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Unfall Versicherung melden: Das gilt es zu beach­ten

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Beitrag geprüft vonRechtsanwalt Philipp Caba**
16.05.2023 | 2 Min. Lesezeit
  • Die Meldefrist bei der Versicherung beträgt in der Regel eine Woche.
  • Es ist ratsam, die gegnerische Versicherung nicht ohne rechtlichen Beistand anzurufen.
  • Die gegnerischen Versicherungen versuchen, Schadenssummen oftmals drastisch zu kürzen.

Unfall Versicherung melden: Wann sollte ich anrufen?

Ihre eigene Versicherung sollten Sie schnellstmöglich über den Verkehrsunfall informieren. Egal, ob Sie den Unfall selbst verursacht haben oder Geschädigte:r sind.

Vorsichtiger sollten Sie jedoch sein, wenn es um die Meldung an die gegnerische Versicherung geht. Wenn Sie keine Schuld am Unfall tragen, raten unsere Expert:innen dazu, nicht ohne rechtlichen Rat bei der Versicherung des Unfallverursachers anzurufen. Ansonsten laufen Sie Gefahr, dass die gegnerische Versicherung bereits telefonisch versucht, Ihre zustehenden Leistungen drastisch zu kürzen.

Es ist daher immer ratsam, Spezialist:innen einzuschalten, die sich von Anfang an um eine angemessene Schadensregulierung kümmern.

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Wie lange habe ich Zeit, mich zu melden?

Die gesetzliche Grundlage ist im § 104 des Versicherungsvertragsgesetzes zu finden. Darin steht, dass die Meldefrist eine Woche beträgt. Aber Vorsicht: in Ihrem Versicherungsvertrag können auch andere Meldefristen vorgegeben sein. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie daher einen Blick in Ihren Vertrag werfen. Darin steht auch, mit welchen Konsequenzen Sie rechnen müssen, wenn die Meldefrist verstreicht.

Unfall ohne Schaden der Versicherung melden: Was gilt es, zu beachten?

Wenn es gekracht hat, müssen Sie grundsätzlich davon ausgehen, dass das Auto in Mitleidenschaft gezogen wurde. Selbst wenn äußerlich keine oder keine großen Schäden zu erkennen sind, kann es im Innern des Wagens anders aussehen. Es ist nicht unüblich, dass selbst durch einen kleinen Aufprall die Karosserie komplett verzogen wurde oder sich Folgeschäden am Auto ergeben.

Um das auszuschließen, ist es im Zweifelsfall ratsam, eine:n Gutachter:in hinzuzuziehen. Auch die Kosten für eine:n Gutachter:in muss grundsätzlich die Versicherung des Unfallverursachers bzw. der -verursacherin übernehmen.

Unfall Versicherung melden Ablauf: Wie gehe ich vor?

Auch wenn es wichtig ist, die Versicherung zu informieren, sollte das keineswegs Ihre erste Amtshandlung sein. Sie müssen als Unfallbeteiligte:r zunächst dafür sorgen, dass weder Sie noch andere Verkehrsteilnehmer:innen weiter in Gefahr gebracht werden.

Dazu gehört, sich selber eine Warnweste anzuziehen und den Unfallort abzusichern. Kam es zu einem Personenschaden, muss außerdem erste Hilfe geleistet und sofort der Rettungswagen und die Polizei alarmiert werden.

Bei einem Schaden am Fahrzeug ist es in der Regel auch ratsam, die Polizei einzuschalten. Die Beamten werden vor Ort den Unfallhergang professionell aufnehmen. Das kann sehr dienlich sein, wenn der/die Unfallverursacher:in den Schaden nicht ausreichend regulieren möchte. Erst dann sollte die Hand zum Hörer greifen, um die eigene Versicherung zu informieren.

Um für eine optimale Schadensregulierung zu sorgen, können Sie fairforce.one kontaktieren. Das kompetente Team unseres Kooperationspartners prüft Ihren Fall sofort kostenfrei und geht mit Ihnen das weitere Vorgehen durch. Im Anschluss wird Ihre Schadensregulierung eingeleitet und sich um Ihre Schadensersatzansprüche gekümmert. Derweil können Sie sich entspannt zurücklehnen und den Papierkram anderen überlassen.

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Beitrag geprüft von

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte