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Promillegrenze Fahrrad: Trunkenheitsfahrt auf dem Drahtesel kann den Führerschein kosten

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Beitrag geprüft vonRechtsanwalt Philipp Caba**
16.05.2023 | 3 Min. Lesezeit
  • Bereits ab 0,3 Promille kann die Polizei eine Strafe verhängen.
  • Die angeordnete Strafe ist abhängig davon, ob Sie andere Verkehrsteilnehmer gefährdet haben.
  • In vielen anderen Ländern wird das Fahren eines Fahrrads im alkoholisierten Zustand strenger gesehen.

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Muss ich beim Radfahren eine Promillegrenze beachten?

In weiser Voraussicht wurde nicht das Auto, sondern das Fahrrad genommen, um zu einer Veranstaltung zu kommen. Einige Stunden und diverse alkoholische Getränke später wird nun der Heimweg angetreten. Als verantwortungsvoller Verkehrsteilnehmer haben Sie auf das Auto verzichtet und haben vor, mit dem Fahrrad nach Hause zu kommen. Werden Sie jedoch von der Polizei aufgehalten, kann das je nach Promillewert schlimme Folgen habe: Sogar der Entzug der Fahrerlaubnis kann drohen.

Das Fahren eines Fahrrads im alkoholisierten Zustand wird sehr häufig unterschätzt und als keine strafbare Handlung eingeschätzt. Doch auch auf dem scheinbar harmlosen Fahrrad können Sie eine Gefahr für sich selbst und den Straßenverkehr darstellen.

Bereits ab 0,3 Promille kann die Polizei eine Strafe verhängen - dafür müssen Sie zuvor jedoch ein sehr auffälliges Fahrverhalten gezeigt haben. Werden Sie also von der Polizei dabei beobachtet, wie Sie in Schlangenlinien auf der Straße fahren, dann reicht schon ein geringer Promillegehalt für eine Strafanzeige aus.

Steigen Sie jedoch im Rauschzustand – also mit einem Promillewert von 1,6 oder höher – noch auf den Drahtesel, dann droht Ihnen sogar der Entzug der Fahrerlaubnis.

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Was droht mir, wenn ich zu stark alkoholisiert noch Fahrrad fahre?

Betrunkenes Fahrradfahren ist keine Lappalie und wird je nach Promillewert streng bestraft.

Promillewert von über 0,3

Falls Sie sich sehr auffällig auf dem Fahrrad verhalten, kann die Polizei Sie anhalten und Ihren Alkoholpegel messen. Liegt dieser über dem Grenzwert von 0,3 Promille, dann kann eine Strafanzeige gegen Sie gestellt werden.

Die angeordnete Strafe ist abhängig davon, ob Sie andere Verkehrsteilnehmer gefährdet haben, es zu einem Unfall gekommen ist oder Sie lediglich ein wenig unsicher gefahren sind. Fahren Sie ausladende Schlangenlinien mittig auf der Straßen, dann drohen meist 2 Punkte in Flensburg. Zusätzlich werden Sie meist zu einer Geldstrafe verdonnert, die vor Gericht festgesetzt wird.

Die meisten Radfahrer können mit einem Promillewert von unter 1 noch gut und sicher Fahrrad fahren, jedoch kann es auch bei einem niedrigen Promillewert zu einem rauschähnlichen Zustand kommen. Fühlen Sie sich also nicht mehr in der Lage, ein Fahrrad sicher zu fahren, dann sollten Sie im Zweifelsfall lieber schieben.

Promillewert von mindestens 1,6

Weisen Sie einen Promillewert von 1,6 oder mehr auf, dann ist das meist klar zu erkennen. Denn in einem solch stark alkoholisierten Zustand zeigen die meisten Personen bereits Orientierungsstörungen, verlangsamte Reaktionen und ein gesteigertes Selbstbewusstsein. Die Mehrheit der Menschen ist bei einem so hohen Promillewert ohnehin nicht mehr in der Lage, Fahrrad zu fahren, geschweige denn dieses überhaupt wiederzufinden.

Bei einem solchen Promillewert wird bereits von der absoluten Fahruntüchtigkeit gesprochen. Schaffen Sie es jedoch dennoch auf Ihren Drahtesel und werden von der Polizei angehalten, kann das gravierende Konsequenzen haben.

Nach dem Bußgeldkatalog sind Ihnen 3 Punkte in Flensburg, eine sehr hohe Geldstrafe und die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) sicher. Die Höhe der Geldstrafe beläuft sich meist auf ein Nettogehalt und auch die MPU muss von Ihnen bezahlt werden. Wird die MPU nicht bestanden oder nicht angetreten, dann kommt es zu einem Entzug der Fahrerlaubnis. Ebenfalls kann Ihnen ein lebenslanges Fahrrad-Verbot drohen.

Verkehrsverstoß
Punkte
Folgen
Mit mindestens 1,6 Promille Fahrrad gefahren 3 - Anordnung zur MPU
- Geldstrafe
Mit mehr als 0,3 Promille auffällig gefahren - Strafanzeige
Mit mehr als 0,3 Promille einen Unfall verursacht - Strafanzeige
Unter Drogeneinfluss Fahrrad gefahren - - Anordnung zur MPU
- Strafanzeige

Was sind eigentlich Promille?

Der Promillewert gibt Auskunft darüber, wie hoch der Anteil an reinem Alkohol (Ethanol) im Körper ist. Der Alkohol wird in Relation zur Flüssigkeitsmenge des Körpers gesehen: Ein Promille entspricht einem Gramm Ethanol pro Kilo Blut.

Muss ich in der Probezeit besonders auf die Promillegrenze auf dem Fahrrad achten?

Für Fahranfänger gilt in den ersten beiden Jahren nach Erhalt des Führerscheins, dass kein Schluck Alkohol getrunken werden darf, wenn danach noch Auto gefahren wird. Wird gegen die 0,0-Promillegrenze verstoßen, dann muss ein kostenintensives Aufbauseminar absolviert werden. Auf dem Fahrrad gelten für Personen, die sich noch in der Probezeit des Führerscheins befinden, keine speziellen Regeln.

Auch hier gilt, dass bei einem Promillewert von über 0,3 bereits Strafen drohen können, jedoch nur, wenn der Fahrer des Rads eine auffällige Fahrweise an den Tag legt. In allen anderen Fällen hat erst wieder die Überschreitung der 1,6 Promille gravierende Folgen. Hier droht Fahranfänger oder altem Hase hinter dem Lenkrad dieselbe Konsequenz: Eine hohe Geldstrafe, 3 Punkte in Flensburg und sehr wahrscheinlich die Anordnung der MPU.

Welche Strafe droht in anderen europäischen Ländern beim betrunkenen Radfahren?

In vielen anderen Ländern wird das Fahren eines Fahrrads im alkoholisierten Zustand sehr viel strenger gesehen als in Deutschland. Länder wie Belgien, Frankreich, Kroatien, Italien oder die Niederlande haben eine Promillegrenze von 0,5. Wurde diese überschritten, darf der Drahtesel nicht mehr genutzt werden.

Insbesondere in südlichen Urlaubsländern sollten sich Touristen darüber im Klaren sein, dass das Fahrradfahren im bereits angetrunkenen Zustand Folgen haben kann. In Italien droht beispielsweise eine Geldstrafe von mindestens 530 Euro. Besonders streng sehen polnische Gesetzeshüter das alkoholisierte Fahrradfahren: Hier herrscht eine Grenze von 0,2 Promille – bei Missachtung ist sogar eine Haftstrafe möglich.

Einige Ländern haben zwar keine Promillegrenze, aber ein Verbot, das Fahrrad zu nutzen, wenn man sich eigentlich nicht mehr wirklich in der Lage dazu fühlt. Dazu gehören Länder in Skandinavien und Großbritannien. Die Strafe für betrunkenes Fahren eines Fahrrads ist dafür enorm hoch – in Großbritannien werden Bußgelder bis zu 2900 Euro verhängt und in Skandinavien richtet sich die Summe nach dem Einkommen.

Promillegrenze Fahrrad: Länderübersicht der Promillegrenzen

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Rechtsanwalt Philipp Caba**

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte