Hausverkauf ohne Makler – geht das?
- Der Immobilienverkauf ohne Makler ist möglich – Sie sparen eventuell Geld, benötigen jedoch einiges an Fachwissen.
- Kostenaufstellung und Aufgabenübersicht – das müssen Sie beachten.
- Inklusive wichtiger Hinweise, um beim Immobilienverkauf die Vorfälligkeitsentschädigung zu sparen.
Haus verkaufen ohne Makler: So geht’s
Es gibt kein Gesetz, das Sie verpflichtet, bei einem Hausverkauf einen/eine Makler:in anzuheuern. Gerade weil man hofft, Geld durch den Verkauf zu bekommen, möchten viele an dieser Stelle gerne sparen. Andererseits gibt es zahlreiche Kostenpunkte, die auf Sie zukommen, egal ob Sie professionelle Unterstützung hinzuziehen oder nicht: die Vorfälligkeitsentschädigung, der Energieausweis, Schönheitsreparaturen, etc. Dafür bringen Makler:innen Erfahrung mit, nehmen Ihnen Arbeit ab und helfen Ihnen möglicherweise, mehr beim Verkauf herauszuschlagen.
Diese Kosten sparen Sie:
Sie entscheiden sich gegen einen/eine Makler:in? Dann sparen Sie die Kosten für die Beauftragung, die Maklerprovision. Diese beträgt in der Regel mehrere Tausend Euro, je nach Wert der Immobilie. Die bundesweite Maklerprovision betrug 2020 beim Verkauf oder Kauf von Immobilien durchschnittlich 3,27 % des Kaufpreises. Seit dem 23. Dezember 2020 gilt nach dem neuen Maklerrecht, dass Immobilienverkäufer:innen mindestens die Hälfte der anfallenden Maklerprovision zahlen. Beispiel: Bei einem Verkaufswert einer Immobilie von 500.000 € würden Sie ohne Makler 16.350 € sparen (bei einer Provision von 3,27 %).
Kostenaufstellung
Hier haben wir eine Gegenüberstellung der wichtigsten Kostenpunkte vorbereitet, die beim Hausverkauf auf Sie zukommen können, je nachdem, ob Sie professionelle Unterstützung wählen oder nicht.
Hinweis: Die einzelnen Angaben sind ohne Gewähr und können von Bundesland zu Bundesland, sowie Fall zu Fall variieren.
Sie verkaufen aktuell eine Immobilie und möchten Kosten sparen? Prüfen Sie jetzt in unserer kostenlosen Ersteinschätzung, wie Ihre Chancen stehen und wie Sie am besten vorgehen.
Hausverkauf ohne Makler – Vorgehensweise
Neben den Kostenpunkten gibt es einige Aufgaben, die Sie erledigen müssen – oder die Ihnen alternativ ein/e Makler:in abnehmen kann:
Wertermittlung der Immobilie:
Sie müssen zuerst die Frage klären, wie viel Ihre Immobilie wert ist, um festzulegen, wie viel Geld Sie für das Haus oder die Wohnung am Markt dafür verlangen können. Hierfür können Sie sich beispielsweise über vergleichbare Objekte auf einschlägigen Portalen informieren.
Dokumente zusammenstellen:
Sie benötigen eine Reihe von Dokumenten, die Sie verpflichtend zur Verfügung stellen müssen:
- Energieausweis
- Wohnflächenberechnung
- Grundrisse
- Belege der letzten Instandhaltungsmaßnahmen
Exposé erstellen:
Um die Immobilie anzubieten, müssen Sie ein Dokument erstellen, in dem die wichtigsten Informationen zusammengefasst sind.
Verkauf bewerben und Interessenten einsammeln:
Ob auf einschlägigen Internetportalen, in Ihrer lokalen Zeitung oder per Aushang – jetzt heißt es, Interesse für Ihre Immobilie zu generieren. Aussagekräftige Fotos sind hierfür in den meisten Fällen unerlässlich.
Besichtigungstermine durchführen und koordinieren:
Die Bewerbung Ihrer Immobilie war erfolgreich? Nun müssen Sie sich mit den Interessenten in Verbindung setzen, Anfragen beantworten und ihnen das Haus oder die Wohnung – manchmal auch mehrere Male – zeigen. Hier müssen Sie natürlich in der Lage sein, die wichtigsten Informationen zu Ihrer Immobilie beantworten zu können.
Verkauf vorbereiten:
Hierunter fallen Punkte wie die Verhandlungen über den Preis, die fachlich korrekte Erstellung des Kaufvertrags, die Organisation eines Notartermins, u.a. Die Kosten für den Notar trägt in der Regel der Käufer. Fällt der Verkauf allerdings durch, trägt derjenige, der den Notar beauftragt hat, die Kosten.
Vermeiden Sie den größten Kostenpunkt: die Vorfälligkeitsentschädigung
Ob mit Makler:in oder ohne – wenn Sie eine Immobilie verkaufen, müssen Sie sich in den meisten Fällen mit Ihrem Kredit auseinandersetzen. Und wenn Sie diesen aufgrund des Verkaufs vorzeitig beenden, kommt ein heftiger Kostenpunkt auf Sie zu: die Vorfälligkeitsentschädigung.
Diese „Strafzahlung“ fordern Banken als Ausgleich für entgangene Zinsgewinne, wenn Kreditnehmer:innen ein Darlehen vor Ablauf der Zinsbindung beenden. Diese Zahlung beläuft sich daher nicht selten auf fünfstellige Beträge.
Allerdings sind Banken nicht in jedem Fall berechtigt, eine Vorfälligkeitsentschädigung zu fordern. Lassen sich Fehler oder unzureichende Angaben in Ihrem Vertrag feststellen, hat die Bank keinen Anspruch auf Zahlung. Ein Großteil der Immobilienkreditverträge weißt unzureichende Angaben zu diesen Punkten auf:
Mit einem Vorgehen gegen Ihre Bank können Sie durchschnittlich 12.500 Euro einsparen. Machen Sie jetzt den Online-Check und überprüfen Sie, ob sich ein Vorgehen in Ihrem Fall lohnt.
Beitrag geprüft von
Rechtsanwalt Philipp Caba**
Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte