score zwischen 95 und 97,5 Prozent ist sehr gut und spricht für ein äußerst geringes Risiko.
Beitrag geprüft von
Rechtsanwalt Philipp Caba**
Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte