Bußgeldbescheid prüfen lassen – kostenfrei, schnell & transparent
- Schätzungen zufolge sind 30 %, also fast jeder dritte Bußgeldbescheid, fehlerhaft.
- Sie haben 14 Tage nach Erhalt Zeit Einspruch einzulegen.
- Wir prüfen kostenfrei, ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt.
Wie viele Bußgeldbescheide sind fehlerhaft?
Über Post von der Bußgeldstelle freut sich niemand, doch viele Autofahrer bezahlen die geforderte Geldbuße sofort oder beugen sich dem angeordnetem Fahrverbot – wenn auch meist widerwillig.
Doch bei der Erstellung eines Bußgeldbescheids können Fehler gemacht werden. Es gibt diverse Gründe, warum ein Bußgeldbescheid ungültig und der Fahrzeughalter von seiner Strafe befreit werden kann.
Studien zeigen allerdings, dass ein Großteil aller Menschen wegen eines Verkehrsdelikts keinen Anwalt aufsuchen würde. Zu groß ist die Angst vor hohen Anwalts- und Verfahrenskosten und zu gering die Hoffnung, dass in einer Behörde tatsächlich Fehler gemacht wurden.
Jedoch sind Schätzungen zufolge 30% also fast jeder dritte Bußgeldbescheid fehlerhaft erstellt worden oder basiert auf einer falschen Messung. Das Einschalten eines Anwalts lohnt sich also in vielen Fällen sehr wohl.
Nicht jeder Fehler ist auf den ersten Blick ersichtlich. Ob auf dem Bußgeldbescheid elementare Informationen fehlen, können Sie jedoch gleich nach Erhalt checken.
Fehlen bestimmte Angaben – wie die angeordnete Strafe oder eine korrekte Rechtsmittelbelehrung – auf dem Dokument, dann können Sie den Bescheid anfechten. Hierfür ist unerheblich, ob Sie den Verkehrsverstoß begangen haben oder nicht. Ein drastischer Formfehler macht den Bußgeldbescheid ungültig.
Wir prüfen kostenfrei, ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt. Unsere Experten im Verkehrsrecht melden sich unverbindlich und kurzfristig mit einer ehrlichen Ersteinschätzung bei Ihnen. Erst im Anschluss entscheiden Sie, ob Sie gegen Ihren Bußgeldbescheid vorgehen möchten. Bis dahin entstehen Ihnen keinerlei Kosten.
Lohnt sich die Prüfung meines Bußgeldbescheids?
Ob ein Bußgeldbescheid nun an den falschen Fahrzeughalter verschickt wurde oder einen gravierenden Formfehler enthält, ist in diesem Fall erst einmal nebensächlich. Zweifeln Sie den Bußgeldbescheid auch nur im geringsten an, dann sollten Sie eine Überprüfung in Betracht ziehen.
Unsere Verkehrsexperten erkennen oftmals auf den ersten Blick, welche Fehler sich eingeschlichen haben oder welche Punkte den Bußgeldbescheid ungültig machen könnten.
Unser Service hilft Ihnen dabei, Gewissheit über Ihren Bußgeldbescheid zu erlangen, um gegebenenfalls dagegen vorgehen zu können. Wir prüfen Ihren Bescheid und teilen Ihnen mit, ob dieser anfechtbar ist und welche Erfolgsaussichten Sie bei einem Einspruch hätten. Diese Ersteinschätzung Ihres persönlichen Falls ist vollkommen kostenlos.
Mit Erhalt unserer Handlungsempfehlung teilen wir Ihnen mit, welche Kosten für Sie entstehen würden, wenn wir Sie bei Ihrem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid anwaltlich vertreten würden. Hierbei ist uns eine transparente und klare Kommunikation sehr wichtig – versteckte Kosten gibt es bei uns nicht.
Beachten Sie die Einspruchsfrist!
Nach Erhalt des Bußgeldbescheids ist Eile geboten. Die Bußgeldstelle gibt Ihnen lediglich 14 Tage, um auf den Bescheid mit einem Einspruch zu reagieren. Sie sollten also nicht lange zögern und uns alle Details über das Online-Formular mitteilen. Alle Dokumente, die Ihnen zugeschickt wurden, können Sie einfach hochladen und sich so unnötigen Papierkram und Porto-Gebühren sparen.
Wir prüfen Ihren Fall und teilen Ihnen innerhalb von 24 Stunden und kostenfrei mit, wie wir Ihre Erfolgsaussichten einschätzen. Anschließend können Sie entscheiden, ob Sie auf eigene Faust einen Einspruch verfolgen oder sich von unseren Verkehrsexperten anwaltlich vertreten lassen wollen. Welche Kosten in einem solchen Fall auf Sie zukommen, teilen wir ebenfalls zu Beginn mit.
Welche Fehler machen den Bescheid anfechtbar?
Diverse Gründe können dazu führen, dass ein Bußgeldbescheid ungültig, beziehungsweise anfechtbar ist. So gibt es beispielsweise bestimmte Messgeräte, die sehr fehleranfällig sind.
Um Beweise für eine inkorrekte Messung zu finden, müssen die Akten der Polizei gesichtet werden. Hierfür ist es empfehlenswert und in vielen Fällen notwendig, einen Verkehrsanwalt zu beauftragen, da dem Fahrzeughalter nicht immer Akteneinsicht gewährt wird.
Formfehler
Nicht jeder Formfehler bedeutet automatisch, dass ein Bußgeldbescheid ungültig wird. Findet sich ein kleiner Schreibfehler in Ihrem Namen oder ein falsches Geburtsdatum, dann reicht das alleine noch nicht. Ist jedoch nicht mehr eindeutig, welche Person beim Begehen einer Ordnungswidrigkeit erwischt wurde, dann kann der Bescheid angefochten werden.
Falsche Zuordnung des Fahrzeughalters
Auch in deutschen Behörden sitzen nur Menschen, die Fehler machen können. So kann bei der Zuordnung des Fahrzeughalters passieren, dass ein falsches Kennzeichen überprüft wird.
Ein Zahlendreher oder eine nicht eindeutige Notiz der Verkehrsbeamten können dazu führen, dass ein Bußgeldbescheid an die falsche Person verschickt wird. Hier lässt sich der Irrtum meist schnell aufklären, doch gerade bei unspektakulären Ordnungswidrigkeiten, wie einer einfachen Geschwindigkeitsüberschreitung, hinterfragen viele Fahrzeughalter den erhaltenen Bußgeldbescheid gar nicht.
Inkorrekte Messung
Doch auch bereits während der Messung können sich Fehler einschleichen. Werden Messgeräte falsch aufgestellt oder bedient, dann kann es zu einer fehlerhaften Messung kommen. Auch ein falscher Winkel oder eine störende Lichtreflektion kann ein Blitzerfoto ungültig machen.
Hier kennen sich Verkehrsanwälte bestens aus und haben ausreichend Erfahrung, um zu wissen, welche Gründe zu einer Einstellung Ihres Verfahrens führen können.
Wir prüfen kostenfrei, ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt. Unsere Experten im Verkehrsrecht melden sich unverbindlich und kurzfristig mit einer ehrlichen Ersteinschätzung bei Ihnen. Erst im Anschluss entscheiden Sie, ob Sie gegen Ihren Bußgeldbescheid vorgehen möchten. Bis dahin entstehen Ihnen keinerlei Kosten.
Welche Kosten entstehen bei einem anwaltlichen Einspruch?
Für die meisten Fahrzeughalter sind anfallende Kosten eines der Hauptthemen, warum nicht gegen einen zweifelhaften Bußgeldbescheid vorgegangen wird.
Unser Service der kostenfreien Bußgeldprüfung gibt Ihnen die Chance, eine Ersteinschätzung unserer Experten zu erhalten, ohne einen Cent zu bezahlen. Sie müssen also keinen Anwalt engagieren, ohne zu wissen, wie eigentlich Ihre Chancen stehen.
Bei uns haben Sie bereits Ihre geschätzten Erfolgsaussichten, basierend auf jahrelanger Erfahrung, und eine detaillierten Kostenübersicht, bevor Sie sich entscheiden, uns zu mandatieren. Zudem ist uns Transparenz sehr wichtig, weshalb wir Sie bereits in der kostenfreien Erstberatung über alle zukünftig anfallenden Kosten informieren.
Wie läuft eine Bußgeldprüfung bei uns ab?
Um rechtzeitig zu erfahren, ob ein Einspruch in Ihrem Fall sinnvoll erscheint, sollten Sie unseren Service der kostenfreien Prüfung Ihres Bußgeldbescheids in Anspruch nehmen. Die Bußgeldprüfung ist für Sie vollkommen kostenfrei, einfach in der Handhabung und transparent.
Schritt 1: Übermittlung Ihres Falls
Unser Online-Formular ist unkompliziert konzipiert, sodass Sie alle Informationen schnell und einfach an uns übermitteln können. Schildern Sie uns Ihren Fall und laden Sie bequem alle Dokumente über das Formular hoch (z. B. Zeugenfragebogen, Anhörungsbogen etc.), die Sie bereits erhalten haben. Nachdem Sie das Formular ausgefüllt haben, schauen sich unsere Experten sofort Ihren Fall an.
Schritt 2: Unsere Rückmeldung
Wir prüfen Ihren individuellen Fall nach diversen Kriterien und sichten alle mitgeschickten Dokumente. Anschließend erhalten Sie von uns eine Ersteinschätzung, worin sich folgende Informationen finden:
- Ihre Erfolgsaussichten
- unsere Handlungsempfehlung
- die Vorgehensweise unserer Partner-Anwälte
- eine Übersicht der Kosten mit und ohne Rechtsschutzversicherung
Schritt 3: Ihre Entscheidung
Nachdem Sie unsere kostenfreie Ersteinschätzung erhalten haben, liegt es in Ihrer Hand, zu entscheiden, ob Sie unsere Experten damit beauftragen möchten, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen. Bis zu diesem Zeitpunkt entstehen Ihnen keinerlei Kosten – erst nach einer Mandatierung können für Sie Kosten anfallen, die wir Ihnen jedoch bereits in der Ersteinschätzung mitteilen.
Beitrag geprüft von
Rechtsanwalt Philipp Caba**
Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte