Kreditkarte verloren? Das sollten Sie jetzt tun
- Ein Kreditkarten-Verlust löst oft Panik aus. Eben war die Karte noch da und plötzlich ist sie nicht mehr auffindbar.
- Wo hat man sie das letzte Mal in der Hand gehabt? Was, wenn jemand Geld abbucht? Was soll man jetzt tun?
- Wir informieren Sie über alles, was Sie in einer solchen Situation beachten müssen und klären Sie über die Rechtslage auf.
Meine Kreditkarte ist weg – Was soll ich als Erstes tun?
Wenn man feststellen muss, dass man nicht weiß, wo sich die Kreditkarte befinden könnte, ist schnelles Handeln gefragt. Sobald Sie den Verlust Ihrer Karte bemerken, müssen Sie diese unverzüglich sperren. Lassen Sie hierfür keine Zeit verstreichen! Mit jeder Minute steigt das Risiko, dass Ihre Kreditkarte in fremde Hände gelangt und missbraucht wird. Je schneller Sie jetzt handeln, desto besser. Zum Sperren der Karte können Sie in der Regel die „116 116“ wählen. Diese zentrale Sperrhotline ist kostenfrei und rund um die Uhr von überall aus erreichbar. Sollten Sie sich im Ausland befinden, vergessen Sie nicht, die deutsche Vorwahl „0049“ mit einzugeben. Alternativ können Sie vom Ausland aus auch die folgende Berliner Nummer anrufen: 0049 30 4050 4050. Diese wurde aus Gründen der besseren Erreichbarkeit zusätzlich eingerichtet. Bitte beachten Sie: Vom Ausland aus können Gebühren anfallen. Diese richten sich dann nach den Gebühren des jeweiligen Anbieters.
Über den zentralen Sperrnotruf können Sie Kreditkarten fast aller Banken und Anbieter sperren. Ausnahmen gelten nur für folgende Geldinstitute:
Obwohl wir einen Anruf bei dem Sperrnotruf bzw. bei der Bank empfehlen, haben Sie des Weiteren immer auch die Möglichkeit, die Kreditkarte direkt über den jeweiligen Anbieter zu sperren. Die entsprechenden Telefonnummern können Sie der Tabelle entnehmen:
Im Übrigen kann die Karte nicht ausschließlich telefonisch gesperrt werden. Der Notruf hat für Sprach- oder Hörgeschädigte eine Fax-Nummer eingerichtet, über welche die Sperrung vorgenommen werden kann. Diese Nummer lautet ebenfalls: 116 116.
Zentrale Sperrung aller Karten
Oft verliert man nicht nur die Kreditkarte, sondern das ganze Portemonnaie oder die Handtasche mit allen Zahlungskarten, Ausweisen und möglicherweise auch dem Handy. Über die „116 116“ können Sie sämtliche Karten zentral sperren. Wir empfehlen: Machen Sie eine Liste mit all Ihren Karten und bewahren Sie diese an einem sicheren Ort auf. Bei Verlust der Brieftasche wissen Sie dann sofort, welche Karten weg sind und können alle mit nur einem Anruf sperren.
Nachdem Sie Ihre Karte erfolgreich gesperrt haben, sollten Sie unbedingt eine Dokumentation anlegen. Das heißt: Notieren Sie den Zeitpunkt, an welchem Sie den Verlust der Kreditkarte bemerkt haben, den Zeitpunkt Ihres Sperr-Anrufes sowie später auch alle weiteren Maßnahmen, die Sie hinsichtlich des Verlustes ergreifen. Im Nachhinein kann es für Sie wichtig werden, die konkrete Abfolge Ihres Handelns dokumentiert zu haben.
Kreditkarte verloren: Gehen Sie zur Polizei!
Sie wissen nicht, wo sich Ihre Kreditkarte befindet. Es ist gut möglich, dass sie in fremde Hände gefallen ist und jemand versucht, Geld abzuheben oder damit zu bezahlen. Damit Ihre Karte auch für das Lastschriftverfahren – also für Käufe mittels einfacher Unterschrift – gesperrt wird, müssen Sie sich bei der Polizei melden. Die Kartendaten werden dann im KUNO-System vermerkt. Dieses wurde von Polizei und Wirtschaft eingerichtet, um Missbrauch im bargeldlosen Zahlungsverkehr zu verringern. Durch das System wird der teilnehmende Einzelhandel über den Verlust informiert und lässt keine weiteren Zahlungen mittels dieser Kreditkarte zu. Gleiches gilt, wenn Sie Ihre Girocard (EC-Karte) verlieren. Auch dann sollten Sie nach dem Sperr-Anruf zur Polizei gehen und den Verlust melden
Den Zeitpunkt der Polizei-Meldung sollten Sie sich ebenfalls notieren. Lassen Sie sich zudem eine Kopie der Anzeige gegen Unbekannt aushändigen. So können Sie später jederzeit nachweisen, dass Sie alle notwendigen Schritte eingeleitet haben.
Das sind Ihre Pflichten vor und nach einem Kreditkarten-Verlust
Das Gesetz schützt Kreditkarten-Inhaber. Die Haftungspflicht seitens der Bank besteht jedoch nicht ausnahmslos, sondern nur solange der Verbraucher nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt und damit seine Sorgfaltspflichten vernachlässigt. Grobe Fahrlässigkeit liegt beispielsweise dann vor, wenn Sie die PIN auf die Kreditkarte schreiben oder eine Notiz mit der PIN in der Nähe der Karte aufbewahren.
Während eines Bezahlvorgangs sowie kurz danach sollten Sie sich niemals ablenken lassen. Anderenfalls riskieren Sie, das anschließende Einstecken der Karte zu vergessen und sie im Geschäft liegen zu lassen. Geben Sie Dieben keine leichten Chancen, an Ihr Geld zu kommen: Achten Sie also vor allem im dichten Gedränge auf Ihre Wertsachen und lassen Sie die Kreditkarte niemals offen liegen, zum Beispiel in einem geparkten Auto.
Wann konkret ein Fall von grob fahrlässigem Verhalten vorliegt, lässt sich nicht abschließend definieren und voraussehen. Hierbei kommt es immer auf den ganz konkreten Fall und dessen genaue Umstände an. Gehen Sie deshalb kein Risiko ein!
Weiterhin haben Sie Pflichten, sobald Sie den Verlust Ihrer Kreditkarte bemerken. Verletzen Sie eine solche, kann die Bank Ihnen auch dann grobe Fahrlässigkeit vorwerfen und den vollständigen Ausgleich des Kontos verweigern. Im Fall eines Verlustes der Kreditkarte sind Sie verpflichtet, diesen sofort zu melden und die Kreditkarte für alle Zahlungsverfahren zu sperren. Anderenfalls nehmen Sie in Kauf, dass Betrüger die Karte zu eigenen Zwecken missbrauchen.
Diese Pflichten gelten gleichermaßen hinsichtlich Ihrer EC-Karte. Auch mit diesem Zahlungsmittel müssen Sie sorgsam umgehen und im Falle eines Verlustes unverzüglich die Sperrung veranlassen.
Was, wenn ich die Kredit- oder EC-Karte im Urlaub verliere?
Auch im Urlaub können Sie den Sperrnotruf jederzeit unter den oben genannten Nummern erreichen. Hierbei fallen lediglich die Anrufgebühren des jeweiligen Netzanbieters an. Verschwenden Sie an diese Gebühren besser keine Gedanken – die Sperrung Ihrer Karte hat jetzt absolute Priorität. Der finanzielle Schaden, der durch einen aufgeschobenen Sperr-Anruf entstehen kann, ist unverhältnismäßig größer als die anfallenden Anrufgebühren.
Es ist darüber hinaus nur natürlich, dass Sie gerade, wenn Sie sich im Urlaub befinden, wenig Lust haben, Anzeige bei der dortigen Polizei zu erstatten. Dieser Gang ist jedoch unerlässlich. Warten Sie nicht, bis Sie wieder in der Heimat sind! Jede Minute zählt. Bitte ändern Sie in jedem Fall Ihre Pläne und gehen Sie zuerst zur Polizei. Im Anschluss steht Ihrer Freizeitgestaltung nichts weiter im Wege.
Sofern Sie während des Urlaubs finanziell lediglich über Ihre verlorene Kredit- oder EC-Karte abgesichert waren, können Sie in der Regel darauf vertrauen, dass das Geldinstitut Ihnen sogenanntes Notfall-Bargeld bereitstellen wird. Wie Sie an dieses gelangen, können Sie mit Ihrem zuständigen Berater schnell und unkompliziert telefonisch absprechen.
Wie bekomme ich eine Ersatz-Karte?
Selbstverständlich benötigen Sie nach dem Verlust Ihrer Kreditkarte Ersatz. Normalerweise sind die Kreditinstitute hier schnell: Oft wird die neue Karte bereits nach ein bis zwei Tagen zugesendet. Jedoch können Sie sie nicht überall hinschicken lassen. Die Zusendung erfolgt in der Regel ausschließlich an die ursprünglich angegebene Adresse. Befinden Sie sich also noch im Urlaub oder sind aus anderen Gründen nicht zu Hause, erhalten Sie Ihre neue Kreditkarte erst verzögert nach Ihrer Rückkehr.
Das Verschicken einer Ersatz-Karte ist bei vielen Banken kostenfrei und im Service inbegriffen. Selten wird eine Bearbeitungsgebühr oder ein Pauschalbetrag für die Ausstellung und Zusendung berechnet. Dieser dürfte sich auf maximal 25 Euro belaufen. Um sicher zu gehen, ob in diesem Zusammenhang Kosten auf Sie zukommen, können Sie einfach in Ihren Vertrag schauen. Mögliche Kosten für die neue Karte sollten hier vereinbart sein.
Welche Rechte habe ich und wer haftet bei einem Kreditkarten-Missbrauch?
Grundsätzlich werden Verbraucher bei einem Kredit- oder EC-Karten-Verlust und damit verbundenen unberechtigten Abbuchungen durch das Gesetz geschützt. § 675v Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) regelt, dass die Haftung in solchen Fällen bei der Bank liegt. Der Kunde hat also das Recht auf einen Ausgleich des Kontos, bzw. auf die Gutschrift unrechtmäßig abgebuchter Beträge. Betroffene sollten lediglich wissen, dass bis zu dem Zeitpunkt der Sperrung eine Eigenbeteiligung von bis zu 50 Euro anfallen kann. Ab der Sperrung – und auch deshalb ist es wichtig, diese sorgfältig, möglicherweise auch durch ein Foto des Anrufprotokolls zu dokumentieren – fällt auch die Eigenbeteiligung weg. Das Geldinstitut muss den finanziellen Schaden somit bereits aus rechtlicher Verpflichtung übernehmen.
Darüber hinaus gehört es zum Service der meisten Banken, dass immer eine volle Haftung übernommen wird. In Ihrem Vertrag wird vereinbart sein, ob dies auch bei Ihrem Geldinstitut der Fall ist, oder ob mögliche Eigenbeteiligung von maximal 50 Euro nach einer unberechtigten Abbuchung noch fällig werden könnte.
Wir empfehlen Ihnen, auch im späteren Verlauf weiterhin sorgfältig Ihre Abrechnungen zu prüfen. Selbst wenn die Kredit- oder EC-Karte bereits wieder aufgetaucht, oder aber längst gesperrt ist, sollten Sie ganz genau hinsehen. Sobald eine Abbuchung nicht zuzuordnen oder sicher nicht von Ihnen autorisiert ist, müssen Sie die Bank informieren. Das Recht ist auch dann noch auf Ihrer Seite: Die Bank ist weiterhin verpflichtet, Ihnen den Betrag wieder gutzuschreiben.
Kreditkarte verloren: Wann brauchen Sie einen Anwalt?
Die Banken kennen das Gesetz. Sie wissen also, dass sie im Falle eines Kredit- oder EC-Karten-Verlustes die Haftung übernehmen müssen und tun dies in der Regel auch. Dennoch kann es passieren, dass man Ihnen eine Pflichtverletzung vorwirft. Insbesondere werden die Geldinstitute dann misstrauisch, wenn mit der verlorenen Karte eine Zahlung mittels PIN getätigt wird. In diesen Fällen wird vermutet, dass der Kunde die Nummer auf der Karte vermerkt hat oder aber einen Zettel mit der PIN im Portemonnaie aufbewahrt hat. Betroffene brauchen dann in jedem Fall juristischen Beistand.
Beitrag geprüft von
Rechtsanwalt Philipp Caba**
Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte