Fahren ohne Kennzeichen: Diese Strafen drohen
- Das Nummernschild ist ein wichtiges Identifikationsmerkmal für Fahrzeuge und ermöglicht es, den Halter bei Verkehrsverstößen zu ermitteln.
- In Deutschland ist das Fahren ohne Kennzeichen grundsätzlich verboten und kann mit Bußgeldern oder sogar Strafverfolgung geahndet werden.
- Fahrzeuge, die auf öffentlichen Straßen ohne Kennzeichen unterwegs sind, können von der Polizei stillgelegt oder sogar beschlagnahmt werden.
Welche Strafen drohen bei Fahren ohne Kennzeichen?
Es ist grundsätzlich nicht erlaubt, ohne Kennzeichen auf den Straßen unterwegs zu sein. Egal, ob es sich um ein Kraftfahrzeug, einen Lastwagen, Motorrad oder Anhänger handelt.
Das gilt auch dann, wenn Ihr Kennzeichen vorher gestohlen oder beschädigt wurde. Wenn Sie ohne Kennzeichen erwischt werden, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Im Regelfall ist bei einem Verstoß ein Bußgeld von 60 Euro angesetzt.
Spätestens bei wiederholter Zuwiderhandlung müssen Ordnungshüter und Behörden davon ausgehen, dass Sie das Kennzeichen vorsätzlich nicht angebracht haben – beispielsweise um eine Straftat zu begehen. Hier muss nach Ermessen entschieden werden, inwiefern das Bußgeld angehoben wird oder ob es weitere Punkte in Flensburg gibt.
Es kommt vor allem auf den Zulassungsstatus an
Beim Fahren ohne Kennzeichen kommt es vor allem darauf an, ob das Fahrzeug zugelassen ist oder nicht. Wenn Sie ohne Nummernschilder fahren, muss das nicht zwangsläufig heißen, dass Ihr Wagen nicht zugelassen ist. Es könnte auch sein, dass Ihr Fahrzeug ganz normal zugelassen ist und lediglich die Fahrzeugnummer entwendet wurde.
Wer aber ohne Zulassung unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Da es jedoch grundsätzlich notwendig ist, bei Zulassung einen Versicherungsschutz nachzuweisen, fahren nicht zugelassene Fahrzeuge in der Regel auch ohne Versicherung. Beim Führen eines nicht versicherten Fahrzeuges verstoßen Sie gegen das Pflichtversicherungsgesetz oder Kraftfahrzeugsteuergesetz. Hierbei handelt es sich um eine Straftat und keineswegs mehr um ein Kavaliersdelikt. Ein Vergehen wird mit Geld- und/oder Haftstrafe bestraft.
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Gibt es Ausnahmen, bei denen man ohne Kennzeichen fahren darf?
Das Fahren ohne gültiges Kennzeichen ist grundsätzlich genauso wenig erlaubt wie Fahren ohne Zulassung. Es gibt jedoch eine Ausnahme, die in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung unter § 10 geregelt ist. Insofern Sie noch Ihr altes Kennzeichen besitzen, dürfen Sie auch ohne Gültigkeit zur Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung zum TÜV fahren. Vorausgesetzt: Sie bewegen Ihr Auto innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks und der Versicherungsschutz ist gegeben. Eine entsprechende elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) zur Überführung erhalten Sie in aller Regel von der Versicherungsgesellschaft – auch telefonisch.
Alternativ können Sie auch ein Kurzzeitkennzeichen beantragen. Dieses Kennzeichen ist ausschließlich für Probe- und Überführungsfahrten innerhalb Deutschlands vorgesehen. Ab Tag der Antragstellung ist das Kennzeichen fünf Tage gültig. Nach Ablauf des Zustellungszeitraums ist das Kurzzeitkennzeichen ungültig.
Was gilt bei Moped, E-Scooter & Co?
Zu den zulassungsfreien Fahrzeugen zählen insbesondere Leichtkrafträder wie Mofas, Mopeds, Scooter oder motorisierte Krankenfahrstühle. Obwohl Sie entsprechende Fahrzeuge nicht bei der Zulassungsbehörde melden müssen, brauchen Sie trotzdem einen gültigen Versicherungsschutz.
Dieser Schutz wird durch ein sogenanntes Versicherungskennzeichen am Fahrzeug sichtbar gemacht. Um ein Versicherungskennzeichen zu beantragen, reicht es in der Regel aus, eine KFZ-Versicherung auszusuchen und den fälligen Jahresbeitrag zu bezahlen. Die Versicherung schickt Ihnen dann pünktlich zum neuen Versicherungsjahr das aktuelle Kennzeichen zu.
Wer ohne Versicherungskennzeichen unterwegs ist, muss mit Bußgeldern ab 40 Euro rechnen. Im schlimmsten Fall zieht solch ein Verstoß aber weitere Sanktionen mit sich. In der Vergangenheit sahen sich auch Fahrer:innen von Leichtkrafträdern mit dem Vorwurf einer Straftat wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz konfrontiert. Deswegen sollten Sie auch an dieser Stelle penibel darauf achten, dass ein Versicherungsschutz besteht.
Wie gehe ich vor, wenn mein Kennzeichen gestohlen wurde oder verloren ging?
Wenn Ihr Kennzeichen gestohlen wurde oder verloren ging, müssen Sie den Diebstahl oder Verlust sofort der Polizei melden. Ihr Kennzeichen könnte missbräuchlich verwendet werden und gleichzeitig Ihnen schaden. Das Fahrzeug dürfen Sie erst dann wieder fahren, wenn Sie ein neues Nummernschild von der zuständigen Zulassungsstelle erhalten haben.
Was, wenn mein Kennzeichen nicht mehr lesbar ist?
Wenn Ihr Kennzeichen nicht mehr lesbar ist, muss das Nummernschild ebenfalls von der zuständigen Zulassungsstelle ersetzt werden. Das alte Kennzeichen können Sie jedoch behalten. Das Fahren mit einem unleserlichen Nummernschild stellt ein Ordnungswidrigkeit dar und wird mit 5 Euro bestraft.
Kann ich mein Kennzeichen auch im Auto mit mir führen?
Nein: Ein Kennzeichen muss vorn am Auto angebracht sein. Wer das Kennzeichen etwa hinter die Windschutzscheibe klemmt, verstößt gegen die allgemeingültigen Regeln. Selbst die Angst vor Autodieben rechtfertigt nicht das Aufbewahren der Nummernschilder im Fahrzeuginnern. Selbst dann nicht, wenn das Fahrzeug nicht in Betrieb ist, sondern über einen längeren Zeitraum auf einem öffentlichen Parkplatz abgestellt wurde. Zu dieser Entscheidung kam unter anderem das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (Az. 12 LA 16/08).
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Beitrag geprüft von
Rechtsanwalt Philipp Caba**
Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte