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Auffahrunfall – ist wirklich immer schuld, wer auffährt?

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Beitrag geprüft vonRechtsanwalt Philipp Caba**
16.05.2023 | 3 Min. Lesezeit
  • § 4 der StVO besagt, dass der Vorausfahrende ohne zwingenden Grund nicht stark bremsen darf.
  • Der notwendige Sicherheitsabstand muss eingehalten werden.
  • He nach Unfallhergang können Sie im Durchschnitt bis zu 420 € Mehrauszahlung erhalten.

Wie verhalte ich mich nach einem Auf­fahr­unfall korrekt?

Ein Auffahrunfall unterscheidet sich im Prozedere, das direkt auf den Crash folgt, nicht von anderen Unfallsituationen. Wichtig ist, dass Sie sofort die Unfallstelle sichern und für andere Verkehrsteilnehmer gut sichtbar machen. Stellen Sie daher das Warndreieck in entsprechendem Abstand auf, sodass andere Fahrzeuge den Unfall frühzeitig umfahren können.

Anschließend sollte, falls notwendig und gewünscht, die Polizei und ein Notarztwagen gerufen werden. Sie sollten in jedem Fall mit Ihrem Unfallgegner einmal den Hergang des Unfalls besprechen, möglicherweise gleich die Schuldfrage klären und Personalien und Versicherungsinformationen austauschen. Falls es zu einem Schaden an einem der Fahrzeuge gekommen ist, macht es Sinn, diesen anhand von Fotos später nachweisen zu können.

Insbesondere beim Auffahrunfall ist jedoch wichtig, dass Sie einen kühlen Kopf bewahren und Ihrem Unfallgegner nicht sofort ein Schuldeingeständnis liefern. In vielen Fällen wird dem Fahrer des auffahrenden Fahrzeugs die Schuld zugesprochen – jedoch nicht immer. Hat Ihr Unfallgegner durch ein übertrieben starkes Bremsmanöver den Unfall herbeigeführt, dann sollten Sie erst einmal vorsichtig sein und die Schuld von sich weisen. Kann später kein Grund festgestellt werden, welcher ein starkes Bremsen zwingend notwendig gemacht hat, dann kann Ihrem vorausgefahrenen Unfallgegner zumindest eine Teilschuld zugesprochen werden.

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Muss ich bei einem Auffahrunfall die Polizei rufen?

Kam es bei einem Auffahrunfall zu einem Personenschaden, wurde jemand also verletzt, dann müssen Sie die Polizei verständigen. Denn neben dem Sachschaden muss auch die Verantwortung für den Personenschaden versicherungstechnisch geklärt werden. Falls es jedoch lediglich zu einem Sachschaden kam, dann können die Unfallbeteiligten selbst entscheiden, ob die Polizei eingeschaltet werden soll.

Automobilclubs und auch Versicherer raten jedoch dazu, in jeder Unfallsituation die Polizei zu verständigen. Denn die Beamten fertigen vor Ort ein Unfallprotokoll an, welches alle Zeugenaussagen, Fotos vom Tatort, Informationen zu den Unfallbeteiligten und zum Unfallhergang beinhaltet. Dieses ist für die Versicherung später sehr hilfreich, um den Unfall entsprechend nachvollziehen zu können und die Schuldfrage zu klären.

Selbstverständlich können Sie auch selbst tätig werden und alle Beweise, Aussagen und Hergänge dokumentieren. Doch nicht selten sind solche laienhaft angefertigten Protokolle lückenhaft, sodass die Schadensregulierung daran scheitert und die Versicherung die Kosten für Reparaturen nicht übernimmt.

Wer hat bei einem Auf­fahr­unfall Schuld?

In den Köpfen vieler Menschen ist folgender Spruch beinah in Stein gemeißelt: "Wer auffährt, hat Schuld." Das trifft in vielen Fälle zu, jedoch können Auffahrunfälle nicht so pauschal behandelt werden. Zwar ist es richtig, dass ein Auffahrunfall in einem Großteil der Fälle zustande kommt, weil der Fahrer des auffahrenden Autos nicht ausreichend Sicherheitsabstand eingehalten hat, zu schnell gefahren ist oder kurz unachtsam war – doch der Spruch, dass stets der Schuld hat, der aufgefahren ist, stimmt so nicht ganz.

Der § 4 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) besagt, dass der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug in der Regel so groß sein muss, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Bremst das vorausfahrende Fahrzeug also überraschend, weil ein Tier oder ein Kinder über die Straße läuft, dann muss der auffahrende Fahrer die Schuld übernehmen. Der Vorausfahrende hat in einem solchen Moment ein größeres Übel verhindert. Es gab also einen Grund, warum so stark gebremst wurde, dass der Hintermann selbst bei achtsamer und angepasster Fahrweise nicht mehr reagieren konnte.

Doch es kann auch zu einer Situation kommen, in der der Fahrer des voranfahrenden Fahrzeugs die Schuld zugesprochen bekommt oder zumindest eine Teilschuld übernehmen muss. Denn der eben genannte § 4 der StVO besagt ebenfalls, dass der Vorausfahrende ohne zwingenden Grund nicht stark bremsen darf. Lässt sich im Unfallprotokoll nicht nachvollziehen, weshalb das erste Auto so stark gebremst hat, dann kann dem vorausfahrenden Fahrer eine Teilschuld zugesprochen werden.

Wie kann ich einen Auffahr­unfall ver­meiden?

Eine vorausschauende und angepasste Fahrweise ist immer notwendig, um in allen Verkehrssituationen spontan und korrekt reagieren zu können. Hier gilt insbesondere, dass der notwendige Sicherheitsabstand eingehalten werden muss. Das ist bei fließendem Verkehr innerhalb einer Stadt nicht immer der Fall. Denn alle Fahrzeuge möchten sich so schnell wie möglich durch den engen Verkehr manövrieren, sodass der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug häufig ein wenig zu knapp bemessen ist.

Genau in einem solchen Fall kommt es häufig zu einem Auffahrunfall. Der Vordermann bremst überraschend aus einem Grund, den Sie aus Ihrer Perspektiv nicht wahrnehmen können. Mit ausreichend Abstand zum Fahrzeug vor Ihnen kann auf eine spontane Bremsung in den meisten Fällen rechtzeitig reagiert werden. Daher gilt es, stets den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand der halben Tachoanzeige in Metern einzuhalten. Moderne Fahrzeuge verfügen bereits über bestimmte Bremsassistenten, die Ihren Job übernehmen und für Sie im rechtzeitigen Moment bremsen.

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Rechtsanwalt Philipp Caba**

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte