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SEAT Abgasskandal – Betroffene Modelle & Ansprüche Geschädigter

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Beitrag geprüft vonRechtsanwalt Philipp Caba**
07.05.2023 | 3 Min. Lesezeit
  • Der Volkswagen Konzern hat jahrelang Abgaswerte manipuliert und umweltschädliche Dieselfahrzeuge als Effizienzwunder mit umweltfreundlichem Image ausgegeben.
  • Inzwischen sind die Erfolgschancen, um Ansprüche als SEAT-Fahrer geltend zu machen, besser denn je.
  • Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, seine Ansprüche durchzusetzen.

SEATs Rolle im Dieselskandal: Was war passiert?

Seit 2015 ist bekannt, dass einige Fahrzeughersteller, wie Volkswagen, BMW oder Mercedes, betrogen haben und mittels gefälschter Abgaswerte dafür gesorgt hat, dass ihre Dieselfahrzeuge Stickstoffgrenzwerte nur auf dem Prüfstand und nicht im regulären Straßenverkehr einhalten.

Betroffen von der illegalen Software – also einer Abschalteinrichtung, welche für die gefälschten Abgaswerte sorgt – ist vor allem der Motor EA189, der in Deutschland in Autos des Volkswagen-Konzerns der Baujahre 2009 bis 2014 eingebaut wurde. Damit sind auch Fahrzeuge von SEAT als Konzerntochter von VW betroffen. Laut Angaben des Konzerns sind das weltweit ca. 700.000 SEAT-Fahrzeuge, die aufgrund von manipulierter Software die Abgasgrenzwerte im Feld nicht einhalten.

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Auch Sie fahren einen SEAT? Dann kann es sein, dass Sie unfreiwillig Teil des Abgasskandals wurden. Ob Ihr Modell betroffen ist und wie hoch Ihr Schadensersatz ausfallen könnte, erfahren Sie kostenfrei und in einer Minute in unserer kostenlosen Ersteinschätzung.

Welche SEAT-Modelle sind vom Abgasskandal betroffen?

Zwischen Mai 2016 und Juli 2017 gab es 16 Rückrufe von SEAT-Fahrzeugen der zwischen 2009 und 2015 gebauten Modelle Alhambra, Altea, Exeo, Ibiza, Leon und Toledo. Neben der Abgassoftware, die den Ausstoß von Stickoxiden manipuliert, sind wohl auch beim Kohlenstoffdioxidausstoß falsche Angaben gemacht worden, wie der VW-Konzern im November 2015 publik machte. Davon waren ebenfalls SEAT-Fahrzeuge der Reihen Leon und Ibiza betroffen.

Was kann ich jetzt als Geschädigter tun?

SEAT bietet seinen Kunden zunächst als technische Lösung ein kostenfreies Software-Update für alle Fahrzeuge an, in denen ein EA189 Motor verbaut wurde. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat das Software-Update für alle betroffenen Wagen verbindlich angeordnet. Wir raten Ihnen allerdings davon ab, das Update installieren zu lassen, da die langfristigen Folgen noch nicht abzuschätzen sind.

Darüber hinaus sorgt das Update nicht dafür, dass das Auto danach mangelfrei oder sauber ist. Viele Verbraucher, die das Update bereits installieren ließen, berichten, dass dadurch unterschiedliche Probleme wie erhöhter Spritverbrauch und Leistungseinbrüche auftreten. Es besteht also die Gefahr, dass dieses Update Ihr Auto teilweise kaputt macht. 

Wenn Sie das Update noch nicht haben aufspielen lassen, wird sich das KBA vermutlich bald bei Ihnen melden und Sie zum Update auffordern. Anderenfalls droht Ihnen die Stilllegung des Fahrzeugs. In diesem Fall wenden Sie sich umgehend an uns. Auch, wenn Sie das Update bereits haben, mindert das nicht Ihre Chancen gegen SEAT und den Volkswagen Konzern.

Das Thermofenster – eine weitere illegale Abschalteinrichtung?

Neben den beschriebenen Problemen mit dem Softwareupdate sind kürzlich neue Vorwürfe über eine zweite Abschalteinrichtung aufgetaucht: das sogenannte "Thermofenster". Hierbei handelt es sich um eine Technik zum Schutz des Motors, welche die Abgasreinigung anhand der Außentemperatur reguliert. Sprich, die Abgasreinigung erfolgt nur bei Temperaturen zwischen 10 °C bis 32 °C und wird darüber hinaus ab einer Höhe von 1000 Metern abgeschaltet. Das Problem hier ist nicht der generelle Einbau dieser Technologie, sondern wie es eingestellt ist. Fällt die Temperatur unter 10 °C und über 32 °C stößt das Auto ungefiltert gefährliche Stickstoffemissionen aus.

Deutsche Gerichte kommen daher zunehmend zu dem Urteil, dass es sich dabei ebenfalls um eine illegale Einrichtung handelt. So entschied das Landgericht Düsseldorf im Sommer 2019 zugunsten eines VW Tiguan Besitzers, und urteilte, dass der Kläger ein mangelhaftes Fahrzeug erworben hatte. Der Tiguan mit besagtem EA189 Motor enthielt sowohl bereits das Softwareupdate als auch ein Thermofenster. 

Durch die Manipulation dieser Software geht damit der Dieselskandal in eine neue Runde, denn von dem Urteil sind auch Besitzer von Fahrzeugen aus der Volkswagengruppe betroffen – Audi, SEAT und Skoda. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes über die Legalität der Thermofenster wird noch erwartet. Aus unserer Sicht handelt es sich dabei aber klar um eine unzulässige Abschalteinrichtung.

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Wie können wir SEAT-Fahrer unterstützen?

Für unsere Mandanten mit SEAT-Fahrzeugen konnten wir bereits zahlreiche Erfolge erzielen. Wenn Sie sich dafür entscheiden, gegen SEAT vorzugehen, bieten wir Ihnen zwei mögliche Wege an.

Kaufpreiserstattung gegen Rückgabe

Aufgrund drohender Fahrverbote und dem Wertverlust Ihres Fahrzeuges empfehlen wir Ihnen die Forderung nach Kaufpreiserstattung gegen Rückgabe des Autos. Oder verlangen Sie ein vergleichbares Neufahrzeug, das die europäischen Abgasnormen im Realbetrieb einhält. 

  1. Wenn Sie ihr Auto behalten wollen, dann können Sie Schadensersatz für die Wertminderung, mögliche Mobilitätseinschränkungen und sonstige drohende Belastungen fordern – bis zu 20 % des Kaufpreises. Auch unterstützen wir Sie hier bei der Durchsetzung einer Hardwarenachrüstung und der damit verbundenen Kostenübernahme.

Auto zurückgeben & kleiner Schadensersatz

Wenn Sie ihr Auto behalten wollen, dann können Sie Schadensersatz für die Wertminderung, mögliche Mobilitätseinschränkungen und sonstige drohende Belastungen fordern – bis zu 20 % des Kaufpreises. Auch unterstützen wir Sie hier bei der Durchsetzung einer Hardwarenachrüstung und der damit verbundenen Kostenübernahme.

Beitrag geprüft von

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte