Mahngebühren: Welche Regeln gelten?
Kommt ein Kunde der Zahlungsaufforderung eines Gläubigers nicht nach, gerät er in Zahlungsverzug. Daraufhin werden meist Mahngebühren verlangt, die beglichen werden müssen. Unsere Experten in der Schuldnerberatung helfen Ihnen bei Ihrem Weg aus dem Mahnprozess.
Inhalt:
- Ab wann fallen Mahngebühren an?
- Wie hoch dürfen Mahngebühren sein?
- Muss man Mahngebühren bezahlen?
- Wie muss eine Mahnung übermittelt werden?
- Wie kann ich mich gegen Mahngebühren wehren?
- Was passiert, wenn ich Mahngebühren nicht bezahle?
- Erfährt die SCHUFA von meinen Mahnungen?
- Wie kann ich mich vor einer Mahnung schützen?
Ab wann fallen Mahngebühren an?
Mahngebühren fallen in der Regel an, wenn eine Zahlung nicht rechtzeitig geleistet wird. Grundsätzlich beginnt mit der ersten Zahlungsaufforderung an den Schuldner der Mahnprozess. Bezahlt der Schuldner den offenen Rechnungsbetrag nicht innerhalb der angegebenen Frist, tritt Zahlungsverzug ein. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Mahnkosten berechnet werden. Wurde für die Zahlung ein festes Datum vereinbart, ist kein Mahnschreiben vonnöten. Dann beginnt automatisch nach Ablauf dieser Frist der Mahnprozess. Die erste Mahnung ist in der Regel noch gebührenfrei. Sie gilt quasi als Erinnerung und Ankündigung der gebührenpflichtigen Mahnung. Erst ab der zweiten Mahnung sind Mahngebühren zulässig.
Tipp: Achten Sie bei Rechnungen auf den Vermerk: „… zahlbar bis …“. Bis zu diesem Zeitpunkt wird die Forderung des Gläubigers fällig!
Wie hoch dürfen Mahngebühren sein?
In Deutschland ist die Höhe der Mahngebühren nicht gesetzlich festgelegt. Regelmäßig urteilen Richter, dass die Mahngebühr nicht höher sein darf als der entstandene Schaden, der dem Gläubiger durch die Nichtzahlung entstehen würde. Die ständige Rechtsprechung geht davon aus, dass als Mahnkosten maximal 5 Euro in Rechnung gestellt werden können. Zudem müssen die Gebühren dem Verbraucher in einer ersten Mahnung schriftlich mitgeteilt werden. Sollten die Gebühren nicht in dieser Weise erhoben werden, kann der Verbraucher sie zurückfordern. Der Gläubiger darf dem Schuldner die Kosten in Rechnung stellen, die ihm im Zusammenhang mit der Erstellung der Mahnung entstanden sind, also z.B. Materialkosten oder Porto. Befinden sich der Schuldner allerdings bereits im Zahlungsverzug, dürfen Verzugszinsen erhoben werden. Diese sind gesetzlich festgelegt. Der aktuelle Zinssatz liegt bei rund 4 %.
Kostenlose Erstberatung zu Ihren Mahnungen!
Die Mahnungen stapeln sich und Sie sind sich nicht sicher, ob diese berechtigt sind? Sie haben den Überblick verloren und benötigen Hilfe? Unsere Experten in der Schuldnerberatung helfen Ihnen gerne.
Muss man Mahngebühren bezahlen?
Grundsätzlich gilt: Mahnkosten müssen als Verzugsschaden vom Schuldner gezahlt werden. Mahngebühren müssen jedoch in der Praxis nicht immer bezahlt werden. Manche Kreditinstitute bieten die Möglichkeit, die Mahngebühren zu stunden oder zu erlassen, wenn die Zahlung in der Zukunft aufgeholt wird und dies belegbar ist. Eine gute Kommunikation mit der Bank ist hier unerlässlich.
Wie muss eine Mahnung übermittelt werden?
Es ist keine besondere Form vorgegeben. Die Schriftform ist allerdings empfehlenswert. Die Mahnung sollte die Namen beider Parteien beinhalten und die Aufforderung zur Zahlung nebst geschuldetem Betrag und dem Datum der Fälligkeit.
Tipp: Geht aus einer Rechnung kein Zahlungsdatum hervor, muss der Betrag laut § 271 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sofort beglichen werden!
Wie kann ich mich gegen Mahngebühren wehren?
Wenn Sie der Meinung sind, dass die Mahngebühren zu hoch sind oder nicht berechtigt sind, können Sie sich an Ihr Kreditinstitut wenden und um eine Reduzierung oder einen Erlass der Gebühren bitten. Wenn Ihr Kreditinstitut nicht bereit ist, darauf einzugehen, können Sie auch eine Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde einreichen. Ist die Berechnung der Mahnkosten dagegen nicht klar erkennbar, hat der Schuldner jederzeit die Möglichkeit, sich die Zusammensetzung schriftlich erklären zu lassen.
Sie sollten sich folgende Fragen stellen:
- Ist die Forderung berechtigt? Ist ein Verzug tatsächlich eingetreten?
- Haben Sie die Ausgangsrechnung und auch eine verständliche Mahnung überhaupt bekommen?
Was passiert, wenn ich Mahngebühren nicht bezahle?
Wenn Sie Mahngebühren nicht bezahlen, kann Ihr Kreditinstitut die Forderung an ein Inkassobüro weitergeben. Dieses hat die Möglichkeit, weitere Gebühren zu erheben und Ihnen eine Zahlungsaufforderung zu schicken. In einigen Fällen kann Ihr Kreditinstitut auch die Schließung Ihres Kontos veranlassen.
Erfährt die SCHUFA von meinen Mahnungen?
Ein Zahlungsverzug darf laut Datenschutz-Grundverordnung erst einmal nicht an die SCHUFA weitergeleitet werden. Erst nach einer zweimaligen Zahlungsaufforderung in Schriftform darf die SCHUFA informiert werden. Es muss allerdings zwischen der ersten Mahnung und der Benachrichtigung ein Zeitraum von vier Wochen eingehalten werden. Der Schuldner muss über die Weitergabe der Daten informiert werden. Unsere Experten prüfen für Sie, ob es in Ihrer Schufa-Akte negative Einträge gibt, die unberechtigt sind und erklären Ihnen, wie Sie diese löschen lassen können.
Wie kann ich mich vor einer Mahnung schützen?
Der beste Schutz vor einer Mahnung ist die fristgerechte Bezahlung der Rechnungen. In der Regel hat man dafür einen gewissen zeitlichen Spielraum. Diesen sollten Sie nach Möglichkeit einhalten. Wer sich momentan nicht in der Lage sieht, eine Rechnung zu begleichen, sollte das Gespräch mit seinem Gläubiger oder Rechnungssteller suchen. So können ein Zahlungsaufschub oder Ratenzahlung vereinbart werden. Den Rechnungsbetrag einfach nicht zu bezahlen und die Strafe auf sich zukommen zu lassen, ist sicher die schlechteste Option. Sollten Sie nach Zahlung der Mahngebühren feststellen, dass diese zu hoch waren oder zu Unrecht erhoben wurden, dürfen Sie diese zurückfordern.
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Beitrag geprüft von
Rechtsanwalt Philipp Caba**
Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte