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So funktioniert die Winterreifenpflicht in Deutschland & Europa

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Beitrag geprüft vonRechtsanwalt Philipp Caba**
16.05.2023 | 8 Min. Lesezeit
  • Im § 2 Absatz 3a der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist geregelt, wann Winterreifen verpflichtend sind.
  • Die Winterreifenpflicht gilt für alle Kraftfahrzeuge, die auf öffentlichen Straßen gefahren werden.
  • Reifen sind nur bis zu einer Profiltiefe von 1,6 Millimetern sicher befahrbar.

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Der Führer eines Kraftfahrzeuges darf dies bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte nur fahren, wenn alle Räder mit Reifen ausgerüstet sind, die unbeschadet der allgemeinen Anforderungen an die Bereifung den Anforderungen des § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genügen.

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Welche Voraussetzungen müssen die Reifen erfüllen?

Lange Zeit war es ausreichend, dass auf Winterreifen die Kennzeichnung "M+S" zu finden war. Das Symbol, das für "Matsch und Schnee" steht, ist mittlerweile nicht mehr ausreichend. Alle Reifen, die ab Januar 2018 gekauft wurden, müssen mit einem Alpine-Symbol ausgestattet sein.

Ältere Reifen, die noch nicht über diese Kennzeichnung verfügen, dürfen noch bis zum 30. September 2024 gefahren und bis spätestens dann durch den aktuellen Typ ausgetauscht werden.

winterreifenpflicht

Besitzer von älteren Winterreifen müssen jedoch beachten, dass die Reifen nicht ewig gefahren werden dürfen. Das Gesetz schreibt vor, dass die Reifen nur bis zu einer Profiltiefe von 1,6 Millimetern sicher befahrbar sind. Dem ADAC ist das nicht streng genug: Dieser ordnet alle Reifen mit einer Profiltiefe von weniger als 4 Millimetern als unsicher ein. Denn ab dieser Tiefe lassen die Eigenschaften der Winterbereifung unter winterlichen Bedingung stark nach.

Mit Einführung der neuen Winterreifen-Form entschied sich der Gesetzgeber jedoch dagegen, sich den Empfehlungen der Automobilclubs anzuschließen und beließ die Mindestprofiltiefe bei 1,6 Millimetern – mit der Begründung, dass die meisten Autobesitzer verantwortungsvoll über die Sicherheit ihres Fahrzeugs mit abnehmender Profiltiefe entscheiden. Der ADAC empfiehlt zudem, Winterreifen nicht länger als 6 Jahre lang zu fahren. Spätestens dann sollte ein Reifenexperte die Reifen begutachten und einschätzen, ob diese noch sicher verwendet werden können.

Ab wann sollte mein Fahrzeug mit Winterreifen ausgestattet sein?

Viele Autofahrer richten sich noch immer nach der alten "O-bis-O"-Regel, die vorschlägt, Winterreifen von Oktober bis Ostern montiert zu haben. Doch der Gesetzgeber legt keinen bestimmten Zeitraum fest, in dem Winterreifen verwendet werden müssen. Das Gesetz besagt, dass bei "Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte" nur mit Winterreifen gefahren werden darf. Doch bereits ab einer Außentemperatur von +7 Grad sind Winterreifen deutlich sicherer als Sommerreifen.

Kommt es nun dazu, dass es im Mai noch einmal schneit, dann sollte zu dieser Zeit nicht ohne Winterreifen gefahren werden. Die meisten Autobesitzer vermeiden es aber, dafür extra die Winterreifen erneut zu montieren. Daher kommt es insbesondere bei späten Wintereinbrüchen häufig zu einer erhöhten Unfallzahl und Chaos auf den Straßen. Passiert jedoch das Gegenteil und es schneit und friert bis tief in den Dezember nicht, dann müssen Autobesitzer nicht zwingend die Winterreifen verwenden. Da zu dieser Zeit meist die Außentemperatur unter +7 Grad sinkt, sollten aus Sicherheitsgründen bereits Winterreifen gefahren werden – jedoch greift die Pflicht hier offiziell nicht. Autofahrer müssen also individuell und abhängig von der Wetterlage entscheiden, ob Winterreifen sinnvoll sind oder noch nicht.

Erfüllen Ganzjahresreifen die Winterreifenpflicht?

Ganzjahresreifen erfüllen in der Regel Eigenschaften von sowohl Sommer- als auch Winterreifen. Sie können ganzjährig gefahren werden, sodass für die Montage und den Reifenwechsel keine Werkstatt aufgesucht werden muss. Sobald sich auf sogenannten Allwetterreifen das "Alpine"-Symbol findet, sind diese auch als Winterreifen zulässig.

Doch nicht selten sind Ganzjahresreifen nicht mit dieser Kennzeichnung ausgestattet und werden nur als solche verkauft. In diesem Fall handelt es sich hierbei einfach um Sommerreifen. Sie sollten beim Kauf von Ganzjahresreifen also aufmerksam auf die Kennzeichnung achten, sodass Sie sowohl im Sommer als auch im Winter sicher auf den Straßen unterwegs sind.

Welche Strafe droht mir, wenn ich ohne Winterreifen bei Schnee oder Glätte erwischt werde?

Kommt es zu Schnee oder Glätte auf den Straßen, wirft die Polizei stets einen strengen Blick auf die montierten Reifen. Ist zu erkennen, dass ein Fahrzeug ohne Winterreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen unterwegs ist, dann kommt es meist zu einer Ahndung. In diesem Fall ist wichtig, dass nicht der Fahrzeughalter dafür belangt wird, sondern der jeweilige Fahrer. Es gehört also zur Pflicht eines jeden Fahrers, die Sicherheit eines Fahrzeugs vor Fahrtantritt zu überprüfen.

Bei der Bestrafung des Verstoßes kommt es darauf an, ob es zu einer Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer aufgrund fehlender Winterreifen kam, weil Sie beispielsweise sehr langsam oder unsicher gefahren sind. Ebenso kommt es zu einer höheren Strafe, wenn jemand gefährdet oder tatsächlich ein Unfall herbeigeführt wurde.

Verstoß
Bußgeld
Punkte
Ohne Winterreifen bei winterlichen Bedingungen gefahren 60 Euro 1
... mit Behinderung 80 Euro 1
... mit Gefährdung 100 Euro 1
... mit entstandenem Unfall  120 Euro 1

Im Falle eines Unfalls bei winterlichen Straßenbedingungen kann es schwerwiegende Konsequenzen haben, wenn einer der beiden Unfallteilnehmer keine Winterreifen montiert hatte. Sehr wahrscheinlich wird Ihre Kaskoversicherung Ihnen die Leistungen kürzen, da das Fahren ohne Winterreifen als grob fahrlässig von der Versicherung angesehen wird. Zudem kann Ihnen eine Teilschuld und somit eine Mithaftung am Unfall zugesprochen werden, obwohl Sie eigentlich keine Schuld gehabt hätten.

Sind bestimmte Fahrzeuge von der Winterreifenpflicht ausgenommen?

Alle PKW müssen früher oder später in den Wintermonaten die Winterreifen montieren. Doch bestimmte Fahrzeuge sind von der Pflicht, spezielle Reifen in den Wintermonaten zu montieren, ausgenommen. So müssen Traktoren und andere Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft die Winterreifenpflicht nicht beachten. Auch für einspurige Kraftfahrzeuge, wie Motorräder oder Roller, gibt es keine Winterreifenpflicht.

Viele einspurige Fahrzeuge verfügen ohnehin nur über ein Saison-Kennzeichen und dürfen meist nur bis Oktober gefahren werden. Im Fall von Motorrädern könnten auch Winterreifen einen Sturz auf Glatteis nicht verhindern. Zwar werden grundsätzlich Winterreifen für Motorräder angeboten, jedoch nur in sehr geringer Menge, da diese von Kunden kaum nachgefragt werden. Es ist absolut nicht zu empfehlen, ein Motorrad bei Schnee oder Glätte zu bewegen.

Ebensowenig gilt für die folgenden Fahrzeuge eine Winterreifenpflicht:

  • Stapler
  • motorisierte Krankenfahrstühle
  • Einsatzfahrzeuge der Bundeswehr, Bundespolizei, Feuerwehr, des Katastrophenschutz, der Polizei und des Zolldienstes, soweit für diese Fahrzeuge bauartbedingt keine Reifen verfügbar sind
  • Spezialfahrzeuge, für die bauartbedingt keine Winterreifen verfügbar sind.

Müssen LKW im Winter mit speziellen Reifen fahren?

Für LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von weniger als 3,5 Tonnen gilt die gleiche Winterreifenpflicht wie für PKW. Auf allen Achsen müssen spezielle, wintertaugliche Reifen montiert werden, damit die Sicherheit auch bei winterlichen Wetterverhältnissen gewährleistet werden kann.

Lastkraftwagen, die über 3,5 Tonnen wiegen, unterliegen anderen Regeln. Aktuell ist es nur verpflichtend, auf den Antriebsachsen Winterreifen aufzuziehen. Das soll sich jedoch schon sehr bald ändern: Ab 1. Juli 2020 müssen LKW-Fahrer darauf achten, dass auf allen Achsen, sowohl Lenk- als auch Antriebsachsen, Winterreifen verwendet werden.

Der Gesetzgeber fordert auch bei Lastkraftwagen eine Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern bei Winterreifen. Automobilclubs, wie dem ADAC, ist die Gesetzgebung hier deutlich zu lasch: Die Automobilexperten empfehlen, keine Winterreifen zu verwenden, die eine Profiltiefe von weniger als 6 Millimetern aufweisen. Idealerweise sollte die Tiefe des Profils bei über 8 Millimetern liegen. Die höhere Profiltiefe sorgt für eine deutlich bessere Haftung auf der Straße und somit einer sicheren Fahrweise bei Schnell und Glatteis.

Dürfen auch Anhänger nur mit Winterreifen gefahren werden?

Die Winterreifenpflicht gilt laut Gesetz nur für Kraftfahrzeuge – das bedeutet, dass Anhänger nicht verpflichtend mit Winterreifen bei Schnee und Glätte verwendet werden müssen. Für Anhänger gibt es also keine Winterreifenpflicht. Besitzer und Nutzer von Anhängern können selbst entscheiden, ob sie auf ihren Anhänger Winterreifen montieren oder diesen weiterhin mit Sommerreifen nutzen.

In jedem Fall trägt es zur Sicherheit bei, in den kalten Wintermonaten auch einen Anhänger mit entsprechenden Reifen auszustatten. Hierbei kann jedoch zwischen ungebremstem und gebremstem Anhänger unterschieden werden. Die Montage von Winterreifen ist auch bei einem ungebremsten Anhänger sinnvoll, um in den Kurven eine stabile Haftung zu garantieren, jedoch folgt dieser lediglich den Bewegungen des Autos. Je nachdem, wie das Zugfahrzeug gefahren wird, verhält sich auch der Anhänger. Ist das Zugfahrzeug also mit Winterreifen ausgestattet, dann sollte auch der ungebremste Anhänger relativ sicher fahren.

Bei gebremsten Anhängern sieht das jedoch anders aus. Auch hier sind die Seitenführungskräfte, die auf den Anhänger in Kurven einwirken, nicht außer Acht zu lassen. Um eine entsprechende Straßenhaftung zu garantieren, sollten gebremste Anhänger eher mit Winterreifen verwendet werden. Zudem verfügen gebremste Anhänger über eigene Bremssysteme, was die Montage von entsprechenden Reifen noch sinnvoller erscheinen lässt. Nur so kann sichergestellt werden, dass das Fahrzeug beim Bremsen nicht blockiert, weil es keine Haftung auf dem nassen oder glatten Boden hat.

Welche Ausnahmefälle gibt es bei der Wintereifenpflicht?

Fahrzeug im Winter abstellen

Ein Auto, das lediglich am Straßenrand geparkt und während der winterlichen Verhältnisse nicht gefahren wird, muss nicht mit Winterreifen ausgestattet sein. Die Winterreifenpflicht greift lediglich, wenn das Auto auch tatsächlich auf verschneiten oder vereisten Straßen gefahren wird.

Reifenpanne im Winter

Sollten Sie im Winter eine Panne haben und gezwungen sein, einen Reifen zu wechseln, dann greift auch hier ein Ausnahmefall. Denn meist handelt es sich bei dem Ersatzreifen im Kofferraum um einen Sommerreifen. Ihnen droht keine Strafe, wenn Sie nach dem Reifenwechsel mit drei Winter- und einem Sommerreifen fahren. Sie sollten diesen jedoch schnellstmöglich wieder durch einen Winterreifen ersetzen.

Winterreifen im Sommer fahren

Das Gesetz verbietet es nicht, auch mit Winterreifen im Sommer zu fahren. Jedoch steigt der Spritverbrauch meist leicht an, wenn Winterreifen montiert sind. Außerdem fährt sich das Auto etwas lauter.

Wer muss sich bei einem Mietwagen um die Winterreifen kümmern?

Nicht der Halter des gefahrenen Fahrzeugs ist für die Montage korrekter Reifen zuständig sondern der Fahrer des Autos. Im Falle eines Mietwagens haben die Vermieter keine Pflicht, ihre Mietwagen in den Wintermonaten entsprechend zu bereifen. Werden Sie mit einem Mietwagen aufgehalten, welcher trotz Schnee, Eis und Glätte Sommerreifen montiert hat, dann muss nicht der Mietwagenverleih die Strafe begleichen, sondern Sie sind in der Schuld.

Falls Sie einen Mietwagen in den Wintermonaten gebucht haben, sollten Sie sich frühzeitig darüber informieren bzw. sich mit dem Vermieter in Verbindung setzen und klären, ob das Mietfahrzeug mit montierten Winterreifen an Sie abgegeben wird. Die meisten Mietwagenfirmen bereifen ihre Fahrzeuge anständig, da auch diese nicht das Risiko eines Unfalls in Kauf nehmen wollen. Doch sicher können Mieter von Fahrzeugen nicht sein. Häufig verlangen die Vermieter eine zusätzliche Gebühr, wenn das Fahrzeug mit Winterreifen ausgegeben werden soll.

In jedem Fall sollten Sie aufmerksam den Mietvertrag lesen und im Idealfall schon vor Vertragsabschluss darauf bestehen, dass der gemietete Wagen bei Abholung Winterreifen montiert hat. Nachträglich haben Sie meist keinerlei Rechte, noch Winterreifen zu verlangen. Denn genau wie Navigationssysteme sind auch Winterreifen bei Mietwagenfirmen nicht immer im Überfluss vorhanden. Es ist also möglich, dass Ihnen trotz Zahlungsbereitschaft keine Winterreifen zur Verfügung gestellt werden können.

Sind Winterreifen in anderen europäischen Ländern verpflichtend?

Österreich

Auch in unserem Nachbarland herrscht eine Winterreifenpflicht. Jedoch wird hier ein klarer Zeitraum vorgegeben, in dem alle PKW mit entsprechend winterlicher Bereifung mit "M+S"-Kennzeichnung fahren müssen. Vom 1. November bis zum 15. April heißt hier für alle Kraftfahrzeuge Winterreifenpflicht. In Regionen, in denen so viel Schnee liegt, dass die komplette Straße bedeckt ist, müssen zudem Schneeketten verwendet werden. Wird dem nicht nachgegangen, droht ein Bußgeld.

Schweiz

In der Schweiz gilt keine Winterreifenpflicht. PKW-Fahrer werden also nicht dazu gezwungen, Winterreifen zu montieren. Es wird jedoch generell empfohlen, in den Wintermonaten nur mit entsprechenden Reifen am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen.

Italien

Da sich in Italien die Wetterverhältnisse doch sehr stark unterscheiden, gilt nur in bestimmten Bereichen eine situative Winterreifenpflicht. Diese wird jeweils durch bestimmte Verkehrsschilder angezeigt. Auf einigen Abschnitten dürfen vom 15. November bis 31. März im Falle von Schnell, Eis, Matsch und Glätte nur Fahrzeuge mit Winterreifen fahren. Auf anderen Straßen gilt wetterunabhängig eine Pflicht vom 15. Oktober bis 15. April, Winterreifen zu verwenden.

Frankreich

Hier herrscht keine allgemeine Pflicht, bei winterlichen Bedingungen entsprechende Bereifungen zu montieren. Jedoch können Verkehrsschilder die Verwendung von Winterreifen mit "M+S"-Symbol vorschreiben.

Tschechien

Genau wie in Deutschland ist es in Tschechien gesetzlich vorgeschrieben, wann und bei welchen Straßenverhältnissen verpflichtend Winterreifen montiert werden müssen.

In Belgien, Dänemark, Großbritannien, Norwegen, Polen gibt es kein Gesetz, welches zur Verwendung von Winterreifen verpflichtet. Generell wird es empfohlen, bei winterlichen Bedingungen nur mit Winterreifen unterwegs zu sein. Es droht jedoch keine Strafe im Fall einer Missachtung.

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Beitrag geprüft von

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte