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Halteverbot - Halte ich noch oder parke ich schon?

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Beitrag geprüft vonRechtsanwalt Philipp Caba**
16.05.2023 | 5 Min. Lesezeit
  • Es muss zwischen dem Halten, dem Warten und dem Parken eines Fahrzeugs unterschieden werden.
  • Beim unbefugten Halten können gerade kleine Bußgelder manchmal besonders wehtun.
  • Die weißen Pfeile zeigen jeweils in die Richtung der Halteverbotszone.

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Was wird genau unter "Halten" verstanden?

Das Gesetz definiert Halten als "eine gewollte Fahrtunterbrechung, die nicht durch die Verkehrslage oder eine Anordnung veranlasst ist“. Es muss also zwischen dem Halten, dem Warten und dem Parken eines Fahrzeugs unterschieden werden.

Rollen Sie also durch den Verkehr und kommen in einer Halteverbotszone zum Stehen, dann dürfen Sie das, weil Sie lediglich darauf warten, dass die Autos vor Ihnen weiterfahren. Halten Sie jedoch am Straßenrand an, um schnell Ihr Handy zu checken und bleiben in einer Verbotszone stehen, dann ist das bereits Halten.

Eine weitere Unterscheidung zwischen Halten und Parken ist die Dauer, die Ihr Auto irgendwo steht. Unter 3 Minuten halten Sie lediglich. Stehen Sie über 3 Minuten lang an einer Stelle, dann parken Sie bereits. Daher wird im Verkehrsrecht penibel zwischen Halte- und Parkzonen und den dazugehörigen Verboten unterschieden.

haltverbot

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Wie hoch ist das Bußgeld für das Parken im Halteverbot?

Beim unbefugten Halten drohen weder Punkte in Flensburg noch Fahrverbote, jedoch können gerade kleine Bußgelder manchmal besonders wehtun. Nur einen Moment gehalten und schon ist ein Ordnungshüter zur Stelle, der einen Strafzettel ausstellt.

Wer den Strafzettel ausstellt, kann jede Kommune für sich entscheiden. Die Polizei ist bundesweit für den fließenden Verkehr zuständig, wogegen der ruhende Verkehr entweder von Dienstkräften der Verkehrsüberwachung oder von Beamten der ansässigen Polizeistellen geregelt wird.

Beim Halten in verbotenen Bereichen wird danach gegangen, ob es zur Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer gekommen ist. Vor allem in Großstädten gibt es besonders viele Halteverbotszonen.

Solche Zonen werden eingefügt, um ein Stocken des Verkehrs an engen oder unübersichtlichen Stellen zu vermeiden. In großen Städten herrscht ein hohes Verkehrsaufkommen, weshalb es relativ schnell zu einer Behinderung anderer Autos, Radfahrer oder Fußgänger kommt. Daher droht beim Halten in Verbotszonen häufig ein höheres Verwarngeld.

Halteverbots-Verstoß Bußgeld Punkte
Unerlaubtes Halten an Taxiständen, in Halteverbotszonen, Fußgängerüberwegen 20 Euro  
... mit Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer 35 Euro  
Unzulässiges Halten auf Schutzstreifen für Radverkehr 55 Euro  
... mit Behinderung 70 Euro 1 Punkt
... mit Gefährdung 80 Euro 1 Punkt
... mit Sachbeschädigung 100 Euro 1 Punkt
Unzulässiges Halten in zweiter Reihe 55 Euro  
... mit Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer 70 Euro 1 Punkt
... mit Gefährdung 80 Euro 1 Punkt
... mit Sachbeschädigung 100 Euro 1 Punkt
Unzulässiges Halten einer Feuerwehrzufahrt 10 Euro  
Kein platzsparender Haltevorgang 10 Euro  
Unberechtigtes Halten in einer Pannenbucht 20 Euro  
Halten im Fahrraum von Schienenfahrzeugen 20 Euro  
... mit Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer 30 Euro  
Unzulässiges Halten auf Busfahrstraßen oder an Bushaltestellen 55 Euro  
... mit Behinderung 70 Euro  
... mit Gefährdung 80 Euro  
... mit Sachbeschädigung 100 Euro  

Wo liegt der Unterschied zwischen eingeschränktem und absoluten Halteverbot?

Dies ist eine der beliebtesten Fragen in der theoretischen Prüfung für den Führerschein.

Das eingeschränkte Halteverbot wird häufig auch als Parkverbot bezeichnet, denn hier ist es strikt verboten, zu parken. Sie dürfen jedoch maximal 3 Minuten lang hier halten. Anschließend müssen Sie Ihr Auto allerdings wegbewegen.

Es gibt Ausnahmen, in denen es erlaubt ist, auch etwas länger im eingeschränkten Halteverbot zu stehen. Be- oder entladen Sie gerade Ihr Fahrzeug, dann duldet der Gesetzgeber auch eine Verzögerung. Jedoch dürfen Sie die Dauer des Haltens nicht weiter hinauszögern. Tratschen oder Kaffeetrinken muss also woanders gemacht werden.

Auch Taxis dürfen länger als 3 Minuten in Zonen mit eingeschränktem Halteverbot stehen, wenn sie warten müssen, bis ihre Fahrgäste bezahlt haben und/oder ein- oder ausgestiegen sind.

Im absoluten Halteverbot gibt es dagegen keinerlei Ausnahmen. Hier ist es nicht für eine Minute erlaubt, zu halten.

Das hat den Grund, das häufig Autos ein- oder ausfahren oder der Platz für andere Zwecke benötigt wird. Selbst ein sehr kurzes Halten könnte bereits eine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer bedeuten.

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Woher weiß ich, wo das Halteverbot beginnt und endet?

Die weißen Pfeile zeigen jeweils in die Richtung der Halteverbotszone. So kann der Anfang und das Ende des betroffenen Bereichs erkannt werden.

Zieht sich eine solche Zone über einen längeren Bereich, dann finden sich häufig zusätzlich noch die Schilder mit zwei weißen Pfeilen, die in unterschiedliche Richtungen zeigen. So wissen Autofahrer, dass das Halteverbot weiterhin gilt.

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Gibt es Ausnahmen, für die das Halteverbot nicht gilt?

Eine Ausnahme wird in den meisten Fällen durch das Vorhandensein eines Zusatzzeichens kommuniziert. Achten Sie also genau darauf, welche Schilder im Halteverbot zu finden sind.

  • Schwerbehinderte mit Parkausweis: Findet sich das passende Schild in der Halteverbotszone, ist es Schwerbehinderten mit Ausweis gestattet, länger zu halten und zu parken.  
  • Anwohner mit Parkausweis: Auch hier sind häufig Schilder vorhanden, die erklären, dass Personen mit entsprechendem Parkausweis in den Zonen parken dürfen.
  • Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs: In vielen Halteverbotszonen finden sich Ladestationen für Elektroautos. Befindet sich ein E-Auto mitten im Ladevorgang, dann darf auch hier das Halteverbots-Schild ignoriert und weiter "getankt" werden.
  • Einsatzfahrzeuge: Selbstverständlich sind Dienstwägen und Einsatzfahrzeuge der Polizei, Feuerwehr und Krankenhäuser von den Halteverbots-Regeln ausgenommen.

Wo gilt auch ohne Schild ein Halteverbot?

Ein Halteverbotsschild gibt stets klar die Auskunft, dass das Halten und Parken hier verboten ist. Jedoch gibt es viele weitere Verkehrsbereiche, in denen ebenso ein Halteverbot gilt, dieses aber nicht von einem Schild kommuniziert wird. Meist sind das Bereiche, in denen die wenigsten Autofahrer überhaupt auf die Idee kommen würden, tatsächlich zu halten oder gar zu parken.

Sollten Sie an diesen Stellen jedoch zum Stehen kommen, da der Verkehr vor Ihnen stockt, dann kann Ihnen nichts vorgeworfen werden – solange Sie weiterfahren, wenn Sie die Möglichkeit dazu haben. In den folgenden Bereichen gilt absolutes Halteverbot:

Autobahnen und Kraftfahrstraßen:

Auf den Fahrspuren darf nie gehalten werden – auf den Pannenstreifen und in Notfallbuchten nur im Notfall.

Kreisverkehr:

Ein Kreisverkehr gilt als Kraftfahrstraße, daher ist es verboten, hier zu halten.

Fußgängerüberwege und Zebrastreifen:

5 Meter vor und nach einem Zebrastreifen darf weder gehalten noch geparkt werden. Haltende oder parkende Autos könnten anderen Fahrzeugen die Sicht versperren. Kreuzende Fußgänger werden so zu spät gesehen und es kann zu Unfällen kommen.

Enge Stellen und scharfe Kurven:

Meist sind diese Bereiche sehr unübersichtlich. Durch das Halten oder Parken des Fahrzeugs kann es sehr schnell zu einem Unfall kommen, daher gilt hier absolutes Halteverbot.

Beschleunigungsstreifen und Abbiegespur:

Diese Bereiche werden genutzt, um die Spur zu wechseln oder auf eine neue Straße zu gelangen. Hier wird stark beschleunigt und gebremst. Daher sollte das Halten hier auf jeden Fall unterlassen werden.

Feuerwehrzufahrten:

Halten ist hier strikt untersagt, da ansonsten Einsatzfahrzeuge behindert werden könnten.

Bahnübergänge:

Es sollte selbstverständlich sein, dass im Schienenbereich weder gehalten noch geparkt werden darf. Es gilt jedoch auch, dass innerhalb geschlossener Ortschaft bis 5 Meter vor dem Andreaskreuz nicht gehalten werden darf. Außerorts sind es sogar 50 Meter davor.

Kann ich ein vorübergehendes Halteverbot beantragen?

Insbesondere für Umzüge oder Feiern ist es häufig sehr hilfreich, einen bestimmten Bereich zu sperren. So kann sichergestellt werden, dass nicht gerade alles zugeparkt ist und der große Umzugslaster warten muss. Denn nicht nur Behörden dürfen ein Halteverbot aussprechen, auch Privatpersonen haben die Möglichkeit, ein Halteverbot zu beantragen.

Dafür ist es notwendig, bei der zuständigen Straßenbehörde, die für Ihren Bezirk zuständig ist, einen Antrag einzureichen. Die Beantragung der Schilder sollten Sie nicht erst einen Tag vor dem Umzug angehen, denn ein solcher Antrag dauert etwas, bis er umgesetzt wird.

Machen Sie sich mindestens 3 Wochen vorher Gedanken und reichen Sie spätestens 14 Tage, bevor die Schilder benötigt werden, den Antrag bei der zuständigen Behörde ein. Wenige Tage vor dem geplanten Tag des Halteverbots werden Sie die passenden Schilder bekommen und können diese aufstellen.

Wann die Schilder aufgestellt werden müssen, regelt jede Stadt eigenständig. In Berlin muss das Halteverbot bereits 72 Stunden vorher gekennzeichnet werden. Auch die Kosten für ein solches Vorhaben variieren je nach Stadt. Nimmt man wieder Berlin als Beispiel, dann werden etwa 50 Euro hierfür fällig. Dafür erhalten Sie ein offizielles Halteverbotsschild, an das sich alle Autofahrer halten müssen, wenn sie kein Verwarngeld erhalten möchten.

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Rechtsanwalt Philipp Caba**

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte