Nimrod Rechtsanwälte Abmahnung: So reagieren Sie richtig bei angeblichem Filesharing
- Die Kanzlei Nimrod mahnt seit Jahren Nutzer von Tauschbörsen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing ab.
- Besonders an Computerspielen interessierte User sind betroffen.
- Wer eine Abmahnung bekommen hat, sollte nicht panisch reagieren, sondern das Vorgehen mit einem Experten besprechen.
Inhalt:
- Nimrod-Abmahnung – worum geht's?
- Warum Nimrod-Rechtsanwälte Euro Truck Simulator 2 User abmahnt
- Haftet der Abgemahnte automatisch?
- Kann ich die Nimrod-Abmahnung ignorieren?
- Muss ich die Unterlassungserklärung zwingend unterschreiben?
- Bleibt die Frage: Wer ist der Täter?
- Wie kann ein Experte helfen?
- So sollten Sie bei einer Nimrod-Abmahnung vorgehen:
Nimrod-Abmahnung – worum geht's?
Im Namen von verschiedenen Videospiele-Entwicklern mahnt Nimrod Nutzer von Tauschbörsen ab, fordert eine Unterlassungserklärung und eine finanzielle Entschädigung. Als Grund wird das Zurverfügungstellen eines Computerspiels über einen Filesharing-Dienst angegeben. In der Regel handelt es sich dabei um Simulatorspiele für Busse, Flugzeuge oder landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge. Mithilfe einer spezialisierten Partnerfirma habe man Filesharing-Börsen überwacht. Diese Firma hätte festgestellt, dass von der IP-Adresse des Abgemahnten, die ihm zu einem gewissen Zeitpunkt zugeordnet gewesen sei, eine bestimmte Datei herunter- und wieder hochgeladen worden sei. Diese Behauptung wird in der Abmahnung mit Beweisen untermauert und der Prozess genau erklärt.
Warum Nimrod-Rechtsanwälte Euro Truck Simulator 2 User abmahnt
Beim Euro Truck Simulator 2 (ETS2) handelt es sich um eine LKW-Simulation, die von der Firma SCS Software entwickelt und im Jahr 2012 auf den Markt gebracht wurde. Dabei geht es darum, als Trucker verschiedene Routen und Frachten durch Europa zu fahren. Dem Anschlussinhaber wird die rechtswidrige Nutzung des Computerspiels vorgeworfen. Der Abgemahnte soll das Spiel auf einem Filesharing-Portal heruntergeladen und dabei anderen Usern zum Download angeboten haben. Dabei handelt es sich um eine Urheberrechtsverletzung. In ihrem Schreiben fordert die Kanzlei Nimrod im Namen ihrer Mandanten Schadensersatz in Höhe von 850 Euro bis 2.500 Euro. Außerdem soll eine Unterlassungserklärung unterzeichnet werden. Die Kanzlei geht außerdem vor allem auch gegen die Spieler von Tropico 6, Port Royal 4 oder Liberation vor, da sie im Auftrag der rechteinhabenden Firmen agiert.
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Haftet der Abgemahnte automatisch?
Wer eine Abmahnung erhält, muss zunächst davon ausgehen, dass tatsächlich jemand das Computerspiel über den eigenen Internetanschluss angeboten hat. Es geht dabei um den Sachverhalt, dass ein Download auf einer Filesharing-Plattform einen Upload generiert, der einem anderen User zur Verfügung gestellt werden kann. Dies verletzt die Rechte des Urhebers. Auch das Argument, dass die im Mahnschreiben angegebene IP-Adresse nicht mit der eigenen übereinstimmt, zieht selten, denn es handelt sich um dynamische IP-Adressen, die sich regelmäßig ändern. Allerdings gilt: Der Abgemahnte haftet nicht automatisch dafür, dass von seiner IP-Adresse aus eventuell ein Computerspiel illegal angeboten wurde.
Kann ich die Nimrod-Abmahnung ignorieren?
Kurz gesagt: Nein. Die Abmahnung sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Die Abmahnungen von Nimrod Rechtsanwälte sind nicht illegal und im engeren Sinn auch keine Abzocke. Dennoch sollte nicht panisch reagiert werden. Denn falsche Reaktionen können zu einer Verteuerung des Verfahrens führen, weil dann ggf. Mahn- oder Gerichtsgebühren anfallen. Die Sache auf sich beruhen zu lassen, ist aber ebenfalls keine gute Option. Genannte Fristen nicht einzuhalten, machen ein Gerichtsverfahren nur wahrscheinlicher, das unter Zuhilfenahme eines Anwalts rechtzeitig hätte verhindert werden können.
Muss ich die Unterlassungserklärung zwingend unterschreiben?
Sie sollten die Unterlassungserklärung zunächst nicht unterschreiben. Sie sollten auch keine Unterlassungserklärung selbst formulieren. Sie sollten jedoch unbedingt schnellstmöglich einen Anwalt im Internet- und Urheberrecht kontaktieren, um noch innerhalb der gesetzten Frist agieren zu können. Eine Unterlassungserklärung ist lebenslang gültig und kann eine große Bürde darstellen. Sie sollten also nicht einfach um des lieben Friedens willen unterschrieben werden. Eine Unterlassungserklärung schuldet außerdem nur der, der tatsächlich eine Schuld trägt.
Bleibt die Frage: Wer ist der Täter?
Hat man selbst das genannte Spiel nicht heruntergeladen oder ist eventuell gar nicht auf einer Tauschplattform angemeldet, kommen Kinder, der Partner, Mitbewohner oder z.B. Übernachtungsgäste in vermieteten Räumlichkeiten in Betracht. Der Abgemahnte sollte im Kreis der möglichen Personen nachfragen, wer das Spiel angeboten hatte, tiefer gehende Nachforschungen muss er allerdings nicht anstellen. Bleibt seine Nachfrage ergebnislos, muss er der Sache nicht weiter auf den Grund gehen. Sollte es sich bei dem Täter um das eigene Kind handeln, ist es wichtig, umsichtig zu handeln. Das Kind als Täter zu präsentieren, um nicht selbst haften zu müssen, kann zum Gegenteil führen: Die Eltern haften wegen unterlassener Belehrungspflichten mit. So kommt zur Täterschaft des Kindes noch die Störerhaftung der Eltern. Hier kann es sinnvoll sein, sich mithilfe eines Anwalts außergerichtlich zu einigen. Denn vor Gericht müsste das Kind dann in jedem Fall als Täter genannt werden.
Wie kann ein Experte helfen?
Ein Anwalt mit Schwerpunkt Internet- und Urheberrecht kann Ihnen helfen, die richtige Strategie zu wählen. Ziel sollte eine außergerichtliche Einigung ohne Schuldeingeständnis sein. Unterschreiben Sie daher keine Unterlassungserklärung und zahlen Sie geforderte Summen weder im Ganzen noch in Teilen. Dies könnte vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet und gegen Sie verwendet werden. Ihrem Anwalt bleibt mehr Spielraum, wenn er von Anfang an in den Fall mit einbezogen wird und keine zusätzliche Schadenbegrenzung erzielen muss.
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Beitrag geprüft von
Rechtsanwalt Philipp Caba**
Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte