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Auskunftsanspruch zur Vor­fällig­keits­ent­schädigung – Das muss die Bank Ihnen verraten

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Beitrag geprüft vonRechtsanwalt Philipp Caba**
16.01.2023 | 3 Min. Lesezeit
  • Viele Kreditnehmer möchten oder müssen ihren Immobilienkredit vorzeitig zurückzahlen, fürchten jedoch eine hohe Vor­fällig­keits­ent­schädigung.
  • Was viele nicht wissen: Sie können Ihre Bank bereits vor der Rückzahlung des Kredits fragen, ob nach Meinung der Bank eine Vor­fällig­keits­ent­schädigung anfallen wird und wenn ja, in welcher Höhe.
  • Dass sich einige Banken weigern, diese Auskunft zu erteilen oder eine Gebühr dafür verlangen, ist unzulässig.
  • Hier erfahren Sie, wie Sie Ihren Auskunftsanspruch erfolgreich durchsetzen.

Vorteile des Auskunftsanspruchs

Der Auskunftsanspruch bietet betroffenen Bankkunden viele Vorteile. Niedergeschrieben ist er in § 493 Abs. 5 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), der wie folgt lautet:

Wenn der Darlehensnehmer eines Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrags dem Darlehensgeber mitteilt, dass er eine vorzeitige Rückzahlung des Darlehens beabsichtigt, ist der Darlehensgeber verpflichtet, ihm unverzüglich die für die Prüfung dieser Möglichkeit erforderlichen Informationen auf einem dauerhaften Datenträger zu übermitteln. Diese Informationen müssen insbesondere folgende Angaben enthalten:

Soweit sich die Informationen auf Annahmen stützen, müssen diese nachvollziehbar und sachlich gerechtfertigt sein und als solche dem Darlehensnehmer gegenüber offengelegt werden.

§ 493 Abs. 5 BGB

§ 493 Abs. 5 BGB

Danach können Sie nicht nur erfahren, ob Sie Ihren Immobilienkredit vorzeitig zurückzahlen können und ob die Bank infolgedessen eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen wird. Sie müssen darüber hinaus auch informiert werden, woraus sich die Vorfälligkeitsentschädigung zusammensetzt und wie hoch sie ausfallen wird. Über den Auskunftsanspruch erfahren Sie allerdings nur, was die Bank fordern wird. Dies sagt jedoch nichts darüber aus, ob die Bank richtig gerechnet hat oder überhaupt eine Vorfälligkeitsentschädigung fordern darf.

Verbraucher haben Auskunftsanspruch

Jeder Kreditnehmer, der das Immobiliendarlehen als Verbraucher abgeschlossen hat und beabsichtigt, das Darlehen vorzeitig zurückzuzahlen, kann den Auskunftsanspruch geltend machen. Gemäß § 13 BGB ist ein Verbraucher jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Haben Sie den Immobilienkredit daher beispielsweise zur Finanzierung eines Eigenheims abgeschlossen und möchten Sie ihn nun vorzeitig zurückzahlen, haben Sie gegenüber Ihrer Bank einen Auskunftsanspruch auf die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung.

Um Ihren Auskunftsanspruch auszuüben, müssen Sie der Bank lediglich mitteilen, dass Sie den Kredit vorzeitig zurückzahlen möchten.

Und: Ob Auskunftsanspruch oder Rückforderung einer Vorfälligkeitsentschädigung – Sie brauchen keine Angst davor zu haben, dass ein Vorgehen gegen die Bank Ihnen zukünftige Chancen auf Kredite verwehrt. Sie haben einen Anspruch darauf, über Ihre Rechte von Ihrer Bank korrekt und vollständig aufgeklärt zu werden. Auch in Zukunft wird die Bank ein Interesse an Ihnen als potentielle:r Kreditnehmer:in haben.

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Auskunftsanspruch bei der Vorfälligkeitsentschädigung nutzen

Wenn Sie beabsichtigen, Ihren Immobilienkredit vorzeitig zurückzuzahlen und die folgenden Informationen von Ihrer Bank haben möchten, hilft Ihnen der Auskunftsanspruch weiter:

  • Kann ich meinen Immobilienkredit vorzeitig zurückzahlen?
  • Möchte die Bank dann eine Vorfälligkeitsentschädigung von mir haben?
  • Woraus setzt sich diese Vorfälligkeitsentschädigung zusammen?
  • Wie hoch würde die Vorfälligkeitsentschädigung ausfallen?
  • Welchen Betrag würde die Bank demnach von mir noch haben wollen?

Sie möchten wissen, was Ihre Bank von Ihnen fordern wird, wenn Sie Ihren Immobilienkredit vorzeitig zurückzahlen? Wir helfen Ihnen dabei, die entsprechenden Auskünfte einzuholen. Nutzen Sie dafür bequem und einfach unsere kostenfreie Erstberatung!

Wer vor Ende der Laufzeit einen Immobilienkredit zurückzahlt, muss damit rechnen, dass die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung fordert. Diese „Strafzahlung” kann schnell mehrere tausend Euro betragen. Doch nicht immer ist die Forderung überhaupt berechtigt. Wir klären auf, wie man die Vorfälligkeitsentschädigung clever umgeht oder eine Menge Geld zurückbekommt.

Auskunft darf nichts kosten

Leider bekommen wir immer wieder mit, dass die Banken Geld für die Auskunftserteilung haben möchten – mitunter bis zu 300 Euro. Dies ist jedoch nicht zulässig. Mit der Auskunftserteilung kommt die Bank lediglich ihrer gesetzlichen Verpflichtung nach. Dafür kann sie kein separates Entgelt verlangen.

Gerne machen wir Ihren Auskunftsanspruch für Sie geltend. Sollte die Bank dafür die Zahlung einer Gebühr verlangen, machen wir Sie auf die geltende Rechtslage aufmerksam.

Beitrag geprüft von

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte