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Klage gegen VW – so setzen Sie Ihre Ansprüche im Dieselskandal durch!

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Beitrag geprüft vonRechtsanwalt Philipp Caba**
07.05.2023 | 5 Min. Lesezeit
  • Habe ich Chancen, gegen einen so großen Konzern wie VW?
  • Bin ich überhaupt betroffen und wenn ja, weshalb sollte ich überhaupt klagen?
  • Auf diese Fragen finden Sie hier die passenden Antworten.

Was können Sie mit einer Klage wegen Ihres Diesels gegen VW erreichen?

Sie haben grundsätzlich drei Möglichkeiten, Ihre Ansprüche gegen VW durchzusetzen:

Option 1: Rück­gabe des Fahr­zeugs gegen Kauf­preis

Aufgrund von Fahrverboten und Wertverlusten ist es naheliegend, sein Fahrzeug schnellstmöglich loswerden zu wollen. Das gelingt, indem Sie gegen Rückgabe Ihres Fahrzeugs den Kaufpreis vom Autobauer zurückfordern.

Option 2: Fahrzeug behalten & an­gemessenen Schadens­ersatz fordern

Wenn Sie Ihr Fahrzeug behalten möchten, raten wir Ihnen dazu, zumindest einen angemessenen Schadensersatz zu fordern. Die Höhe der Schadensersatzforderung orientiert sich am Kaufpreis und kann bis zu 20 % des Kaufpreises entsprechen.

Kostenfreie Ersteinschätzung im Abgasskandal

Auch Sie fahren einen Diesel? Dann kann es sein, dass Sie unfreiwillig Teil des Abgasskandals wurden. Ob Ihr Modell betroffen ist und wie hoch Ihr Schadensersatz ausfallen könnte, erfahren Sie kostenfrei und in einer Minute in unserer kostenlosen Ersteinschätzung.

Was kostet Sie eine Klage gegen VW?

Wir wollen allen im Abgasskandal Geschädigten die Möglichkeit geben, ihre Rechte und Ansprüche durchzusetzen – und das ohne jedes Kostenrisiko.

 

Durchsetzung mit Rechtsschutzversicherung

Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese die Kosten zur Forderung Ihrer Ansprüche. Jetzt tritt genau der Grund ein, weshalb Sie einst eine Versicherung abgeschlossen haben. Der Vorteil, den Sie als Rechtsschutzversicherter haben: Jeder Cent, den ein Autokonzern oder Händler Ihnen schuldet, bleibt bei Ihnen. Sie müssen lediglich für Ihre vereinbarte Selbstbeteiligung aufkommen. Wir stellen für Sie kostenfrei die Deckungsanfrage und kümmern uns im Anschluss um die Kommunikation und Abwicklung mit Ihrem Versicherer. Bei der Beauftragung für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche senden wir direkt die Deckungsanfrage an Ihre Versicherung. Schneller und einfacher geht es nicht.

 

Durchsetzung ohne Rechtsschutzversicherung

Auch ohne Rechtsschutzversicherung bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihre Ansprüche ohne eigenes Kostenrisiko geltend zu machen. Möglich wird dies durch einen sogenannten Prozesskostenfinanzierer. Dieser übernimmt für Sie alle Kosten (zum Beispiel eigene und gegnerische Anwaltshonorar sowie ggf. Gerichtskosten), die durch die Vertretung entstehen. Sie müssen nichts bezahlen – nur wenn wir für Sie einen Erfolg erzielt haben, erhält der Prozesskostenfinanzierer einen prozentualen Anteil des Ihnen zugesprochenen Betrags – eine sogenannte Erfolgsprovision. Sollte das Ergebnis nicht zu einem Erfolg führen, trägt der Prozesskostenfinanzierer alle Kosten.

„Hat der Ersatzpflichtige durch eine unerlaubte Handlung auf Kosten des Verletzten etwas erlangt, so ist er auch nach Eintritt der Verjährung des Anspruchs auf Ersatz des aus einer unerlaubten Handlung entstandenen Schadens zur Herausgabe nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung verpflichtet. Dieser Anspruch verjährt in zehn Jahren von seiner Entstehung an (…)“

§ 852 BGB

§ 852 BGB

Im Klartext bedeutet das, dass Sie Ihre Ansprüche auch noch bis zu 10 Jahre nach Eintritt des Verjährungsfalls geltend machen können. Selbst wenn die Verjährung Ihres Anspruchs nach 3 Jahren schon eintritt, ist VW auch danach noch weitere 7 Jahre zum Ersatz des Schadens durch die „unerlaubte Handlung“ verpflichtet.

Wie stehen die Erfolgs­chancen bei einer Diesel-­Klage gegen VW?

Die Chancen auf eine erfolgreiche Klage gegen VW stehen sehr gut. Die Angst gegen einen so großen Konzern wie VW zu klagen, ist verständlich, aber in diesem Fall meistens unbegründet. Zahlreiche Landes- und Oberlandesgerichte stehen auf Seite der Verbraucher:innen. Auch der Bundesgerichtshof (BGH), Deutschlands höchstes Zivilgericht und der Europäische Gerichtshof (EuGH) haben gegen VW geurteilt.

Die zuständigen Richter:innen des BGH stellten fest, dass VW durch die Abgas-Manipulationen lediglich daran interessiert war, die Fahrzeuge kostengünstig zu produzieren. So konnte die Gewinnmarge gesteigert werden (Az. VI ZR 252/19). Aufgrund dieses sittenwidrigen Verhaltens steht den Betroffenen ein Schadensersatz zu – unabhängig davon, ob es sich im Kaufvertrag um einen Gebraucht- oder Neuwagen handelt.

Auch der EuGH fällte am 17. Dezember 2020 sein EuGH-Urteil zu den Abschalteinrichtungen des Autokonzerns VW (Rechtssache C-693/18). Darin stellten die Richter:innen fest, dass es sich hier um illegale Abschalteinrichtungen handelt. Die Entscheidung hat auch große Auswirkungen für die von VW geschädigten Verbraucher:innen in Deutschland. Das Gericht hielt in seinem Urteil fest, dass die eingebauten Abschalteinrichtungen nicht damit zu rechtfertigen seien, dass sie den Motor vor Verschleiß und Abnutzung schützen sollen.

Warum sollten Sie eine Diesel-­Klage gegen VW anstreben?

Wenn Sie Besitzer:in eines vom Abgasskandal betroffenen Autos sind, gibt es einige Gründe, weshalb Sie überlegen sollten, gegen VW zu klagen.

Sie wurden von Volks­wagen betrogen

Seit September 2015 ist bekannt, dass VW strategisch und im vollen Bewusstsein Millionen Fahrzeuge manipuliert hat. Unzulässige Abschalteinrichtungen manipulieren die Abgaswerte der Fahrzeuge zum Teil bis heute. Und die als klimafreundlich angepriesenen Fahrzeug sind in Wahrheit Mogelpackungen, die der Umwelt schaden.

Sie sind sehr wahr­scheinlich von Diesel-Fahr­verboten betroffen

Schon seit mehreren Jahren werden die gesetzlichen Grenzwerte für Stickoxide in Städten und Gemeinden überschritten. Da Diesel-Fahrzeuge Mitverursacher der hohen Stickoxid-Emissionen sind, gibt es in einigen deutschen Städten bereits Diesel-Fahrverbote.

Betroffen sind Diesel, welche die Euro-6-Norm unterschreiten. Da selbst viele Neufahrzeuge aufgrund der Manipulationen vorgegebene Normen nicht einhalten, unterfallen auch diese oftmals den Fahrverboten in vielen Städten.

Ihr Fahr­zeug verliert jeden Tag an Wert

Die Diesel-Fahrverbote führen dazu, dass die Nachfrage an Dieseln enorm gesunken ist. Das Fahrzeug auf den Zweitmarkt zu einem guten Preis loszuwerden, gestaltet sich daher immer schwieriger.

Folgende Grafik zeigt, dass vor Bekanntwerden des Abgasskandals jeder Zweite einen Diesel fuhr. Heutzutage sind ein Drittel der Autofahrer auf Benziner umgestiegen.

Direkte Online-Beauftragung ohne Risiko

Online-Check überspringen und direkt Nägel mit Köpfen machen – aber bitte trotzdem ohne Risiko? Kein Problem.

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Wer hat Anspruch auf Schadensersatz gegen VW?

Grundsätzlich hat jede:r Anspruch auf Schadensersatz, die/der ein manipuliertes Fahrzeug besitzt. Problematisch ist nur, dass Geschädigte oftmals gar nichts von ihrer eigenen Betroffenheit wissen.

Die betroffenen Diesel-Fahrzeuge im Überblick:

Marke & Modelle Euro-Norm Motormodelle Motoren (Hubraum)
VW Euro 4, 5, 6 EA189, EA288 & EA897 1,2, 1,4, 1,6, 2,0, 3,0 & 4,2 Liter
u.a. Amarok, Arteon, Beetle, Caddy, CC, Crafter, Eos, Golf, Jetta, Phaeton, Polo, Passat,
Scirocco, Sharan, Tiguan, Touareg, T-Roc, T6, T5 Multivan, Touran, Transporter
     
Audi Euro 4, 5, 6 EA189, EA288 & EA897 1,2, 1,4, 1,6, 2,0, 3,0 & 4,2 Liter
u.a. A1, A3, A4, A5, A6, A7, A8, Q3, Q5, SQ5, Q7, TT      
Porsche Euro 4, 5, 6 EA189 & EA897 3,0 & 4,2 Liter
Cayenne, Macan, Panamera      
Skoda Euro 4, 5, 6 EA189, EA288 & EA897 1,2, 1,4, 1,6 & 2,0 Liter
u. a. Fabia, Rapid, Roomster, Octavia, Superb, Yeti      
Seat Euro 4, 5, 6 EA189, EA288 & EA897 1,2, 1,4, 1,6 & 2,0 Liter
u.a. Alhambra, Altea, Exeo, Ibiza, Leon, Toledo      
Mercedes-Benz Euro 5 & 6 OM 642, OM 651, OM 622, OM 626, OM 640, OM 607 1,5, 1,6, 1,8, 2,1, 2,2, 3,0, Liter
u.a. Vito, A-, B-, C-, E-, G-, M-, S-, R-, V-Klasse, GLV, GLK, GLC, ML-Klasse, Sprinter      
BMW Euro 5 & 6 N47, N57, B47 1,6, 2,0, 3,0, Liter
u.a. 1er, 2er, 3er, 4er, 5er, 7er, X1, X3, X4, X5, X6      
Opel Euro 6 -- 1,6, 2,0 Liter
u.a. Cascada, Insignia, Zafira      
Volvo Euro 5 & 6 -- 1,6, 2,0, 2,4 Liter
XC 60, V 60, S 60, XC 90, V 90, S 90      

Was ist, wenn Sie Teilnehmer:in der Musterfeststellungsklage sind?

Wenn Sie als Musterkläger:in das Vergleichsangebot angenommen haben, können Sie Ihre Ansprüche nicht mehr in einer Einzelklage geltend machen. Es sei denn,

  • Sie haben das Angebot rechtzeitig widerrufen,

  • Sie haben sich rechtzeitig von der Musterfeststellungsklage abgemeldet

  • oder Sie wurden aus der Musterklage ausgeschlossen.

In diesen Fällen haben Sie die Möglichkeit, Ihre Schadensersatzansprüche individuell geltend zu machen.

Leider stehen auch nach dem VW-Vergleich noch hunderttausende ehemalige Musterkläger:innen ohne Schadensersatz da.

Wie genau hat VW betrogen?

Die Volkswagen AG hat ihre Kund:innen betrogen, indem sie die Abgasreinigung ihrer Fahrzeuge vorsätzlich manipuliert hat. Das KBA stellte zunächst zwei verschiedene unzulässige Abschalteinrichtungen fest:

  1. Durch eine Software werden während der Überprüfung der Abgaswerte durch das Aufwärmen des Abgassystems die Stickoxidemission verringert. Befindet sich das Fahrzeug wieder im Realbetrieb, schaltet sich diese Funktion ab und das Auto hat eine deutlich höhere Stickoxidemission, als bei der Prüfung festgestellt wurde.

  2. Die zweite unzulässige Abschalteinrichtung arbeitet mit dem Harnstoff „AdBlue“, welcher die Abgase des Fahrzeuges von den giftigen Stickoxiden reinigt. Auch diese Funktion schaltet sich selbständig ab, sobald das Fahrzeug nicht mehr auf dem Prüfstand ist.

Inzwischen ist auch eine dritte unzulässige Abschalteinrichtung durch das KBA festgestellt worden, das Thermofenster. Dabei wird die Stickoxidemission über die Außentemperatur geregelt. Die Abgase des Fahrzeuges werden nur gereinigt, wenn die Außentemperaturen zwischen 20 und 33 °C liegen.

Außerhalb dieses Fensters werden die Abgase nur sehr leicht oder gar nicht mehr gereinigt. Diese Abschalteinrichtung wurde lange Zeit nicht entdeckt, da in den meisten Prüfsituationen eine Temperatur von ca. 25 °C vorgeschrieben ist. Ende 2020 wurde auch vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) bestätigt, dass diese Funktion nur der Manipulation und nicht dem Motorenschutz dient, wie es die Hersteller behaupteten.

Beitrag geprüft von

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte