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Kündigung schreiben – Kostenlose Vorlage nutzen!

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Beitrag geprüft vonRechtsanwalt Philipp Caba**
26.01.2023 | 1 Min. Lesezeit
  • Sie möchten Ihre Kündigung schreiben? Wir klären auf über Form, Fristen und Gründe.
  • Laden Sie jetzt unsere kostenlose Vorlage herunter, um Ihre Kündigung zu schreiben.
  • Besondere Vorsicht ist geboten bei befristeten Arbeitsverträgen oder während der Probezeit.

Kündigung schrei­ben: Was müssen Sie beachten?

Sie haben woanders ein besseres Gehaltsangebot erhalten? Sie sind unzufrieden mit Ihrer aktuellen Arbeitssituation? Sie ziehen weg? Was auch immer der Grund ist: mit einer Kündigung haben die meisten Arbeitnehmer:innen während ihres Arbeitslebens mindestens einmal zu tun.

Der wichtigste Teil der Kündigung ist das Kündigungsschreiben, denn eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen (§ 623 BGB). Das bedeutet, dass eine Kündigung per E-Mail oder telefonisch nicht wirksam ist. Genauso wenig ist eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses per WhatsApp oder Ähnlichem möglich. So ist Ihre handschriftliche Unterschrift ein notwendiger Bestandteil der Kündigung.

Außerdem sollten Sie nicht um den heißen Brei schreiben oder blumige Formulierungen verwenden: Schreiben Sie deutlich, dass Sie kündigen.

Für die Wirksamkeit Ihrer Kündigung müssen Sie die Kündigungsfristen beachten. Bei einem Hinweis auf gesetzliche Kündigungsfristen gilt für Arbeitnehmer:innen eine Frist von vier Wochen zum 15. eines Monats oder zum Monatsende. Durch Regelungen im Arbeits- oder Tarifvertrag kann diese Frist verlängert werden – insofern die gleiche verlängerte Frist auch für den/die Arbeitgeber:in gilt.

Was gehört ins Schreiben rein?

Diese Punkte sollten in einer ordentlichen Kündigung enthalten sein:

Oder Sie machen es sich leicht und laden sich hier einfach unsere Vorlage herunter. Fügen Sie Ihre eigenen Daten ein, drucken Sie das Dokument aus und versenden Sie es oder geben Sie das Schreiben persönlich ab. Am sichersten ist der Zugang Ihrer Kündigung, wenn Sie das Schreiben persönlich unter Zeugen abgeben oder wenn Sie es per Einschreiben versenden.

Kündi­gung Vorlage: So gehen Sie vor

Gehen Sie auf Nummer sicher und schreiben Sie Ihre Kündigung nicht auf gut Glück, sondern nutzen Sie unsere Vorlage:

1. Laden Sie unsere kostenlose Vorlage für die Kündigung Ihres Arbeitsvertrages herunter.

2. Ergänzen Sie das Muster mit Ihren persönlichen Daten und setzen Sie den Namen und die Adresse Ihres/Ihrer Arbeitgeber:in ein. Vergessen Sie nicht, das korrekte Datum einzutragen.

3. Drucken Sie die fertig ausgefüllte Vorlage für die Kündigung aus.

4. Unterschreiben Sie die Kündigung handschriftlich.

5. Versenden Sie die Kündigung als Einschreiben mit Rückschein, um die Zustellung jederzeit nachweisen zu können. Falls Sie das Schreiben persönlich in Ihrer Personalabteilung abgeben, lassen Sie sich den Empfang direkt bestätigen oder nehmen Sie einen Zeugen oder Zeugin mit.

Häufige Fragen zu Kündigungs­schreiben

Kündigungsschreiben in der Probe­zeit: Was muss ich beachten?

Die Probezeit dient dazu, dass sich Arbeitnehmer:in und Arbeitgeber:in kennenlernen. Während dieser Zeit sollen sich Arbeitnehmer:innen zwar beweisen, aber auch eigene Erwartungen an die Stelle überprüfen können.

Für den Fall, dass Sie als Arbeitnehmer:in merken, es passt nicht – etwa weil Ihre Erwartungen falsch waren, die Stelle anders als beschrieben ausfällt oder die Arbeitsatmosphäre nicht Ihren Vorstellungen entspricht – können Sie mit einer Frist von 2 Wochen kündigen. Das Gleiche gilt für den/die Arbeitgeber:in. Das Arbeitsverhältnis endet dann genau zwei Wochen nach Eingang der wirksamen Kündigung. Für die Kündigung während der Probezeit ist keine Angabe von Gründen notwendig.

Wann ist eine außeror­dentliche Kün­digung möglich?

Eine außerordentliche Kündigung – oder fristlose Kündigung genannt – kann nicht nur durch eine:n Arbeitgeber:in, sondern auch durch Arbeitnehmer:innen ausgesprochen werden. Im Gegensatz zur ordentlichen Kündigung benötigen Sie hierfür allerdings einen „wichtigen Grund“. Dieser Grund muss so schwerwiegend sein, dass Ihnen eine Bindung an das Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zuzumuten ist.

Beispiele für einen „wichtigen Grund“ sind:

  • Ihr:e Arbeitgeber:in verletzt eine der Hauptleistungspflichten: zum Beispiel gibt es Versäumnisse bei der Lohnzahlung und es kommt zu erheblichen Lohnrückständen
  • Ihr:e Arbeitgeber:in weigert sich, Vorschriften zum Arbeitsschutz zu beachten, und verletzt damit grundlegende Fürsorge- und Treuepflichten
  • Sie haben sexuelle Belästigungen, Beleidigungen oder falsche Verdächtigungen erlebt
  • Arbeitsvertragsbrüche, wie eine unberechtigte Suspendierung oder wenn sich Ihr:e Arbeitgeber:in wiederholt weigert, Ihnen Urlaub zu gewähren

Diese Liste ist nicht erschöpfend, da auch „kleinere“ Vorkommnisse, die sich häufen oder über einen längeren Zeitraum immer wieder vorkommen, einen „wichtigen Grund“ darstellen können, z. B. Mobbing.

Wie die ordentliche Kündigung muss die außerordentliche Kündigung immer schriftlich, im Original und mit handschriftlicher Unterschrift erfolgen.

Wie schreibe ich eine Kündi­gung bei einem befristeten Arbeits­vertrag?

Streng genommen ist eine ordentliche Kündigung bei einem befristeten Arbeitsvertrag gesetzlich nicht vorgesehen. Das gilt sowohl für den/die Arbeitgeber:in als auch für Arbeitnehmer:innen. Diese Option kann allerdings im Tarif- oder Arbeitsvertrag geregelt sein.

Andernfalls bleibt bei einem befristeten Arbeitsvertrag nur die außerordentliche Kündigung oder ein Aufhebungsvertrag. Für die außerordentliche Kündigung gelten die gleichen Bedingungen wie bei einem unbefristeten Vertrag. Es muss also ein „wichtiger Grund“ vorliegen, welcher ein Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses unhaltbar macht. Die andere Option ist ein einvernehmlicher Aufhebungsvertrag, der von beiden Parteien ausgehandelt wird.

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Rechtsanwalt Philipp Caba**

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte