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Parkverbotsschilder: Welche gibt es und welche Strafen drohen?

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Beitrag geprüft vonRechtsanwalt Philipp Caba**
02.04.2023 | 4 Min. Lesezeit
  • Es gibt ein absolutes und ein eingeschränktes Halteverbot.
  • Bei einem absoluten Halteverbot dürfen Sie überhaupt nicht anhalten; beim eingeschränkten Halteverbot dürfen Sie nicht parken.
  • „Parken“ bedeutet, dass Sie Ihr Auto länger als drei Minuten stehen lassen und verlassen.
  • Verstöße gegen das Halteverbot wird mit einem Bußgeld bestraft.

eine gewollte Fahrtunterbrechung, die nicht durch die Verkehrslage oder eine Anordnung veranlasst ist.

Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.

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Sie haben einen Bußgeldbescheid wegen Falschparkens bekommen? Unsere Experten im Verkehrsrecht beraten Sie gerne, ob Sie Einspruch erheben oder andere rechtliche Maßnahmen ergreifen sollten.

Alle Parkverbotsschilder in der Übersicht

Selbst erfahrene Autofahrerinnen und -fahrer fragen sich oft: “Darf ich hier eigentlich parken?” Kein Wunder, es ist schließlich nicht immer leicht, sich im Schilderwald der deutschen Straßenverkehrs-Ordnung zurechtzufinden. Wir klären, was die verschiedenen Halteverbotsschilder bedeuten und welche Strafen bei einer Missachtung drohen.

Absolutes Halteverbot

Absolutes Halteverbot (Zeichen 283)

Ein Schild mit einem roten Kreuz auf blauem Grund markiert immer ein absolutes Halteverbot. Ein absolutes Halteverbot verbietet das Halten auf der Fahrbahn. Das bedeutet auch, dass Sie hier nicht parken dürfen. Kurz gesagt: Sie dürfen bei einem solchen Schild überhaupt nicht anhalten.

Beginn einer Halteverbotszone (Zeichen 283-10)

Ein solches Schild mit einem einzigen Pfeil oben, der zur Fahrbahn zeigt, markiert den Anfang einer Halteverbotszone. Ab hier greift also das absolute Halteverbot. Hinter diesem Schild dürfen Sie nicht anhalten und auch nicht parken.

Mitte der Halteverbotszone (Zeichen 283-30)

Dieses Schild mit zwei Pfeilen oben und unten zeigt an, dass sich die Fahrenden noch immer in der Verbotszone befinden. Ein solches Schild steht meist ungefähr in der Mitte der Halteverbotszone.

Ende einer Halteverbotszone (Zeichen 283-20)

Bei diesem Schild befindet sich der Pfeil unten und zeigt von der Fahrbahn weg. Hier endet das absolute Halteverbot. Hinter diesem Schild dürfen Sie also wieder anhalten. Innerhalb der Zone gelten die Regeln eines absoluten Halteverbots: Sie dürfen nicht anhalten und auch nicht parken.

Eingeschränktes Halteverbot

Eingeschränktes Halteverbot (Zeichen 286)

Ein Schild mit einer diagonalen roten Linie auf blauem Grund markiert ein eingeschränktes Halteverbot. Hier dürfen Sie halten, aber nicht länger als drei Minuten. Umgangssprachlich wird dieses Schild auch Parkverbotsschild genannt, da Sie nur kurz halten, aber nicht parken dürfen.

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Beginn einer Parkverbotszone (Zeichen 286-10)

Bei diesem Schild befindet sich der Pfeil oben und zeigt zur Fahrbahn: Es markiert den Beginn einer Parkverbotszone. Innerhalb dieser Zone dürfen Sie kurz halten, aber nicht parken. Es gelten ab diesem Schild also die Regeln eines eingeschränkten Halteverbots.

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Ende einer Parkverbotszone (Zeichen 286-20)

Ein Pfeil unten, der weg von der Fahrbahn zeigt, markiert das Ende einer Parkverbotszone. Hinter diesem Schild gilt kein eingeschränktes Halteverbot mehr.

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Mitte der Parkverbotszone (Zeichen 286-30)

Dieses Schild mit zwei Pfeilen oben und unten markiert, dass sich die Fahrenden noch immer in der Parkverbotszone befinden.

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Beginn einer Parkverbotszone (Zeichen 290.1)

Ein solches Schild mit dem Symbol für ein eingeschränktes Halteverbot und dem Wort “Zone” weist auf den Beginn einer Parkverbotszone hin. Innerhalb dieser Zone dürfen Sie kurz anhalten, aber nicht parken.

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Ende einer Parkverbotszone (290.2)

Dieses Zeichen markiert das Ende einer Zone mit eingeschränktem Halteverbot.

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Park- und Halteverbot: Welche Strafen drohen?

Das Parken in einem Halteverbot ist ein Verstoß gegen die deutsche Straßenverkehrs-Ordnung. Dementsprechend müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen.

Unsere Bußgeldtabelle gibt Ihnen eine Übersicht, mit welchen Bußgeldern Sie rechnen müssen, wenn Sie unerlaubt parken. Besonders schwere Strafen erwarten Sie, wenn Ihr geparktes Auto andere behindert.

Parken ohne Parkschein

Verstoß gegen die StVO Bußgeld Punkte
Halten an engen oder unübersichtlichen Stellen, in scharfen Kurven, auf Beschleunigungs- oder Verzögerungsstreifen, im Bereich von Fußgängerüberwegen sowie bis zu fünf Meter davor, an Taxiständen, bis zu zehn Meter vor Lichtzeichen oder soweit es anhand von Markierungen, Lichtzeichen oder Verkehrsschildern untersagt ist 20 Euro  
… mit Behinderung 35 Euro  
Halten vor oder in Feuerwehrzufahrten 20 Euro  
Halten in zweiter Reihe 55 Euro  
… mit Behinderung 70 Euro 1
… mit Gefährdung 80 Euro 1
… und einen Unfall verursacht 100 Euro 1
Nicht platzsparend gehalten 10 Euro  
In einer Nothalte- oder Pannenbucht unberechtigt halten     10 Euro  
Unberechtigt auf Schutz­streifen für den Radverkehr gehalten     55 Euro  
… mit Behinderung 70 Euro 1
… mit Gefährdung 80 Euro 1
… und einen Unfall verursacht 100 Euro 1
Sie haben unberechtigt auf Busfahrstreifen oder an Bushaltestellen gehalten     55 Euro  
… mit Behinderung 70 Euro  
… mit Gefährdung 80 Euro  
… und einen Unfall verursacht 100 Euro  

Lohnt sich ein Einspruch?

Sie müssen nicht jeden Bußgeldbescheid einfach hinnehmen. Oft sind Bescheide fehlerhaft, und selbst ein falsches Aktenzeichen kann dazu führen, dass ein Bußgeldbescheid unwirksam ist. In diesem Fall können Sie den Bescheid anfechten. In der Regel werden wegen Falschparkens nur geringe Bußgelder verteilt, dennoch können Sie grundsätzlich Einspruch einlegen. Bei Versäumnissen bei der Beweisaufnahme stehen die Chancen auf Erfolg gut.

Nach Erhalt des Bußgeldbescheids haben Sie zwei Wochen Zeit, um Einspruch einzulegen.

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Sie haben einen Bußgeldbescheid wegen Falschparkens bekommen? Unsere Experten im Verkehrsrecht beraten Sie gerne, ob Sie Einspruch erheben oder andere rechtliche Maßnahmen ergreifen sollten.

Wir fassen zusammen

Es gibt laut deutscher Straßenverkehrs-Ordnung ein absolutes und ein eingeschränktes Halteverbot. Bei einem absoluten Halteverbot dürfen Sie nicht parken und auch nicht anhalten. Bei einem eingeschränkten Halteverbot dürfen Sie kurz anhalten, allerdings nicht parken. Das eingeschränkte Halteverbot wird umgangssprachlich daher auch Parkverbot genannt. Jemand parkt sein Auto, wenn er oder sie das Fahrzeug länger als drei Minuten stehen lässt und verlässt.

Ein Verstoß gegen das Halteverbot ist auch ein Verstoß gegen die Straßenverkehrs-Ordnung. Sie müssen daher mit einem Bußgeld rechnen.

Beitrag geprüft von

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte