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Pflichtteil auszahlen lassen – Anspruch, Fristen & Ablauf

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Beitrag geprüft vonRechtsanwalt Philipp Caba**
27.02.2023 | 3 Min. Lesezeit
  • Pflichtteilsberechtigte müssen ihren Anteil am Erbe aktiv einfordern.
  • Eine Auszahlung des Geldwerts steht Pflichtteilsberechtigten zu, es kann allerdings lange dauern, bis Geld fließt.
  • Wenn Erben die Auszahlung hinauszögern oder verweigern, kann ein Anwalt helfen, Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Wer muss den Pflichtteil auszahlen?

Der Anspruch auf den Pflichtteil wird nicht gegenüber dem Erblasser, sondern gegenüber seinen Erben geltend gemacht. Pflichtteilsberechtigte müssen ihren Anteil aktiv und schriftlich einfordern. Gibt es einen Alleinerben, muss er die Auszahlung des gesamten Pflichtteils übernehmen. Gibt es stattdessen eine Erbengemeinschaft, kann der Pflichtteil bei jedem beliebigen Erben eingefordert werden.

Wann wird der Pflichtteil ausgezahlt?

Pflichtteilsberechtigte haben grundsätzlich ein Recht darauf, dass ihnen nach dem Tod des Erblassers ihr Anteil unmittelbar nach der Anforderung ausgezahlt wird. Konkrete Fristen gibt es allerdings nicht. Wie lange es dann im konkreten Fall mit der Auszahlung dauert, ist allerdings sehr unterschiedlich und hängt von vielen Faktoren ab. Pflichtteilsberechtigt sind alle Angehörigen, die im Testament nicht oder nur unzureichend bedacht wurden oder das Erbe ausgeschlagen haben und Teil der gesetzlichen Erbfolge sind.

Kein Pflichtteilsrecht haben entfernte Verwandte, zu denen übrigens auch die Geschwister gezählt werden. Die Frist für die Geltendmachung beginnt mit Ende des Jahres, in dem der Erblasser gestorben ist. Ab dann ist innerhalb von drei Jahren der Pflichtteil einzufordern. Verstreicht die Frist, geht der Anspruch verloren. Sich den Pflichtteil vorzeitig auszahlen zu lassen, ist nicht möglich. Der Anspruch ist an den Tod des Erblassers geknüpft. Zu Lebzeiten kann allerdings ein Pflichtteilsverzicht verabredet werden. Der Verzichtende verpflichtet sich vertraglich von seinem Pflichtteil abzusehen und bekommt im Gegenzug eine Abfindung ausgezahlt.

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Was steht mir zu?

Um zu wissen, was einem zusteht, muss zunächst der Wert des Nachlasses bekannt sein. Die Erben müssen diese Informationen nach der Testamentseröffnung zugänglich machen. Dazu wird in der Regel ein Nachlassverzeichnis angelegt. Hierin werden alle Vermögenswerte und alle Verbindlichkeiten aufgelistet. Die Angaben sollten ggf. von einem unabhängigen Gutachter überprüft werden, denn wird der Wert von Gegenständen falsch geschätzt, schmälert dies den Wert des Pflichtteils. Die Auslagen für den Gutachter werden aus dem Nachlass entnommen.

Pflichtteil auszahlen lassen - so funktioniert's:

1
Nach der Testamentseröffnung Auskunft über den Nachlasswert bei den Erben einfordern
2
Ggf. Prüfung durch einen Gutachter/Sachverständigen
3
Ermittlung der Höhe des Pflichtteils
4
Einfordern des Pflichtteils
5
Auszahlung

Was tun, wenn Erben den Pflichtteil nicht auszahlen (können)?

Manchmal kommt es vor, dass der Pflichtteil trotz korrekter Anforderung innerhalb der Frist nicht ausgezahlt werden kann. Diese Gründe sind regelmäßig dafür verantwortlich, dass Zahlungen unterbleiben:

GRUND

Überschuldung des Nachlasses

Der Nachlass ist so überschuldet, dass der Erbe in Not geraten würde, müsste er den Pflichtteil auszahlen.

Böswillige Verweigerung

Der Erbe verweigert in böswilliger Absicht die Auszahlung.

FOLGEN Der Erbe muss eine Stundung beim Nachlassgericht beantragen. Der Pflichtteilsberechtigte behält seinen Anspruch, bekommt aber (erst einmal) kein Geld. Der Pflichtteilsberechtigte kann einen Anwalt beauftragen und rechtliche Schritte einleiten.
LÖSUNG

Die finanzielle Situation des Erben bessert sich.

Ggf. müssen Werte aus dem Erbe verkauft werden.

Pfichtteil kann ausgezahlt werden.

Der Erbe erhält eine Mahnung und wird zur Zahlung aufgefordert.

Zahlt er nicht, hat er außerdem die Anwaltskosten zu zahlen.

Der Pflichtteilsberechtigte kann Klage erheben.

Bekommt der Kläger Recht, hat der Erbe außerdem die Prozesskosten zu tragen.

Zahlt der Erbe weiterhin nicht, kann das Gericht die Zwangsvollstreckung anordnen.

 

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Warum benötige ich einen Anwalt, um meine Pflichtteilsansprüche geltend zu machen?

Wenn sich alle Erben und Pflichtteilsberechtigten einig und wohlgesonnen sind, können die Ansprüche auch ohne anwaltliche Beistand geregelt werden. Häufig kommt es jedoch zu Streit und Uneinigkeit. Ein Anwalt kann helfen, rechtssichere Beweise zu liefern, er kann das Nachlassverzeichnis prüfen und den Pflichtteil berechnen und bei Nicht-Zahlung eine Strategie entwickeln, wie sein Mandant doch noch an sein Geld kommt.

Und wenn ich gar nichts von meinen Ansprüchen weiß?

Nach dem Tod des Erblassers haben Pflichtteilsberechtigte drei Jahre Zeit, ihre Ansprüche anzumelden. Die Zeit läuft ab dem 31.12. des Jahres, in dem der Erblasser gestorben ist. Erfährt ein Pflichtteilsberechtigter erst später vom Tod, laufen die drei Jahre ab dem 31.12. des Jahres, in dem er vom Tod erfahren hat. Nach 30 Jahren verjährt der Anspruch komplett.

Wie lange dauert es, bis mir mein Anteil ausgezahlt wird?

Da es keine gesetzliche Frist gibt, kann der zeitliche Rahmen variieren. Dabei kommt es darauf an, ob sich Erben und Pflichtteilsberechtigte einig sind und ob Klarheit über Vermögenswerte und Verbindlichkeiten herrscht. Gibt es Uneinigkeit oder Unklarheiten können Gutachten und/oder Gerichtsverfahren den Prozess erheblich verlängern.

Beitrag geprüft von

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte