Promillegrenze – So teuer ist Trunkenheit am Steuer
- Alkohol senkt die Hemmschwelle und steigert folglich die Risikobereitschaft.
- Am 1. Mai 1998 wurde die neue – noch heute geltende – Promillegrenze von 0,5 eingeführt.
- Wer diesen Promillegrenze überschreitet und erwischt wird, muss mit harten Strafen rechnen.
Inhalt:
- Warum gibt es eine Promille-Grenze?
- Welche Strafen drohen alkoholisierten Autofahrern?
- MPU: Wann muss ich hin und was ist das genau?
- Alkohol am Steuer: Wann zahlt die Versicherung?
- Was genau heißt eigentlich ,,Promille''
- Fahrradfahrer: Fahrverbot auch ohne Führerschein?
- Wie sehen die Promillegrenzen im Ausland aus?
- Die erste Promille-Grenze lag in Deutschland bei 1,5?
- Häufige Fragen zum Thema "Promillegrenze"
Warum gibt es eine Promille-Grenze?
Soviel sollte jedem klar sein: Wer unter Alkoholeinfluss Auto fährt, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern unter Umständen auch andere Verkehrsteilnehmer. Zwar sind die Unfälle wegen Trunkenheit am Steuer in den letzten Jahren zurückgegangen, dennoch nehmen sie nach wie vor einen nicht unerheblichen Teil in der Verkehrsstatistik ein.
So wurden 2020 knapp 13.000 Unfälle mit Personenschaden und einem nachgewiesenen Fehlverhalten der Fahrer unter Alkoholeinfluss verursacht. Über die letzten Jahren ist hierbei ein prozentualer Anteil zu verzeichnen, der immer um die 4 % liegt.
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Welche Strafen drohen alkoholisierten Autofahrern?
Wie bereits erwähnt, liegt die Promillegrenze in Deutschland seit 1998 bei 0,5. Wer diesen Wert überschreitet und erwischt wird, muss mit harten Strafen rechnen. Es droht ein Bußgeldbescheid mit Bußgeldern von 500 bis 3.000 Euro, bis zu drei Punkte in Flensburg, Fahrverbote oder in besonders schwerwiegenden Fällen – wenn etwa Delikte wie Fahrerflucht oder ein Unfall mit Verletzten/Toten hinzukommt, sogar eine Freiheitsstrafe.
Das Feierabendbier kann somit extrem teuer werden. Wurden Sie mit einem Wert von 0,5 bis 1,09 Promille erwischt, gilt dies als Ordnungswidrigkeit. Der Gesetzgeber spricht dann von einer relativen Fahruntüchtigkeit. Die Sanktionen hängen auch davon ab, ob Sie das erste Mal gegen die Bestimmungen verstoßen haben oder bereits mehrfach mit Alkohol am Steuer erwischt wurden.
Übrigens: Auch ab einem Promillewert von 0,3 müssen Sie unter Umständen mit einer Strafe rechnen. Dies passiert, wenn Sie durch einen auffälligen Fahrstil oder Fahrunsicherheit den Straßenverkehr gefährden. Auch hier hängt das Strafmaß wieder davon ab, ob Sie das erste Mal oder wiederholt alkoholisiert gefahren sind. Mögliche Sanktionen sind Bußgelder, bis zu drei Punkte in Flensburg, Fahrverbote – in Extremfällen sogar eine Gefängnisstrafe.
Wenn Sie mit 1,1 Promille in einer Alkoholkontrolle überführt wurden, handelt es sich um eine absolute Fahruntüchtigkeit und damit um einen Straftatbestand. Dies bedeutet deutlich höhere Sanktionen als im Falle einer Ordnungswidrigkeit. Dem betreffenden Fahrer droht dann – je nachdem, welche Folgen die Alkoholfahrt gegebenenfalls hatte – eine hohe Geldstrafe (bei Ersttätern in der Regel von 30 bis 40 Tagessätzen) oder sogar Gefängnis.
Zum Entzug der Fahrerlaubnis kommt eine acht- bis zwölfmonatige Sperrfrist für die Wiedererteilung. Erst wenn das Amt für Fahrerlaubnisangelegenheiten nach dieser Zeit grünes Licht gibt, bekommen Sie Ihren Führerschein zurück. In besonders schwerwiegenden Fällen kann es vorkommen, dass der betreffende Fahrer seine Fahrerlaubnis lebenslang verliert.
Verkehrsdelikt | Bußgeld | Punkte in Flensburg | Fahrverbot, MPU, etc. |
---|---|---|---|
Das 1. Mal mit mehr als 0,5 Promille gefahren | 500 Euro | 2 | 1 Monat + MPU |
Das 2. Mal mit mehr als 0,5 Promille gefahren | 1.000 Euro | 2 | 3 Monate + MPU |
Das 3. Mal mit mehr als 0,5 Promille gefahren | 1.500 Euro | 3 | 3 Monate + MPU |
MPU: Wann muss ich hin und was ist das genau?
Verkehrssünder mit 1,6 Promille oder mehr im Blut müssen in der Regel zu einer sogenannten Medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU), um ihren Führerschein zurückzubekommen. Bei Wiederholungstätern kann die Untersuchung auch schon bei niedrigeren Alkoholwerten angeordnet werden.
Die MPU – umgangssprachlich auch „Idiotentest“ genannt – besteht aus drei Teilen: einer medizinischen Untersuchung, einem Leistungs- und Reaktionstest sowie einer verkehrspsychologischen Untersuchung. Sinn und Zweck ist es, eine Wiederholungsgefahr möglichst auszuschließen.
Erst wenn der Teilnehmer alle drei Stufen erfolgreich durchlaufen hat, kann er seine Fahrerlaubnis zurückerhalten. Wer durchfällt, muss erneut zur MPU. Dies kann – zusätzlich zu den ohnehin schon erhobenen Bußgeldern – weitere hohe Kosten verursachen.
Alkohol am Steuer: Wann zahlt die Versicherung?
Wenn Sie alkoholisiert an einem Unfall beteiligt waren, kann es passieren, dass Ihr Versicherungsschutz zum Teil oder sogar komplett erlischt. Haben Sie den Unfall durch einen erhöhten Alkoholpegel mitverschuldet, kann die Versicherung ihren Anteil an den Kosten prozentual kürzen. Bei grober Fahrlässigkeit müssen Sie sogar damit rechnen, dass die Versicherung gar nicht zahlt.
Auch ab einem Wert ab 1,1 Promille kann Ihr Versicherer die Zahlung verweigern. Sie als Unfallverursacher können dann in Regress genommen werden, in diesem Fall kämen erhebliche Kosten auf Sie zu. Generell sollten Sie also gut überlegen, ob Sie sich nach dem Genuss von Alkohol wirklich noch hinter das Steuer setzen wollen – oder ob ein Taxi beziehungsweise der Bus nicht die günstigere Alternative zu hohen Bußgeldern und weiteren Strafen ist.
Was genau heißt eigentlich ,,Promille''
Doch was genau heißt eigentlich Promille, und wie lässt sich der Wert berechnen? Zunächst einmal meint der Begriff den Alkoholgehalt im Blut, also das Verhältnis von Alkohol zur Körperflüssigkeit. Dieses lässt sich durch einen einfachen Bluttest bestimmen.
Zur Berechnung dient die sogenannte Widmark-Formel, die neben der getrunkenen Alkoholmenge und der Menge an Körperflüssigkeit auch das Körpergewicht berücksichtigt. Grundsätzlich wird dabei davon ausgegangen, dass Frauen einen geringeren Anteil an Körperflüssigkeit haben, weshalb der Promille-Wert bei ihnen schneller steigt.
Fahrradfahrer: Fahrverbot auch ohne Führerschein?
Auch Fahrradfahrer dürfen selbstverständlich nicht betrunken am Straßenverkehr teilnehmen. Ab einer Alkoholfahrt mit einem Promillewert ab 1,6 müssen Radler mit einer Strafe rechnen. Auch wenn die betreffende Person keinen Führerschein besitzt, drohen drei Punkte in Flensburg, eine Geldstrafe oder sogar ein Fahrverbot und eine Anordnung zur MPU.
Wer mit 0,3 Promille oder mehr und einem fahrauffälligen Verhalten erwischt wird, erhält zudem eine Strafanzeige. Bei E-Bikes kommt es auf die Höchstgeschwindigkeit an: Beträgt sie maximal 25 km/h, gelten die gleichen Regeln wie für andere Radfahrer. Bei höheren Geschwindigkeiten gilt die 0,5-Promille-Grenze.
Die erste Promille-Grenze lag in Deutschland bei 1,5?
Alkohol senkt die Hemmschwelle und steigert folglich die Risikobereitschaft – und das bereits ab einem Alkoholspiegel von 0,3 Promille. Konzentration, Reaktionsvermögen sowie die Sehleistung lassen nach, und somit steigt das Unfallrisiko immens. Nicht umsonst hat der Gesetzgeber also eine Promillegrenze im Straßenverkehr eingeführt. Diese ist keinesfalls eine neue Erfindung. Bereits 1953 legte der Bundesgerichtshof eine Grenze von 1,5 Promille fest – ein Wert, der nach heutigen Maßstäben völlig unvorstellbar ist.
Das fand 1973 auch der Bundesrat und senkte den erlaubten Blutalkohol-Wert nicht nur auf 0,8 Promille, sondern nahm gleichzeitig auch einen entsprechenden Paragraphen in das Straßenverkehrsgesetz (StVG) auf. Je nach „Pegel“ wurde Alkohol am Steuer damit zur Ordnungswidrigkeit beziehungsweise sogar zum Straftatbestand.
Dennoch blieb die Zahl der alkoholbedingten Unfälle hoch. Als Konsequenz wurde am 1. Mai 1998 die neue – noch heute geltende – Promillegrenze von 0,5 eingeführt. Ein guter Entschluss, gingen die Unfälle durch Trunkenheit am Steuer danach doch kontinuierlich zurück. Trugen Wein, Bier, Schnaps & Co. 1998 noch „Schuld“ an rund 26.500 Verkehrsunfällen, ging die Zahl bis 2017 um mehr als die Hälfte zurück.
Welche Regeln gelten für Fahranfänger?
Für Fahranfänger und junge Autofahrer bis 21 Jahren gibt es besonders strenge Regeln. Hier gilt eine Promillegrenze von 0,0. Wird diese überschritten, drohen Bußgelder ab 250 Euro, Punkte in Flensburg, eine Verlängerung der Probezeit und Führerscheinentzug. Wer seine Fahrerlaubnis wiederhaben möchte, muss eine kostenpflichtige Nachschulung beziehungsweise ein Aufbauseminar absolvieren. Wiederholungstätern drohen neben höheren Bußgeldern drei Punkte in Flensburg und im schlimmsten Fall sogar eine Freiheitsstrafe.
Gibt es spezielle Strafen für LKW- und Busfahrer?
Nicht nur alkoholisierte Autofahrern müssen in Deutschland mit empfindlichen Strafen rechnen. Für LKW- und Busfahrer gelten zum Teil eigene Regeln. Der Gesetzgeber sieht für Berufskraftfahrer ebenfalls die Promillegrenze von 0,5 vor. Allerdings können Arbeitgeber hier intern auch eigene Bestimmungen, wie etwa eine 0,0-Promillegrenze, einführen. Busfahrer müssen sich – ebenso wie Fahranfänger – an die 0-Promille-Grenze halten.
Wir prüfen kostenfrei, ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt. Unsere Experten im Verkehrsrecht melden sich unverbindlich und kurzfristig mit einer ehrlichen Ersteinschätzung bei Ihnen. Erst im Anschluss entscheiden Sie, ob Sie gegen Ihren Bußgeldbescheid vorgehen möchten. Bis dahin entstehen Ihnen keinerlei Kosten.
Beitrag geprüft von
Rechtsanwalt Philipp Caba**
Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte