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Dieselskandal 2023: Chancen auf Schadensersatz waren nie besser!

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Beitrag geprüft vonRechtsanwalt Philipp Caba**
30.05.2023 | 5 Min. Lesezeit

Im 2015 aufgedeckten Dieselskandal ist auch 2023 kein Ende abzusehen. Noch immer bestreiten Fahrzeug-Hersteller Motorenmanipulationen mittels (unzulässiger) Abschalteinrichtungen, und noch immer suchen Gerichte nach einer gemeinsamen klaren Linie. Doch die verbraucherfreundlichen Urteile nehmen merklich zu. Sichern Sie sich mit uns Ihren Anspruch auf Schadensersatz!

BGH-Urteil bestätigt Schadensersatz für Millionen Diesel

Der Bundesgerichtshof hat am 26. Juni 2023 eines der wichtigsten Urteile im Dieselskandal gefällt. Die Hersteller müssen für Millionen Diesel mit unzulässigen Abschalteinrichtungen einen pauschalen Schadensersatz von bis zu 15 Prozent des Kaufpreises zahlen. Vorsätzliche Sittenwidrigkeit muss nicht mehr nachgewiesen werden. Auf teure und langwierige Gutachten soll künftig auch verzichtet werden. Dieselklagen werden beschleunigt und Chancen für Betroffene auf Schadensersatz drastisch erhöht.

Dieselskandal 2023: Wie ist der aktuelle Stand?

Momentan ist definitiv Musik drin im Dieselskandal. Bereits in der ersten Jahreshälfte hat es einige interessante und wegweisende Entscheidungen im Dieselskandal gegeben – und das letzte Wort ist noch lange nicht gesprochen.

Dieselskandal 2.0: Das verhandelte der BGH am 8. Mai 2023

Stundenlang wurde am 8. Mai 2023 vor dem Bundesgerichtshof (BGH) zum Dieselskandal verhandelt. Die Frage: Wie soll das verbraucherfreundliche Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 21. März 2023 in deutsches Recht umgesetzt werden. Fest steht bereits, dass die Richter:innen in Karlsruhe der europäischen Entscheidung Rechnung tragen und einen Anspruch auf Schadensersatz für Betroffene vorsehen werden.

Ebenfalls durchgedrungen ist, dass der BGH als Entschädigung zu einer neuen Art des Schadensersatzes tendiert. Das bedeutet, dass Betroffene eine Schadensersatzzahlung von rund 25 % des Kaufpreises erhalten und ihr Auto behalten können: Eine angenehme Lösung für alle, die eine Entschädigung für die Manipulationen der Autobauer haben möchten, ohne ihr Auto abgeben zu müssen. Am 26. Juni wird in diesem Verfahren ein Urteil fallen.

Gibt es auch in 2023 Chancen auf Schadensersatz im Dieselskandal?

Selbstverständlich! Die Chancen standen nie besser! Die Richter:innen am BGH haben durchblicken lassen, dass sie dem EuGH-Urteil vom 21. März 2023 folgen werden. Das heißt, wer einen Diesel fährt, in dem eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut wurde, der soll entschädigt werden. Ausreichend ist ein fahrlässiger Verstoß der Hersteller gegen EU-Recht. Von den kommenden Urteilen kann jeder profitieren, der einen Diesel mit illegaler Abschalteinrichtung fährt oder gefahren ist. Dies gilt auch, wenn das Auto bereits weiterverkauft wurde. Und es gibt noch viele Modelle mit illegaler Abgas-Software, die bisher nicht vom Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) zurückgerufen wurden.

In dem Urteil, das der BGH voraussichtlich am 26. Juni fällen wird, wird er sich detailliert dazu äußern, worin er genau den Schaden sieht, wie sich der Schadensersatz grob berechnet und andere juristische Feinheiten einschätzen. Klar ist aber schon jetzt, dass es einen Schadensersatz für Betroffene geben wird. Es gibt demnach keinen Grund, bis Ende Juni zu warten. Da die Durchsetzung Ihrer Rechte natürlich auch etwas Vorlaufzeit und Vorbereitung benötigt, ist es sogar ratsam, bereits jetzt alles in die Wege zu leiten und sich schon mal in Position zu bringen.

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Verwaltungsgericht (VG) Schleswig: Software-Update reicht nicht aus

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte im Februar 2023 im Dieselskandal vor dem VG Schleswig einen Erfolg gegen das Kraftfahrt-Bundesamt erzielt: Freigabebescheide für VW-Software-Updates von Dieselmotoren durch das KBA wurden von dem Gericht für rechtswidrig erklärt.

Das KBA hatte 2016 – kurz nach Bekanntwerden des Dieselskandals – ein Software-Update freigegeben, welches die berühmte Prüfstanderkennungssoftware „deinstallierte“. Im Anschluss durften die Autos wieder auf die Straße, obwohl in den Fahrzeugen noch weitere illegale Abschalteinrichtungen verbaut waren – allen voran das sogenannte Thermofenster.

Die DUH klagte gegen diesen Freigabebescheid und forderte, dass auch das Thermofenster entfernt und die Fahrzeuge stattdessen mit einer neuen Hardware ausgerüstet werden sollten, um den Motor zu schützen. Dabei ging es im speziellen Fall um einen VW Golf mit EA189-Motor. Mit Erfolg! Das VG Schleswig entschied, dass die Freigabebescheide des Kraftfahrt-Bundesamtes für diese Praxis rechtswidrig sind und die Zulassungsbehörde nun Maßnahmen ergreifen müsse.

Landgericht (LG) München erklärt Werbung mit irreführenden Abgaswerten für unzulässig

Für eine weitere Randnotiz im Dieselskandal sorgte das LG München ebenfalls im Februar 2023. Das Gericht hat dabei im Sinne des Verbraucherschutzes klargestellt, dass Automobilhersteller nicht mit irreführenden Abgaswerten Werbung für ihre Fahrzeuge machen dürfen. Ein Umweltverein hatte gegen einen Münchner Autobauer geklagt. Dem Hersteller wurde daraufhin untersagt, mit den strittigen Aussagen zu werben.

Der beklagte Autohersteller hatte Anfang 2022 auf seiner Internetseite eines seiner Modelle mit Werten in räumlicher Nähe zu dem Zusatz „WLTP“ beworben. Die WLTP, kurz für Worldwide harmonized light vehicles test procedure, ist eine Methode zur Berechnung von Verbrauchs- und Abgaswerten. Die angegebenen Werte waren aber gar nicht mit dieser, sondern mit einer anderen Methode, NEFZ genannt, berechnet worden. Die Werte, die mit dem NEFZ-Verfahren ermittelt werden, liegen meist unter denen der WLTP-Methode. So konnte beim Kunden ein falscher Eindruck entstehen und es wurden Kaufentscheidungen ggf. aufgrund Vorspiegelung falscher Tatsachen getroffen.

KBA ruft unter dem Code 5499024 Mercedes-Benz-Modelle zurück

Ebenfalls im Februar 2023 veröffentlichte das Kraftfahrt-Bundesamt unter dem Code 5499024 einen Rückruf. Er betrifft die A-Klasse, B-Klasse, CLA und GLA. Dabei handelte es sich um Fahrzeuge, die zwischen 2014 und 2017 vom Band liefen. Wie die Mängel behoben werden sollten, blieb dabei zunächst unklar. Gängige Praxis ist, im Falle einer unzulässigen Abschalteinrichtung – etwa eines Thermofensters – ein Software-Update aufzuspielen. Es kann allerdings angenommen werden, dass statt eines Software-Updates ein Katalysator verbaut wird. Dieser würde dann gegebenenfalls tatsächlich dafür sorgen, dass nach einem Werkstattbesuch die vorgegebenen Abgaswerte eingehalten werden. Um eine Stilllegung des Fahrzeugs zu vermeiden, sind betroffene Fahrzeughalter grundsätzlich dazu angehalten, der Aufforderung Folge zu leisten.

Europäischer Gerichtshof (EuGH) fällt verbraucherfreundliche Entscheidung im Dieselskandal

Der EuGH hat am 21. März 2023 eine der wichtigsten Grundsatzentscheidungen im Abgasskandal getroffen. Die Richter stellten fest, dass das fahrlässige Handeln der Automobilkonzerne ausreicht, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Bis dato mussten Betroffene zusätzlich noch nachweisen, dass „vorsätzlich und sittenwidrig“ gehandelt wurde. Dadurch, dass dieser Nachweis nun nicht mehr erbracht werden muss, werden die Hürden für Schadensersatzansprüche erheblich gesenkt. Allein ein Rückrufschreiben, welches eine „unzulässige Abschalteinrichtung“ zum Gegenstand hat, reicht nun aus, um Ansprüche geltend zu machen.

BGH erklärt Anti-Schadensersatzklausel von Mercedes für unwirksam

Ein Darlehensvertrag der Mercedes-Bank darf keine Klausel enthalten, die etwaige Schadensersatzansprüche im Abgasskandal ausschließt. Dies hat der Bundesgerichtshof klargestellt. Damit ist ein weiterer Schritt in Richtung Verbraucherschutz getan. Die zuständige Richterin stellte fest, dass die Klausel nicht das Recht des Geschädigten untergraben darf, vom Verursacher einen Schadensersatz fordern zu dürfen. Sich durch eine Klausel aus der Verantwortung zu ziehen, ist nun nicht mehr möglich.

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Ex-Audi-Topmanager Wolfgang Hatz gesteht

Nachdem Ex-Audi-Topmanager Wolfgang Hatz jahrelang seine Beteiligung am Abgasbetrug bei VW bestritten hatte, folgte Ende April 2023 die Kehrtwende: Hatz räumte nun ein, dass es zutreffend sei, dass er die Entwicklung einer Software veranlasst habe, die auf dem Prüfstand für eine gesetzeskonforme Abgasfilterung gesorgt hatte, unter realen Bedingungen im Straßenverkehr aber für eine Abschaltung der Reinigung verantwortlich war.

Seit mehr als zwei Jahren war es in dem Verfahren um die Frage gegangen, wer von den Abgasmanipulationen im Dieselskandal gewusst hatte. Zuletzt hatte der Vorsitzende Richter Weickert die Angeklagten Hatz, Motorenentwickler Giovanni Pamino und Ex-Audi Chef Rupert Stadler mit einem Angebot unter Druck gesetzt: Im Falle eines Geständnisses bestehe die Möglichkeit, die drohende Haftstrafe zur Bewährung auszusetzen. Durch seinen Strafverteidiger ließ Hatz nun überraschend erklären: „Ich räume die mir zur Last gelegten Vorwürfe vollumfänglich ein“.

Ex-Audi-Chef Rupert Stadler hat Schädigung der Kunden „billigend in Kauf“ genommen

Im Prozess um den Betrug im Dieselskandal hat Ex-Audi Chef Rupert Stadler nach langem Winden vor Gericht nun durch seine Verteidigung verlesen lassen: Dass Fahrzeuge manipuliert worden seien und dadurch Käufer geschädigt wurden, „habe ich zwar nicht gewusst, aber als möglich erkannt und billigend in Kauf genommen.“ Damit ist Stadler der erste ehemalige Konzernvorstand eines Autoherstellers, der vor Gericht den Vorwurf des Betrugs durch Unterlassen im Dieselskandal eingeräumt hat.

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Rechtsanwalt Philipp Caba**

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte