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Bankgebühren – So gibt’s das Geld zurück

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Beitrag geprüft vonRechtsanwalt Philipp Caba**
24.11.2022 | 1 Min. Lesezeit
  • Bei vielen Girokonten verstecken sich Bankgebühren. Mit der Zeit kann dabei eine große Summe zusammenkommen.
  • Doch viele haben der Einführung der Gebühren und mehrmaliger Erhöhung selten aktiv zugestimmt.
  • Wir erklären, wie man sich dieses Geld leicht wieder zurückholt.

Welche Bankgebühren sind unzulässig?

Bankgebühren sind zunächst nicht unzulässig. Jedoch gibt es viele kleine Gebühren bei Kartenzahlung und weiteren Kosten, die nicht immer auf den Kontoauszügen ins Auge fallen. Grob umfasst geht es um alle Abgaben – für die Führung des Kontos, aber auch für sonstige Leistungen der Bank im Rahmen eines Girovertrags. Über Monate und Jahre kommt dabei eine stattliche Summe zusammen. Doch oft wurden diese Bankgebühren ohne direkte Einwilligung der Kund:innen eingeholt.

Mit der sogenannten “fiktiven Zustimmung” haben Banken sich das Recht zugeschrieben, Gebühren jederzeit zu erhöhen, solange die eigene Kundschaft nicht widerspricht. Diese wurde lediglich über die Änderungen schriftlich informiert. Ein Schweigen des/der Kund:in wurde dann als Zustimmung gewertet. Diese Praxis weist der Bundesgerichtshof (BGH) eindeutig zurück und erklärte diese Handhabe für unrechtmäßig.

Daraus ergibt sich eine Chance für alle, die Gebühren rückwirkend bis zum 1. Januar 2018 zurückzufordern.

Wie fordere ich für unzulässige Bankgebühren Geld zurück?

Vielleicht haben Sie es schon mit einem Musterschreiben bei Ihrer Bank versucht, hatten jedoch keinen Erfolg. Kein Problem! Bei uns füllen Sie lediglich ein kurzes Online-Formular aus und beauftragen damit unseren erfahrenen Rechtsdienstleister und Partner, die Spreefels GmbH, mit der Rückforderung der Bankgebühren. Das nimmt für Sie weniger als eine Minute in Anspruch. Danach können Sie sich entspannt zurücklehnen.

Ein Blick auf Ihre Kontoauszüge ist dafür gar nicht notwendig. Alle weiteren relevanten Informationen für die Rückforderung können wir für Sie beschaffen. Halten Sie lediglich Ihre IBAN bereit, sodass wir im Erfolgsfall die Gebühren auf Ihr Konto überweisen können. Auch nur dann wird ein Erfolgshonorar in Höhe von 25 % der zurückgezahlten Summe erforderlich. Sie gehen also keinerlei Kostenrisiko ein.

Das geht ganz einfach, oder? Nutzen Sie unser kostenloses Musterschreiben!

Beitrag geprüft von

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte