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Geblitzt worden? Diese Kosten kommen auf Sie zu

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Beitrag geprüft vonRechtsanwalt Philipp Caba**
16.05.2023 | 5 Min. Lesezeit
  • Tempovergehen innerorts ziehen Bußgelder ab 30 Euro mit sich.
  • Tempovergehen außerorts ziehen Bußgelder ab 20 Euro mit sich.
  • Bei schweren Tempoverstößen drohen zudem Punkte und Fahrverbote.

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Welche Kosten kommen auf mich zu, wenn ich innerorts geblitzt werde?

Nachdem Sie innerorts geblitzt wurden, erwarten Sie Kosten in Form eines Bußgeldes. Dieses richtet sich nach dem aktuellen Bußgeldkatalog, in welchem alle Vergehen und die entsprechenden Strafen zu finden sind. Die genaue Höhe der Kosten wird Ihnen in einem Bußgeldbescheid mitgeteilt.

Innerorts werden Sie in der Regel von einem mobilen oder stationären Blitzer erwischt. Von diesem werden Sie so geblitzt, dass im Idealfall Fahrzeugführer und Kennzeichen auf dem Blitzerfoto zu erkennen sind. Der Halter des Fahrzeugs wird im Anschluss über das Fahrzeugregister ermittelt und kontaktiert.

Mit folgenden Kosten müssen Sie bei einem Tempovergehen innerorts rechnen:

Geschwindigkeits­überschreitung Bußgeld Punkte Fahrverbot
Bis 10 km/h 30 Euro    
11 bis 15 km/h 50 Euro    
16 bis 20 km/h 70 Euro    
21 bis 25 km/h 115 Euro 1  
26 bis 30 km/h 180 Euro 1 (1 Monat)*
31 bis 40 km/h 260 Euro 2 1 Monat
41 bis 50 km/h 400 Euro 2 1 Monat
51 bis 60 km/h 560 Euro 2 2 Monat
61 bis 70 km/h 700 Euro 2 3 Monat
Über 70 km/h 800 Euro 2 3 Monat

* gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt.

Wir prüfen kostenfrei, ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt. Unsere Experten im Verkehrsrecht melden sich unverbindlich und kurzfristig mit einer ehrlichen Ersteinschätzung bei Ihnen. Erst im Anschluss entscheiden Sie, ob Sie gegen Ihren Bußgeldbescheid vorgehen möchten. Bis dahin entstehen Ihnen keinerlei Kosten.

Mit welchen Kosten muss ich rechnen, wenn ich außerorts geblitzt werde?

Der Bußgeldkatalog unterscheidet bezüglich des Bußgeldes zwischen einem Tempovergehen innerhalb und außerhalb einer geschlossenen Ortschaft. Werden Sie außerorts geblitzt, fallen die Kosten in der Regel ein klein wenig geringer aus.

Außerorts können Sie nicht nur von einer mobilen oder festmontierten Blitzeranlage, sondern auch von einem Fahrzeug mit integriertem Videonachfahrsystem erwischt werden. Sollten Sie das geltende Tempolimit deutlich überschritten haben, kann das System dies dokumentieren. Anschließend wird Ihnen das Zivil- oder Polizeifahrzeug per Lichtzeichen signalisieren, anzuhalten.

Mit folgenden Kosten müssen Sie bei einem Tempovergehen außerorts rechnen:

Geschwindigkeits­überschreitung Bußgeld Punkte Fahrverbot
Bis 10 km/h 20 Euro    
11 bis 15 km/h 40 Euro    
16 bis 20 km/h 60 Euro    
21 bis 25 km/h 100 Euro 1  
26 bis 30 km/h 150 Euro 1 (1 Monat)*
31 bis 40 km/h 200 Euro 1 (1 Monat)*
41 bis 50 km/h 320 Euro 2 1 Monat
51 bis 60 km/h 480 Euro 2 1 Monat
61 bis 70 km/h 600 Euro 2 2 Monate
Über 70 km/h 700 Euro 2 3 Monate

* gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr komm

Wie erfahre ich von den Kosten, nachdem ich geblitzt wurde?

Wurden Sie von einem Verkehrspolizisten mit Laser-Pistole geblitzt, werden Sie gleich im Anschluss herausgewunken und mit Ihrer Geschwindigkeitsüberschreitung und den entstehenden Kosten konfrontiert.

Im Falle einer Messung per mobilen oder stationären Blitzer werden die Daten erst mit dem Fahrzeugregister abgeglichen und der Halter wird ausfindig gemacht. Dieser erhält im Anschluss in der Regel einen Bußgeldbescheid. In diesem finden sich Details zum Blitzervergehen und ebenso die angesetzte Strafe. Je nach Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung kann hier ein Bußgeld, ein Fahrverbot und/oder eine Punktestrafe drohen. Der Bescheid wird dem Halter per Post zugestellt.

Welche Kosten entstehen, wenn ich an einer roten Ampel geblitzt wurde?

Nicht nur Geschwindigkeitsüberschreitungen können mithilfe eines Blitzers erkannt werden. Auch das Überfahren einer roten Ampel wird in der Regel von einem Rotlichtblitzer dokumentiert. Dieser funktioniert jedoch ein wenig anders, da ein solches Messgerät stets zweimal auslöst – einmal vor und einmal nach der Kreuzung.

Beim Überfahren einer roten Ampel unterscheidet der Bußgeldkatalog zwischen einem einfachen und qualifizierten Rotlichtverstoß. Die Höhe der Kosten ist also abhängig davon, ob Sie weniger oder mehr als eine Sekunde nach der roten Ampelschaltung geblitzt wurden.

Mit folgenden Kosten müssen Sie bei einem Rotlichtverstoß rechnen

Verstoß Bußgeld Punkte Fahrverbot
Rote Ampel mit dem Auto überfahren 90 Euro 1 -
... mit Gefährdung 200 Euro 2 1 Monat
... mit Sachbeschädigung 240 Euro 2 1 Monat
Ampel bereits länger als eine Sekunde rot 200 Euro 2 1 Monat*
... mit Gefährdung 320 Euro 2 1 Monat*
... mit Sachbeschädigung 360 Euro 2 1 Monat*

*Je nach Tat ist auch ein Fahrerlaubnisentzug oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren möglich.

Welche Kosten kommen zum Bußgeld hinzu, wenn ich geblitzt wurde?

Doch lediglich beim Bußgeld bleibt es nicht. Denn nach einem Blitzer sind diverse Schritte notwendig, um den Fahrer zu ermitteln, den Bescheid zu erstellen und diesen zu versenden. Dies wird selbstverständlich nicht kostenlos erledigt. Daher legt der § 107 Absatz 1 Satz 3 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) fest, dass eine Gebühr in Höhe von 5 % der Geldbuße erhoben werden muss. Das klingt erst einmal nach nicht viel, jedoch heißt es im Folgesatz, dass mindestens 25 und maximal 7500 Euro verlangt werden können.

Auf die Erstellungsgebühr werden anschließend noch die Auslagen addiert. Für das Porto werden hier pauschal 3,50 Euro angesetzt. In den meisten Bußgeldbescheiden kommen so Kosten in Höhe von 28,50 Euro zustande, welche zusätzlich zum Bußgeld bezahlt werden müssen.

Wir prüfen kostenfrei, ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt. Unsere Experten im Verkehrsrecht melden sich unverbindlich und kurzfristig mit einer ehrlichen Ersteinschätzung bei Ihnen. Erst im Anschluss entscheiden Sie, ob Sie gegen Ihren Bußgeldbescheid vorgehen möchten. Bis dahin entstehen Ihnen keinerlei Kosten.

Kann ich gegen die Kosten vorgehen, nachdem ich geblitzt wurde?

Es steht Ihnen frei, nach Erhalt eines Bußgeldbescheids dagegen Einspruch einzulegen. Innerhalb von 14 Tagen nach postalischer Zustellung ist es möglich, den Bescheid offiziell anzuzweifeln.

Das Vorgehen gegen einen unrechtmäßig ausgestellten Bußgeldbescheid kann jedoch schwierig sein. Es müssen Beweise vorgelegt werden, die zeigen, dass das Vergehen nicht von Ihnen begangen wurde oder eine Messung inkorrekt durchgeführt wurde. Selbstverständlich ist es auch möglich, ohne anwaltliche Unterstützung aktiv zu werden.

Ein spezialisierter Verkehrsanwalt kann Sie jedoch entscheidend dabei unterstützen, den Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid durchzusetzen. Auch beim anschließenden Prozedere kann Ihnen anwaltliche Unterstützung viel Arbeit abnehmen. So kann ein Verkehrsanwalt für Sie beispielsweise die Sichtung der Akten übernehmen.

Möchten Sie erfahren, wie Ihre Chancen stehen, gegen Ihren Bußgeldbescheid vorzugehen? Nutzen Sie jetzt unsere kostenfreie Bußgeldprüfung. Unsere Verkehrsrechtsexperten teilen Ihnen mit, ob Ihr Fall Erfolgspotential hat.

Ich möchte direkt Einspruch einlegen ohne kostenlose Ersteinschätzung – geht das?

Wenn Sie die kostenlose Ersteinschätzung überspringen möchten, weil Sie sofort loslegen wollen, dann können Sie uns auch direkt beauftragen. Das geht ganz bequem und einfach über unser Online-Formular. Sollten wir nach der Prüfung Ihres Falles Chancen für das Verfahren gegenüber der Behörde erkennen, werden wir für Sie fristgerecht den Einspruch einlegen, Ihre Akte beantragen, diese juristisch prüfen und gegen den Bußgeldbescheid weiter vorgehen. Das Ziel ist es, Sie gegen den Ordnungswidrigkeitenvorwurf zu verteidigen und das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.

Sollten wir nach der Prüfung zu dem Ergebnis kommen, dass ein Vorgehen in Ihrem Fall nicht sinnvoll wäre, teilen wir Ihnen dies mit und Ihnen entstehen keine Kosten.

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Beitrag geprüft von

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte