Musterbrief Widerspruch Bankgebühren – Bequem Geld zurückfordern
- Hat Ihre Bank seit 2018 Gebühren eingeführt? Haben Sie dem nicht explizit zugestimmt?
- Dann hat der Bundesgerichtshof gute Nachrichten für Sie. Ein Urteil vom April 2021 erlaubt es Ihnen, die Bankgebühren zu widerrufen und das Geld wiederzuholen.
- Mit unserem praktischen Musterbrief geht das ganz unkompliziert.
Wie funktioniert der Widerspruch gegen Bankgebühren mit einem Musterbrief?
Banken benötigen die explizite Zustimmung ihrer Kund:innen zu Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) – und daraus resultierenden Gebührenerhöhungen. Bislang versuchten Banken das aber anders zu regeln, nämlich durch stillschweigende Zustimmung. Sie verschickten Information über eine Änderung der AGB und erklärten, dass ein Schweigen der Kontoinhaber:innen als Zustimmung gewertet würde.
Damit haben es sich die Banken aber zu leicht gemacht, entschied Ende April 2021 der Bundesgerichtshof (BGH). Deswegen ist nun der Widerruf von eingeführten Bankgebühren möglich. Streng genommen handelt es sich dabei lediglich um eine Rückforderung Ihrer bereits gezahlten Bankgebühren, rückwirkend bis 2018.
Hier kommt unser kostenloser Musterbrief ins Spiel: Diesen können Sie bequem über unser Online-Formular anfordern und sich damit an Ihre Bank wenden. So legen Sie Widerspruch gegen die unrechtmäßigen Bankgebühren ein und können diese zurückfordern. Das gilt – im rückwirkenden Zeitraum bis Anfang 2018 – auch für Konten, die Sie bereits gekündigt haben.
Keine Lust, der Bank unnötig Geld zu schenken? Holen Sie sich jetzt zurück, was Ihnen zusteht, und fordern Sie Ihre Kontoführungsgebühren zurück. Nutzen Sie dafür unseren kostenlosen Musterbrief.
Warum kann ich Widerspruch gegen die Bankgebühren einlegen?
Viele Banken haben in der Vergangenheit Gebühren eingeführt, ohne sich dabei die explizite Zustimmung der Kontoinhaber:innen einzuholen. Diese wurden lediglich über die Einführung oder Erhöhung der Gebühren informiert und ihr Schweigen wurde als Zustimmung gedeutet. Diese „fiktive Zustimmung“ ist allerdings nicht zulässig, wie der BGB Ende April 2021 urteilte.
Das ist der Grund, weshalb Sie sich Ihre Kontogebühren zurückholen können. Genau genommen handelt es sich dabei nicht um einen Widerspruch, Sie können einfach die Gebühren zurückfordern, die Sie seit dem 1. Januar 2018 gezahlt haben. Außerdem geht es nicht nur um Kontoführungsgebühren, sondern auch um Gebühren für anderweitige Leistungen im Rahmen Ihres Girokontovertrags.
Wer genauer Bescheid wissen möchte, warum die Bankgebühren zurückgefordert werden können und wie man dafür am besten vorgeht, schaut einfach hier ins Video rein:
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Beitrag geprüft von
Rechtsanwalt Philipp Caba**
Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte