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Innerorts überholen - was ist erlaubt?

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Beitrag geprüft vonRechtsanwalt Philipp Caba**
20.03.2023 | 2 Min. Lesezeit
  • Innerorts gelten besondere Regeln beim Überholen.
  • Hierbei gegen die Straßenverkehrsordnung zu verstoßen, kommt daher häufig vor.
  • Mithilfe unserer Experten im Verkehrsrecht können Sie

Innerorts überholen - Worauf muss ich achten?

Innerorts zu überholen ist grundsätzlich nicht verboten. Sollte es an gewissen Stellen verboten sein, weisen Schilder darauf hin. An allen anderen Stellen, müssen Sie situationsabhängig selbst abschätzen, ob die Verkehrslage ein Überholmanöver sicher zulässt oder nicht. Auch beim Überholvorgang gilt: Das Tempolimit muss eingehalten werden. Dies liegt in geschlossenen Ortschaften bei 50 km/h. Einen voraus fahrenden Wagen mit Tempo 70 zu überholen, ist also nicht gestattet, auch wenn das Tempolimit vielleicht nur für einige Sekunden überschritten wird.

Dennoch sollte der Überholende, im Rahmen des Tempolimits, wesentlich schneller unterwegs sein, als der Überholte. Außerdem muss darauf geachtet werden, dass ein ausreichender Seitenabstand zum überholten Auto und zu weiteren Verkehrsteilnehmern und parkenden Autos gegeben ist. Sich zu eng an anderen Verkehrsteilnehmern vorbeizudrücken und diese dabei gar zu bedrängen, ist verboten. Ganz besonders ist hier auf schwächere Verkehrsteilnehmer, wie Fahrradfahrer und Fußgänger, zu achten. Beim Überholen von Fahrrädern, Fußgängern und E-Scootern muss innerorts ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden.

Da innerorts oft wenig Platz ist und die Beschleunigungsmöglichkeiten bei Tempolimit mit 50 km/h auch recht eingeschränkt sind, führen viele Überholmanöver fast unweigerlich zum Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung. Grundsätzlich gilt: Es darf (bis auf wenige Ausnahmen) nur links überholt werden. Das Ausscheren und das Wiedereinscheren müssen durch rechtzeitiges Blinken angekündigt werden.

Innerorts überholen – was ist erlaubt, was ist verboten?

Erlaubt:

  • Überholen ist grundsätzlich erlaubt, wenn das Tempolimit eingehalten und ein ausreichender Seitenabstand gewährleistet wird.
  • An haltenden Bussen darf man in Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren.
  • Straßenbahnen dürfen überholt werden – allerdings auf der rechten Seite!
  • Auf mehrspurigen Straßen dürfen Pkw unter bestimmten Bedingungen innerorts auch rechts überholen, z.B. wenn das Auto vor ihnen anzeigt, nach links abbiegen zu wollen.  
  • Als Überholvorgang gilt übrigens auch, wenn auf einer mehrspurigen Fahrbahn andere Fahrzeuge ohne Ausscheren und ohne Beschleunigung überholt werden: Etwa wenn ein Wagen auf der rechten Fahrspur fährt und an den Autos auf der linken Spur vorbeizieht, weil sich links der Verkehr staut.

Verboten:

  • An Bahnübergängen und an Zebrastreifen ist das Überholen verboten.
  • Es ist verboten, einen Bus mit Warnblinker zu überholen, der auf eine Haltestelle zusteuert.
  • Bei entsprechender Verbotsbeschilderung ist Überholen verboten. Dies gilt bis zur Aufhebung des Verbots durch entsprechende Beschilderung.
  • Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen.
  • Es ist verboten, das Überholen zu behindern, wenn man selbst langsamer unterwegs ist.

Innerorts überholt und geblitzt?

Sie haben einen Bußgeldbescheid wegen Verstoßes gegen die StVO bekommen? Unsere Experten im Verkehrsrecht stehen Ihnen gerne jederzeit beratend zur Seite.

Welche Strafen drohen?

Tatbestand Bußgeld Punkte Fahrverbot
Mit zu geringer Geschwindigkeit überholt 80 Euro 1
bei unklarer Verkehrslage überholt 100 Euro 1
beim Überholen Verkehrszeichen nicht beachtet 150 Euro 1
Überholverbot am Bahnübergang nicht beachtet (mit Sachbeschädigung) 300 Euro 2 1 Monat

Was gilt für größere Kraftfahrzeuge?

Wer ein Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t führt, darf bei Nebel, Schneefall oder Regen nicht überholen, wenn die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

Was gilt auf der (innerstädtischen) Autobahn?

Auch auf der Autobahn muss generell links überholt werden. Es gibt allerdings ein paar Ausnahmen, in denen auch rechts überholt werden darf:

  • bei Stau oder zäh fließendem Verkehr (max. 60 km/h)
  • auf dem Beschleunigungsstreifen dürfen langsamere Fahrzeuge, die auf der rechten Spur fahren, überholt werden, um sich vor ihnen in den fließenden Verkehr einzufädeln.

Auch wenn das Überholen hier von rechts gestattet ist – ein Überholvorgang sollte nur erfolgen, wenn dieser ohne Gefährdung sicher abgeschlossen werden kann.

Beim Überholen geblitzt - was nun?

Sie wurden bei einem Überholmanöver geblitzt oder hinterher von Beamten angehalten? Ihnen ist ein Bußgeldbescheid in den Briefkasten geflattert und Sie sind sich nicht sicher, weswegen Sie da eigentlich Post bekommen haben, denn Sie sind sich keiner Schuld bewusst? Oft sind Bußgeldbescheide fehlerhaft. Eine Beratung durch einen Experten im Verkehrsrecht kann Ihnen helfen, Ihre Handlungsoptionen zu verstehen und ggf. gegen den Bescheid vorzugehen. Im Erfolgsfall lassen sich so Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote vermeiden.

Beitrag geprüft von

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte