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Diesel-Fahrverbote – Lieber Verbote umgehen, statt Gebiete umfahren!

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Beitrag geprüft vonRechtsanwalt Philipp Caba**
07.05.2023 | 4 Min. Lesezeit
  • Stickoxid stellt in größeren Mengen und bei langem Ausgesetztsein ein erhebliches Gesundheitsrisiko dar.
  • Die Diskussion um Diesel-Fahrverbote wurde zuletzt durch den Dieselskandal in Deutschland befeuert.
  • Doch da jede Kommune diese Regelungen selbst festlegt, kann es regional zu Unterschieden kommen.

Was bedeuten die Diesel-Fahr­verbote?

Bei den Diesel-Fahrverboten handelt es sich um eine Regelung, die besagt, dass Fahrzeuge mit bestimmten Schadstoffkategorien in ausgewiesenen städtischen Bereichen nicht fahren dürfen. Vorrangig betrifft das Autos mit Dieselmotoren, in einigen Fällen allerdings auch Ottomotoren. Das Ziel dieser Maßnahmen ist es, den Stickoxid-Gehalt in der Luft unter der gesetzlich vorgeschriebenen Grenze von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Außenluft zu halten. Diese Emissionsgrenze wurde von der Europäischen Union 2008 beschlossen und 2010 auch im deutschen Recht umgesetzt.

Stickoxid stellt in größeren Mengen und bei langem Ausgesetztsein ein erhebliches Gesundheitsrisiko dar. Im städtischen Raum ist der Straßenverkehr die größte Hauptquelle dieser Luftverschmutzung. Dafür wiederum sind mit etwa 60 % hauptsächlich Fahrzeuge mit Dieselmotoren verantwortlich. Das liegt unter anderem daran, dass besonders verbrauchsintensive Fahrzeugklassen, wie Busse und LKW, oft Dieselmotoren haben. Dazu kommt, dass Dieselfahrzeuge unter Umständen bis zu zehnmal mehr Stickoxid ausstoßen können als vergleichbare Benziner.

Lange Zeit wurden die gesetzlichen Vorgaben nicht wirksam umgesetzt. 2018 verklagte die Europäische Kommission neben u. a. Frankreich, Ungarn und dem Vereinigten Königreich auch Deutschland. Der Vorwurf: die Mitgliedstaaten hätten „keine überzeugenden, wirksamen und zeitgerechten Maßnahmen vorgeschlagen, um die Verschmutzung schnellstmöglich – wie es das EU-Recht vorschreibt – unter die vereinbarten Grenzwerte zu senken.” In Deutschland wurden an 26 Orten Überschreitungen der Luftqualitätsnorm festgestellt, zu denen z. B. Berlin, Köln und Stuttgart gehören. Infolgedessen mussten in vielen dieser Orte Fahrverbote eingeführt werden, um die Belastungen zu senken.

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Sind Diesel-Fahrverbote rechtmäßig?

Im Zuge des Dieselskandals wurden die Verbote häufig und kontrovers diskutiert. Die Bundesregierung versuchte, so lange wie möglich zu verhindern, dass es zu dieser Maßnahme kommt. Im Februar 2018 gab dann aber das Bundesverwaltungsgericht (AZ: 7 C 26.16; 7 C 30.17) grünes Licht für die ersten Fahrverbote. Die Richter urteilten, dass Fahrverbote grundsätzlich zulässig seien, auch wenn Ausnahmeregelungen – beispielsweise für Handwerksfahrzeuge – möglich sind. Dem Urteil zufolge sind Fahrverbote für Dieselfahrzeuge mit schlechterer Abgasnorm als Euro 6 sowie Kraftfahrzeuge mit Ottomotoren unterhalb der Abgasnorm Euro 3 einzuführen, wenn es als „die einzig geeignete Maßnahme zur schnellstmöglichen Einhaltung der Stickstoffdioxid-Grenzwerte” dient.

Wen betreffen die Diesel-Fahr­verbote?

Die Diskussion um Diesel-Fahrverbote wurde zuletzt durch den Dieselskandal in Deutschland befeuert. Im Abgasskandal war herausgekommen, dass Software-Manipulationen an den Motoren zahlreicher Hersteller wie VW, Daimler und BMW dazu führten, dass die Diesel-Autos im Straßenbetrieb höhere Emissionen ausstießen als bei Prüfungen zuvor festgestellt. Den Preis für die Folgen der illegalen Abschalteinrichtungen zahlen in mehrerer Hinsicht die Verbraucher: Nicht nur, dass die Fahrzeuge von teils hohen Wertverlusten betroffen sind, sie sind zudem durch die inzwischen umgesetzten Fahrverbote eingeschränkt.

Konkret gelten die Fahrverbote sowohl für Diesel- als auch Ottomotoren folgender Euro-Normen:

Dieselmotoren:

  • Euro-Norm 1
  • Euro-Norm 2
  • Euro-Norm 3
  • Euro-Norm 4
  • Euro-Norm 5

Ottomotoren:

  • Euro-Norm 1
  • Euro-Norm 2

Ist Ihr Fahrzeug von einem Fahrverbot betroffen? Dann gilt dies vermutlich ebenso für den Dieselskandal. In unserem kostenfreien Online-Check können Sie unverbindlich und binnen weniger Minuten überprüfen, wie viel Schadensersatz Ihnen zusteht.

Diesel-Fahrverbote

Wie findet man heraus, ob man von Diesel-Fahr­verboten betroffen ist?

Finden Sie auf Ihrem Fahrzeugschein am Ende des Feldes die Ziffern 00-88, dann erfüllt Ihr Fahrzeug die Abgasnormen Euro-1 bis Euro-4. Das heißt, wird in Ihrer Heimatstadt ein Fahrverbot verhängt, wären Sie in jedem Fall davon betroffen. Endet das Feld mit den Ziffern 35AO-35MO, entspricht dies der Euro-Norm 5. Auch dann wären Sie von Fahrverboten betroffen. Wenn die Schlüsselnummer mit 36NO-36YO endet, müssen Sie zunächst nicht mit Fahrverboten rechnen. Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro-6 sind aktuell weitestgehend abgesichert. Allerdings spricht einiges dafür, dass bei zukünftigen Fahrverboten als nächstes Diesel mit der Euro-Norm 6 betroffen sind.

Diesel-Fahrverbote

In welchen Städten gibt es mögliche und umgesetzte Diesel-Fahr­verbote?

In zahlreichen deutschen Städten wurden die Fahrverbote bereits umgesetzt, in anderen sind sie geplant. Dabei handelt es sich um folgende Städte und Maßnahmen:

Umgesetzte Diesel-Fahrverbote:

Stadt

Zeitraum

Maßnahmen

Darmstadt

Seit Juni 2019

Zwei Straßen sind für Dieselautos bis einschließlich der Schadstoffklasse Euro 5 sowie Benziner der Euro-Normen 0 bis 2 gesperrt: Hügelstraße und Heinrichstraße.

Hamburg

Seit Juni 2018

Die Durchfahrt der Stresemannstraße ist für ältere Dieselmotoren verboten und in der Max-Brauer-Allee ist ein Straßenabschnitt von ca. einem halben Kilometer für alle Autos mit Dieselmotoren unterhalb der Euro-Norm 6 gesperrt.

Köln

Seit April 2019

Fahrverbot innerhalb der Umweltzone für Dieselmotoren mit Euro-Norm 4 und Ottomotoren mit Euro 1 und 2 eingeführt. Seit September 2019 gilt das Verbot auch für Dieselfahrzeuge mit Euro-Norm 5.

Stuttgart

Seit Januar 2019

Die Zufahrt in die gesamte Umweltzone ist für Dieselfahrzeuge bis einschließlich zur Schadstoffklasse Euro 4 verboten. Seit Januar 2020 herrschen streckenweise auch Fahrverbote für Diesel mit Euro-Norm 5.

Geplante oder noch nicht umgesetzte Diesel-Fahrverbote:

„Noch offen” bedeutet, dass beispielsweise Gerichtsverfahren über den Einsatz der Fahrverbote aktuell in Revision sind und die Umsetzung auf unbestimmte Zeit verschoben ist.

„Zunächst kein Fahrverbot nötig” bedeutet, dass bestimmt wurde, dass andere Luftreinhaltemaßnahmen bisher ausreichen und Fahrverbote nicht eingesetzt werden müssen, um die relevanten Grenzwerte einzuhalten.

Stadt Zeitraum mögliche Maßnahmen
Aachen Noch offen Der Luftreinhalteplan für Aachen muss überarbeitet werden.
Backnang Noch offen  
  (Umsetzung auf unbestimmte Zeit verschoben)  
Bielefeld Zunächst kein Fahrverbot nötig  
Bochum Zunächst kein Fahrverbot nötig  
Bonn Ab April 2019 Fahrverbote auf zwei viel befahrenen Straßen eingerichtet für Dieselfahrzeuge mit den Abgasnormen Euro 1 bis 4 und Benziner der Klassen Euro 1 und 2: Reuterstraße und Belderberg
  (da das Land Nordrhein-Westfalen Berufung eingelegt hat, ist die Maßnahme noch nicht in Kraft)  
Dortmund Zunächst kein Fahrverbot nötig  
Düren Zunächst kein Fahrverbot nötig  
Düsseldorf Noch offen  
Essen und Gelsenkirchen Ab Juli 2019 Fahrverbote in Essen in der gesamten Umweltzone. In Gelsenkirchen betrifft das Fahrverbot streckenbezogen die Kurt-Schumacher-Straße.
  (da das Land Nordrhein-Westfalen Berufung eingelegt hat, ist die Maßnahme noch nicht in Kraft)  
Esslingen Noch offen  
Frankfurt am Main ab Juli 2021 Diesel-Fahrzeuge unterhalb der Euro-Norm 6 und Benziner einschließlich Euro-Norm 2 dürfen auf einem noch nicht festgelegten Bereich nicht fahren. Je nachdem, wo der Wert überschritten wird, gibt es eine Fahrverbotszone innerhalb des Anlagenrings oder streckenbezogene Fahrverbote in Höchst, im Riederwald oder auf einem Teilstück der Mainzer Landstraße.
Freiburg Noch offen  
Hagen Zunächst kein Fahrverbot nötig  
Halle (Saale) Noch offen  
Hannover Noch offen  
Heilbronn Zunächst kein Fahrverbot nötig  
Kiel Noch offen  
Limburg Noch offen  
Ludwigsburg Noch offen  
Mainz Ab Oktober 2020 geplant Betroffen sind Dieselfahrzeuge bis einschließlich Euro-Norm 5 und Benziner bis inklusive Euro-Norm 2. Das Fahrverbot gilt auf der sogenannten Rheinachse.
  Aktuell: wegen niedriger NOx-Werte wurde das Dieselfahrverbot zunächst nicht eingeführt  
Marbach Noch offen  
München Noch offen  
Nürnberg Noch offen  
Oberhausen Zunächst kein Fahrverbot nötig  
Offenbach Zunächst kein Fahrverbot nötig  
Oldenburg Noch offen  
Paderborn Zunächst kein Fahrverbot nötig  
Passau Noch offen  
Regensburg Noch offen  
Reutlingen Zunächst kein Fahrverbot nötig  
Wiesbaden Zunächst kein Fahrverbot nötig  
Würzburg Noch offen  
Wuppertal Zunächst kein Fahrverbot nötig  

Gelten auch Ausnahmen beim Diesel-Fahrverbot?

In den meisten Fällen gelten bei Fahrverboten Ausnahmen für den Lieferverkehr, Diesel mit Euro-Norm 6, für Handwerkerfahrzeuge, Busse und kommunale Fahrzeuge sowie für Fahrzeuge mit der Schadstoffnorm Euro 4 und Euro 5, wenn sie weniger als 270 Milligramm Stickstoffoxide pro Kilometer ausstoßen. Doch da jede Kommune diese Regelungen selbst festlegt, kann es regional zu Unterschieden kommen. Damit könnten andernorts unter Umständen auch Diesel mit Euro-Norm 6 von den Verboten betroffen sein. Darüber hinaus ist in vielen Fällen die klare Erkennung der jeweiligen Fahrzeuge unklar oder nicht einheitlich geregelt. Außerdem gibt es Ausnahmeregelungen für Anwohner und Schwerbehinderte.

Welche Möglichkeiten haben von Fahr­verboten betroffene Diesel-­Fahrer:innen?

Um den drohenden oder bereits bestehenden Fahrverboten zu entgehen, haben Betroffene zwei Optionen.

 

#1 Auto loswerden und Kaufpreis zurückholen

Wenn Sie Ihr Auto aufgrund von Wertverlust und Diesel-Fahrverboten so schnell wie möglich loswerden wollen, fordern wir für Sie die Erstattung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Fahrzeugs.

#2 Auto behalten und Schadensersatz fordern

Wenn Sie hingegen an Ihrem Auto hängen und es behalten wollen, fordern wir für Sie einen angemessenen Schadensersatz.

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Beitrag geprüft von

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte