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Akteneinsicht im Bußgeldverfahren – so kommen Sie an Ihre Akte

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Beitrag geprüft vonRechtsanwalt Philipp Caba**
16.05.2023 | 6 Min. Lesezeit
  • Der § 49 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) beschreibt das Akteneinsichtsrecht
  • Zweifeln Sie aus irgendeinem Grund die Richtigkeit des Bescheids an, sollten Sie Akteneinsicht beantragen.
  • Wir prüfen kostenfrei, ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt.

Direkt Anwalt für Verkehrsrecht beauftragen

Die Verwaltungsbehörde gewährt dem Betroffenen auf Antrag Einsicht in die Akten, soweit der Untersuchungszweck, auch in einem anderen Straf- oder Bußgeldverfahren, nicht gefährdet werden kann und nicht überwiegende schutzwürdige Interessen Dritter entgegenstehen.

Kann ich auch ohne einen Anwalt die Akten einsehen?

Es besteht keine Pflicht, einen Anwalt zu haben, um die vorliegenden Akten einzusehen. Sie haben auch die Möglichkeit, dies alleine zu tun. Jedoch sprechen einige Argumente für die Beauftragung eines Verkehrsrechtsanwalts. Denn die Polizei hat im Einzelfall die Möglichkeiten, Ihnen die Akteneinsicht zu verweigern. Ein Anwalt kann auf ungerechtfertigte Versagungen zielführender reagieren und Ihnen doch Zugang zu den Akten verschaffen. In der Regel ist dies jedoch gar nicht notwendig, da der Rechtsanspruch auf Akteneinsicht nur selten verwehrt wird. 

Die Beauftragung eines Anwalts kann jedoch in sofern nützlich sein, dass dieser genug Erfahrung und juristisches Wissen hat, um mögliche Angriffspunkte in den Akten zu finden. Auch bei der Sichtung der Beweismittel hat ein geschultes Auge meist mehr Erfolg. Ein Anwalt kann für Sie alle vorhandenen Akten und Beweisstücke sichten.

Wir prüfen kostenfrei, ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt. Unsere Experten im Verkehrsrecht melden sich unverbindlich und kurzfristig mit einer ehrlichen Ersteinschätzung bei Ihnen. Erst im Anschluss entscheiden Sie, ob Sie gegen Ihren Bußgeldbescheid vorgehen möchten. Bis dahin entstehen Ihnen keinerlei Kosten.

Welche Informationen finden sich in den Akten?

In einem Bußgeldverfahren Akteneinsicht gestattet zu bekommen, ist deutlich einfacher als in einem Strafverfahren. An sich können zwei verschiedene Akten eingesehen werden:

  • Bußgeldakten: Hier finden sich Informationen über das Bußgeld an sich und die Zustellung des Bescheids.
  • Ermittlungsakten: Diese Akte enthält alle Informationen zur Beweisführung und Ermittlung. In dieser könnten sich Beweise für eine fehlerhafte Messung befinden. Es können Messprotokolle, Beweisfotos, Eichscheine der Messgeräte und weitere Dokumente eingesehen werden. Diese Dokumente stellen die Grundlage für die Ausstellung eines Bußgeldbescheids dar.

Es ist möglich, dass auf der Bußgeldstelle nur die Bußgeldakte eingesehen werden kann, weil sich die Ermittlungsakte bei der Polizei befindet. Das ist abhängig von der Organisation der Bußgeldstelle. Die zusätzliche Einsicht der Ermittlungsakte ist zwar etwas aufwändiger in einem solchen Fall, sollte Ihnen in der Regel jedoch nicht verweigert werden. Ebenso besteht die Möglichkeit, elektronisch Akteninhalte über das Internet abzurufen. Von Akten, die nicht elektronisch zur Verfügung stehen, kann Ihnen auch eine Kopie zugeschickt werden.

In welchen Fällen sollte ich Akteneinsicht beantragen?

Sobald Sie den Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid in den Händen halten, sollten Sie sich diesen aufmerksam anschauen. Kommt Ihnen irgendetwas merkwürdig vor oder zweifeln Sie aus irgendeinem Grund die Richtigkeit des Bescheids an, sollten Sie Akteneinsicht beantragen. Verschiedenen Schätzungen zufolge ist etwa jeder dritte Bußgeldbescheid fehlerhaft. Manche Fehler lassen sich direkt nach Erhalt des Bescheids erkennen. Fehlen bestimmte Pflichtangaben auf dem Dokument, dann kann das dieses ungültig machen.

Diese Informationen dürfen auf dem Dokument nicht fehlen:

  • Rechtsmittelbelehrung
  • Nebenfolge (z. B. Fahrverbot)
  • Aktenzeichen
  • Beweismittel
  • Korrekte Fristen

Findet sich auf Ihrem Bußgeldbescheid kein Blitzerfoto, dann ist das Dokument zwar nicht automatisch ungültig, aber Sie sollten Akteneinsicht beantragen. Als Beweismittel ist das aufgezeichnete Messergebnis mit Angabe des Gerätes ausreichend, die Geschwindigkeitsüberschreitung mit Tatort und -zeitpunkt anzugeben. Daher wird das Foto in manchen Fällen nicht angehängt.

Jedoch besteht die Möglichkeit, dass Sie auf dem Foto gar nicht zu identifizieren sind oder jemand anders zu diesem Zeitpunkt mit Ihrem Auto gefahren ist. Auch lässt sich über das Blitzerfoto in manchen Fällen auf technische Fehler schließen. Bestimmte Faktoren können eine Messung stören und somit eine falsche Geschwindigkeit hervorbringen. Auch über Mess- und Wartungsprotokolle und weitere Informationen zu Gerät und Personal können Gründe gefunden werden, um vermeintliche Beweismittel anzugreifen.

Folgende Anhaltspunkte können auf einem Blitzerfoto entdeckt werden:

  • Reflexionen oder Lichteinstrahlungen
  • Falscher Winkel des Messgeräts
  • Mehrere Autos auf einem Foto
  • Fahrer nicht klar identifizierbar

Sobald Ihnen etwas an dem Bußgeldbescheid komisch vorkommt, sollten Sie bei Ihrem Einspruch Akteneinsicht beantragen. Jedoch ist es ebenso legitim, ohne bestimmte Zweifel die Akten einsehen zu wollen, einfach um sicherzugehen, dass kein Fehler passiert ist. Bei der Einsicht der Akten ist es ratsam, einen Anwalt dabei zu haben, denn dieser weiß genau, wonach er in den vielen Dokumenten suchen muss. 

Wir prüfen kostenfrei, ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt. Unsere Experten im Verkehrsrecht melden sich unverbindlich und kurzfristig mit einer ehrlichen Ersteinschätzung bei Ihnen. Erst im Anschluss entscheiden Sie, ob Sie gegen Ihren Bußgeldbescheid vorgehen möchten. Bis dahin entstehen Ihnen keinerlei Kosten.

Wie beantrage ich Akteneinsicht?

Akteneinsicht kann in verschiedenen Phasen rund um das Bußgeldverfahren beantragt werden. Sie müssen nicht darauf warten, dass der Bußgeldbescheid bei Ihnen angekommen ist. Jedoch macht es auch keinen Sinn, direkt nach dem Blitzer Akteneinsicht zu beantragen, da vermutlich zu diesem Zeitpunkt noch keine Akten existieren. Bereits während des laufenden Ermittlungsverfahrens kann die Akteneinsicht gewährt werden. Sehen die Beamten den Untersuchungszweck jedoch durch die Einsicht der Akten gefährdet, dann müssen Sie abwarten, bis die Ermittlungen abgeschlossen sind. 

Haben Sie einen Anhörungsbogen erhalten, besteht die Möglichkeit, bereits vom Akteneinsichtsrecht Gebrauch zu machen. Auch muss der Antrag auf Akteneinsicht nicht gemeinsam mit einem Einspruch verschickt werden. Finden sich in der Bußgeld- oder Ermittlungsakte Informationen, die darauf hinweisen, dass eine fehlerhafte Messung vorgenommen wurde oder Sie auf dem Blitzerfoto nicht zu identifizieren sind, kann gegen den Bußgeldbescheid immer noch Einspruch eingelegt werden.

Für den Antrag auf Akteneinsicht reicht ein formloses Schreiben, in dem Sie mitteilen, dass Sie von Ihrem Akteneinsichtsrecht gemäß § 49 des Ordnungswidrigkeitengesetzes Gebrauch machen wollen. Hierfür können Sie auch einen Verkehrsanwalt beauftragen, um professioneller zu wirken. Dieser kümmert sich neben dem Schriftverkehr auch um das weitere Vorgehen.

Nutzen Sie gerne unsere Vorlage für den Antrag auf Akteneinsicht und fügen Sie Ihre persönlichen Informationen ein.

Wie verhalte ich mich, wenn ich in den Akten einen Fehler finde?

Finden Sie oder Ihr Anwalt in den Akten tatsächlich einen Hinweis darauf, dass ein Fehler bei der Messung stattgefunden hat oder Sie auf dem Blitzerfoto nicht eindeutig zu identifizieren sind, dann sollten Sie handeln. Auch weitere Fehler können in den Akten gefunden werden. So kann eine Messung auch aufgrund von merkwürdigen Reflexionen auf dem Blitzerfoto oder einem falschen Winkel angezweifelt werden. Um dagegen vorzugehen, müssen Sie Einspruch gegen den Bescheid einlegen. Nach Zustellung des Bußgeldbescheids haben Sie zwei Wochen lang Zeit, fristgerecht einen Einspruch einzulegen. Dieser wird von den Behörden geprüft und entweder zugelassen oder abgelehnt.

In so einem Fall haben Sie die Möglichkeit, die Entscheidung der Verwaltungsbehörde vorgerichtlich überprüfen zu lassen. Geht ihr Einspruch jedoch in korrekter Form und rechtzeitig bei den Behörden ein, dann sollte dieser in der Regel zugelassen werden. 

Danach wird ein Zwischenverfahren eingeleitet, in dem die Beweise gesichtet und sogar Zeugen verhört werden können. Auch Sie können in diesem Verfahren eine Aussage machen und Ihre Sicht der Dinge schildern. Spätestens im Hauptverfahren sollten Sie sich anwaltliche Unterstützung holen. Ein Anwalt unterstützt Sie dabei, die gefundenen Hinweise auf einen Fehler korrekt zu verwenden und das Bußgeldverfahren gegen Sie mit einem Freispruch zu gewinnen oder zumindest einstellen zu lassen. 

Beitrag geprüft von

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte