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Maklergebühren Hausverkauf – Hier können Sie sparen

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Beitrag geprüft vonRechtsanwalt Philipp Caba**
22.11.2022 | 2 Min. Lesezeit
  • Beim Hausverkauf kommen auch auf Verkäufer:innen Kosten zu, wie z.B. die Maklerprovision oder Vorfälligkeitsentschädigung.
  • Wir unterstützen Sie dabei, die Vorfälligkeitsentschädigung zu mindern oder zurückzufordern.
  • Sparen Sie tausende Euro, wenn Sie jetzt unsere kostenlose Vertragsprüfung anfordern – bequem online.

So viel Makler­provision fällt beim Haus­verkauf an

Lange Zeit war es üblich, dass die Maklerprovision vollständig von der Käuferpartei übernommen wurde – selbst wenn der/die Verkäufer:in den Makler/die Maklerin beauftragt hatte. Am 23. Dezember 2020 trat hierzu allerdings eine neue gesetzliche Regelung in Kraft, der zufolge Verkäufer:innen mindestens die Hälfte der Maklerprovision übernehmen müssen.

Grundsätzlich ist die Maklerprovision nicht gesetzlich reguliert: Es gibt im Unterschied z.B. zu den Notarkosten keine Gebührenordnung, welche die Vergütung regelt. Letztendlich ist die Courtage damit Verhandlungssache und wird im Maklervertrag festgelegt. Wie hoch die Provision ausfällt, unterscheidet sich demzufolge zwischen den Bundesländern und hängt von der Art und Größe des zu verkaufenden Objektes ab. Üblich sind zwischen 4,7 und 7,5 % Provision auf den tatsächlichen Kaufpreis der Immobilie.

Lässt sich die Makler­provision vermei­den?

Sie können sich natürlich auch dafür entscheiden, Ihre Immobilie auf eigene Faust zu verkaufen, also ohne professionelle Unterstützung. In diesem Fall würden Sie sich die Maklerprovision beim Hausverkauf sparen. Andererseits erfordert ein Hausverkauf einiges an Fachwissen und Aufwand, den Ihnen ein Makler/eine Maklerin abnehmen könnte.

Darüber hinaus gibt es eine Reihe von anderen Kostenpunkten, die Sie einkalkulieren müssen – unabhängig davon, ob Sie eine:n Makler:in beauftragt haben oder nicht. Einer der größten Posten hängt weniger mit dem Haus, sondern mit Ihrem Immobilienkredit zusammen: die Vorfälligkeitsentschädigung. Wie Sie diese mindern oder sogar vermeiden können, erfahren Sie weiter unten.

Weitere Kostenpunkte haben wir hier aufgelistet:

mögliche Kosten beim Hausverkauf mit Makler ohne Makler
Vorfälligkeitsentschädigung bis zu 30 % der Restschuld bis zu 30 % der Restschuld
Energieausweis 150 € 150 €
Wertgutachten 0 € bis zu 2.000 €
Maklerprovision je nach Bundesland unterschiedlich zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt; zwischen 4,7-7,5% 0 €
Löschung Grundschuld 400 € 400 €
Gewerbesteuer 3,5 % x länderabhängiger Hebesatz (mind. 200 %) 3,5 % x länderabhängiger Hebesatz (mind. 200 %)
Spekulationssteuer (entfällt, wenn Sie selber in Ihrer Immobilie gewohnt haben) hängt vom persönlichen Steuersatz ab hängt vom persönlichen Steuersatz ab
Schönheitsreparaturen ca. 3.000 € ca. 3.000 €
Vermarktungskosten 0 € 2.500 €
Home Staging (professionelle Ausstatten von Wohnräumen zur Verkaufsförderung) von 600 € bis 1-3 % (des Verkaufpreises) von 600 € bis 1-3 % (des Verkaufpreises)

Keine Sorge: Sie landen nicht direkt in einem bindenden Anwaltsvertrag bei uns. Machen Sie einfach unsere unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrem Fall bequem online und entscheiden Sie in Ruhe anschließend, ob Sie uns beauftragen möchten.

So sparen Sie beim Haus­verkauf Kosten

Egal, ob Sie eine:n Makler:in beauftragt haben oder nicht: Wenn Sie Ihre Immobilie über ein Darlehen finanziert haben, müssen Sie sich bei Hausverkauf damit auseinandersetzen. Das liegt daran, dass Hausverkäufe häufig vor dem Ende der Laufzeit des Kredites stattfinden. Dieser Kredit soll daher in den meisten Fällen vorzeitig beendet werden. Das ist auch grundsätzlich möglich, allerdings wird die Bank in diesem Fall eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, als Ausgleich für entgangene Zinsgewinne. Und diese kann schnell fünfstellige Beträge erreichen.

Doch nicht in allen Fällen sind Banken zur Forderung berechtigt. Lassen sich in Ihrem Kreditvertrag Fehler oder unzureichende Angaben in den Widerrufsinformationen feststellen, kann die Vorfälligkeitsentschädigung vermieden, gemindert oder sogar zurückgefordert werden. Unserer langjährigen Erfahrung zufolge können dabei im Durchschnitt 12.500 Euro gespart werden. Eine Überprüfung der geforderten Vorfälligkeitsentschädigung lohnt sich also in den meisten Fällen - gerne fordern die Banken auch mehr als ihnen zusteht:

Vorfällig­keitsent­schädigung bei Haus­verkauf ver­meiden

Die Maklerprovision ist finanziell nicht zu unterschätzen – doch immerhin sparen Sie Zeit und Aufwand, wenn Sie auf die professionelle Unterstützung setzen. Wenn Sie aber aufgrund des Hausverkaufs vorzeitig Ihren Immobilienkredit beenden und eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen, erhalten Sie nichts im Gegenzug. Es lohnt sich also, überprüfen zu lassen, ob sich die Zahlung in Ihrem Fall nicht verhindern oder reduzieren lässt. Das ist dann möglich, wenn sich etwa Fehler in den Widerrufsinformationen oder unzureichende Angaben über die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung in Ihrem Vertrag finden.

Unser Vorgehen funktioniert in 4 einfachen Schritten:

1
Kostenlosen Check machen
2
Gansel Rechtsanwälte bequem online beauftragen
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Unterlagen hochladen
4
Tausende Euro einsparen

Sie möchten nicht nur bei der Maklerprovision sparen? Dann lassen Sie jetzt prüfen, ob sich in Ihrem Fall die Vorfälligkeitsentschädigung vermindert oder zurückgeholt werden kann – sie macht einen der größten Kostenposten beim Hausverkauf aus. Nutzen Sie dafür unsere kostenlose Erstberatung.

Häufige Fragen zur Maklerprovision bei Hausverkauf

Wer kommt für die Maklerprovision auf?

Bis zum Dezember 2020 wurde die Maklerprovision häufig vollständig auf den Käufer eines Hauses übertragen, wie z.B. in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen und Bremen. Doch ab diesem Zeitpunkt regelte allerdings ein neues Gesetz die Aufteilung der Provision. Dieses schreibt vor, dass Käufer:innen bei der Immobilienvermittlung nicht mehr als Verkäufer:innen bezahlen dürfen.

Wann entfällt die Maklerprovision?

Nicht in jedem Fall sind Sie als Verkäufer:in verpflichtet, die Maklerprovision zu bezahlen. Solche Umstände umfassen:

  • Es gab keine erfolgreiche Vermittlung eines Miet- bzw. Kaufvertrags.

  • Der Makler/die Maklerin ist selbst Eigentümer:in, Mieter:in, Vermieter:in oder Verwalter:in des vermittelten Objektes - und zwar auch dann, wenn Angestellte mit der Verwaltung beauftragt sind.

  • Wenn wirtschaftliche oder rechtliche Verflechtungen zwischen Makler:in und Vermieter:in bestehen oder es ein verwandtschaftliches Verhältnis zwischen Makler:in und Immobilieneigentümer:in vorliegt.

  • Auch bei Neubauprojekten ist es üblich, dass Sie keine Maklerprovision aufbringen müssen. In der Regel bezahlt der Bauträger die Vermittlungstätigkeit.

Wie geht man vor, um die Vorfälligkeitsentschädigung zu vermeiden?

Wenn Sie mitten im Hausverkauf stecken oder diesen in der kommenden Zeit planen, sollten Sie sich auch mit Ihrem Immobilienvertrag und Ihrer Bank auseinandersetzen. Wollen Sie vermeiden, dass eine heftige Vorfälligkeitsentschädigung auf Sie zukommt, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:

Sie stehen kurz davor, Ihre Immobilie zu verkaufen, für die Sie einen Kredit aufgenommen haben – die anstehende Vorfälligkeitsentschädigung möchten Sie vermeiden. Oder Sie haben die Immobilie verkauft und wollen sich jetzt eine bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückholen. Befolgen Sie die folgenden drei Schritte, um die Zahlung zu vermeiden oder um sie zurückzufordern:

  • Überprüfen Sie das Abschlussdatum Ihres Vertrags: Bei Vertragsabschluss ab dem 21. März 2016 können Sie fortfahren.

  • Fordern Sie über unseren Online-Check eine kostenlose Vertragsprüfung und Erstberatung an. Dort erfahren Sie, ob sich ein Vorgehen lohnt und ob signifikante Fehler in Ihrem Vertrag eine Minderung oder gar Vermeidung der Vorfälligkeitsentschädigung ermöglicht.

  • Entscheiden Sie nach unserem kostenlosen Service, ob Sie uns beauftragen wollen. Ob Sie eine Rechtsschutzversicherung haben oder nicht, spielt dabei keine Rolle.

Warum kann Sie Gansel Rechtsanwälte bei Ihrem Vorhaben optimal unterstützen?

Mit sechs Fachanwält:innen für Bank- und Kapitalmarktrecht und der Erfahrung aus über 50.000 geprüften Immobilienverträgen ist Gansel Rechtsanwälte die Experten-Kanzlei im Bankrecht. Die Anliegen unserer Mandant:innen vertreten wir dabei sogar bis zum Bundesgerichtshof und haben bereits gerichtliche Erfolge vor zahlreichen Landes- und Oberlandesgerichten erstritten. Aber auch außergerichtlich setzen wir uns für Sie ein – unseren Mandant:innen konnten wir insgesamt schon über eine Million Euro an Vorfälligkeitsentschädigungen sparen.

Beitrag geprüft von

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte