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Vorfälligkeitsentschädigung Immobiliendarlehen – Ohne Extrakosten aus dem Vertrag

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Beitrag geprüft vonRechtsanwalt Philipp Caba**
16.01.2023 | 3 Min. Lesezeit
  • Sie haben ein Immobiliendarlehen nach dem 21. März 2016 abgeschlossen und wollen den Vertrag aber nun vorzeitig beenden?
  • Dann lassen Sie jetzt prüfen, ob sich die teure Vorfälligkeitsentschädigung vermeiden lässt.
  • Wir erklären, warum das möglich ist und was Sie dafür tun müssen.

Wann wird eine Vorfällig­keitsent­schädigung bei meinem Immobilien­darlehen fällig?

Zahlen Sie ein Immobiliendarlehen vor Ende der vereinbarten Laufzeit zurück, entsteht der Bank ein Schaden: Ihr entgehen Gewinne, mit der die Bank über die Laufzeit des Immobiliendarlehens fest kalkuliert hatte. Um sich diesen Schaden ausgleichen zu lassen, fordern Banken in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung.

Dieser „Schadensersatz“ beträgt häufig mehrere tausend Euro – und unabhängig vom Grund für das vorzeitige Beenden Ihres Immobiliendarlehens kommen so enorme Extrakosten auf Sie zu. Möchten Sie umschulden, haben Sie geerbt oder müssen Sie Ihre Immobilie aufgrund eines Jobwechsels oder Scheidung verkaufen? Dann können Sie das Geld für die Vorfälligkeitsentschädigung im Zweifel sicherlich für etwas anderes besser gebrauchen.

Daher gibt es gute Nachrichten für Kreditnehmer:innen: Nicht in jedem Fall ist Ihre Bank berechtigt, eine Vorfälligkeitsentschädigung zu fordern. Wir erklären Ihnen, wann und wie Sie die Zahlung vermeiden können.

Kann ich die Vorfällig­keitsent­schädigung bei meinem Immobilien­darlehen ver­meiden?

Vor Ablauf einer 10-Jahres-Frist lassen sich Immobiliendarlehen nur unter strengen Auflagen vorzeitig ablösen. Und die Ablösung führt eben in den meisten Fällen zur Forderung einer Vorfälligkeitsentschädigung.

Die Ausnahme davon liegt im Kleingedruckten. Und zwar gibt es Bedingungen an die Pflichtangaben in den Verträgen von Immobiliendarlehen. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist klar geregelt, dass eine Bank keinen Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung hat, wenn die Angaben über die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung im Darlehensvertrag unzureichend sind. Dies ist tatsächlich oft der Fall.

Was heißt das für Verbraucher:innen? Sind die Pflichtangaben in Ihrem Vertrag zum Immobiliendarlehen nicht klar genug oder unverständlich, eventuell sogar fehlerhaft oder unzureichend, dann können Sie das Darlehen vorzeitig zurückzahlen. Und zwar ohne, dass Sie der Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen müssen.

Das gilt auch für bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigungen. Diese können Sie zurückfordern.

Haben Sie keine Angst vor einem teuren Anwaltsvertrag – unsere kostenfreie Ersteinschätzung ist unverbindlich. Sie erhalten von uns alle Informationen zu Ihrem Fall, Ihren Chancen und den nächsten Schritten – und Sie entscheiden in Ruhe, ob Sie weiter mit uns verfahren möchten.

Wie kann ich mein Immobilien­darlehen vorzeitig zurück­zahlen – ohne Vorfällig­keitsent­schädigung?

Wenn Sie keine 10 Jahre warten möchten oder können, um Ihr Immobiliendarlehen abzulösen, müssen Sie andere Wege finden, um die Vorfälligkeitsentschädigung zu umgehen. Finden sich Fehler in Ihrem Vertrag – etwa in Bezug auf die korrekte Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung – dann können Sie das Darlehen vorzeitig ablösen und müssen keine hohen Extrakosten zahlen. So gehen Sie vor:

1
Kostenlosen Check machen
2
Bequem online beauftragen
3
Unterlagen hochladen
4
Tausende Euro einsparen
  • Überprüfen Sie das Abschlussdatum Ihres Immobiliendarlehens. Liegt es nach dem 21. März 2016, können Sie fortfahren.

  • Fordern Sie eine kostenfreie Vertragsprüfung und Erstberatung an – bequem vom Sofa aus über unseren Online-Check.

  • Sie entscheiden nach unserem unverbindlichen und kostenfreien Service, ob Sie uns beauftragen möchten. Egal, ob Sie eine Rechtsschutzversicherung haben oder nicht: Ein Vorgehen mit uns ist ohne Kostenrisiko für Sie.

Ihre Chancen für eine Vermeidung oder Rückerstattung der Vorfälligkeitsentschädigung stehen übrigens optimal: Unserer Erfahrung nach weist ein Großteil der Immobiliendarlehensverträge unzureichende Angaben in den relevanten Punkten auf.

Kann sich das Verhältnis zu meiner Bank wegen eines Vorgehens zur Vorfällig­keitsent­schädigung verschlechtern?

Ihre Bank hat in Kauf genommen, dass Sie als Verbraucher:in nicht vollständig und korrekt über Ihre Rechte aufgeklärt wurden. Gehen Sie nun rechtlich gegen Ihre Bank vor, nutzen Sie keinen versehentlichen Fehler der Bank aus, um sich einen Vorteil zu verschaffen. Sie setzen nur Ihre Rechte gegen eine große Institution durch.

Banken haben grundsätzlich ein Interesse daran, Sie als Kund:in zu gewinnen und zu binden – das wird auch weiterhin so bleiben. Daher sollten Sie keine schlechten Konsequenzen fürchten, wenn Sie rechtliche Schritte einleiten. Allerdings sollten Sie sich auch nicht an eine einzelne Bank binden, sondern vielmehr stets bereit sein, für bessere Konditionen zu wechseln.

Was muss ich bei der Kündigung meines Immobilien­darlehens beachten?

Die Kündigung eines Immobiliendarlehens – vor der 10-Jahres-Frist – zieht immer eine Vorfälligkeitsentschädigung nach sich. Bevor Sie also diesen Schritt gehen, sollten Sie immer überprüfen lassen, ob sich in Ihrem Fall die Vorfälligkeitsentschädigung nicht vermeiden ließe und Sie anderweitig aus Ihrem Immobiliendarlehen herauskommen.

Wir prüfen kostenfrei die Widerrufsbelehrungen und ob Ihr Vertrag fehlerhafte Pflichtangaben enthält. Sollte das der Fall sein, kann Ihr Darlehen vorzeitig abgelöst werden, ohne dass Ihre Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung fordern darf. Auch eine bereits gezahlte Entschädigung kann so im Nachhinein zurückgeholt werden.

Handeln Sie nicht vorschnell und prüfen Sie vor einer Kündigung immer, ob Sie nicht anderweitig aus dem Vertrag kommen. Die Vertragsprüfung übernehmen wir gerne für Sie in unserem Online-Check – kostenfrei und unverbindlich.

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Rechtsanwalt Philipp Caba**

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte