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Dieselskandal Iveco: So sichern Sie sich Schadensersatz für Ihr Wohnmobil

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Beitrag geprüft vonRechtsanwalt Philipp Caba**
07.05.2023 | 2 Min. Lesezeit
  • Auch Wohnmobile von Iveco, wie der Iveco Daily, sind vom Dieselskandal betroffen.
  • Der Iveco Daily ist ein beliebter Unterbau zahlreicher Wohnmobilhersteller in ganz Europa.
  • Für den Betrug sollten Sie sich entschädigen lassen.
  • Fordern Sie eine einmalige Schadensersatzzahlung und behalten Sie das Wohnmobil.
  • Alternativ können Sie eine Kaufpreiserstattung fordern und das Fahrzeug abgeben.

Welche Iveco-­Modelle sind im Diesel­skandal betroffen?

Auch die Wohnmobile von Iveco sind vom Dieselskandal betroffen. Ermittlungen haben ergeben, dass die beliebten Wohnmobile ein Vielfaches der gesetzlich erlaubten Stickoxidemissionen ausstoßen. Betroffen sind Iveco-Modelle der Baujahre 2011 bis 2019 und einige der Baujahre 2020 mit den Abgasnormen Euro 5 und 6:

  • Iveco Daily
  • Iveco Daily Hi-Matic
  • Iveco Daily 4x4

Es handelt es sich um die Motortypen F1A 2.3 Liter und F1C 3.0 Liter, in denen illegale Abschalteinrichtungen verbaut wurden.

Doch damit nicht genug: Viele andere Wohnmobilhersteller in Europa nutzen den Iveco als Unterbau – und damit auch die manipulierten Motoren. Dazu gehören z. B. Hymer, Dethleffs, Woelcke, Concorde oder Carthago.

Sie fahren eines dieser Iveco-Modelle oder ein Wohnmobil mit Iveco Unterbau? Dann prüfen Sie jetzt, ob Ihr Fahrzeug vom Dieselskandal betroffen ist und wie viel Schadensersatz Ihnen zusteht.

Sie sind unsicher, ob auch Ihr Wohnmobil vom Abgasskandal betroffen ist? Finden Sie es jetzt über unseren kostenlosen Online-Check heraus in nur wenigen Minuten erhalten Sie eine individuelle Ersteinschätzung ins Postfach.

Schadens­ersatz von Iveco im Diesel­skandal: Wie funktioniert's?

Die Manipulationen an einem Wohnmobil sind besonders ärgerlich: Oft fließt viel Arbeit und Liebe in das eigene Wohnmobil. Lassen Sie sich daher für den Betrug entschädigen und fordern Sie Schadensersatz.

Bei uns geht das unkompliziert in nur 4 Schritten – inklusive eines Online-Checks – bequem vom Sofa aus und einer kostenfreien und unverbindlichen Ersteinschätzung direkt ins Postfach:

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Kostenfreie Ersteinschätzung
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Schadensersatz kassieren

Welche Ansprüche habe ich gegen Iveco im Diesel­skandal?

Ein Wohnmobil ist mehr als nur ein Auto. Es ist eine große finanzielle Investition, die mit viel Aufwand individualisiert wurde. Um sich für den Betrug des Herstellers entschädigen zu lassen, haben Sie zwei Optionen:

#1 Rückgabe des Wohnmobils gegen Kaufpreis

Wir setzen für Sie die Rückgabe Ihres Wohnmobils gegen die Erstattung des Kaufpreises durch, abzüglich einer Nutzungsentschädigung.

#2 Wohnmobil behalten & Schadensersatz sowie Nachrüstung sichern

Für Viele ist es keine verlockende Option, sich vom geliebten Wohnmobil zu trennen. Wir können für Sie daher auch Schadensersatz in Form einer Einmalzahlung durchsetzen, wenn Sie Ihr Iveco Wohnmobil behalten möchten. Warum das möglich ist, erklärt Rechtsanwältin Carolyn Diepold hier im Video:

Was kostet mich ein Vorgehen gegen Iveco im Diesel­skandal?

Zur Finanzierung eines rechtlichen Vorgehens gegen Iveco gibt es drei verschiedene Möglichkeiten:

Rechtsschutz­versicherung
Prozess­finanzierung
Selbstzahlung

Sie möchten Schadensersatz für Ihr Iveco Wohnmobil durchsetzen? Bei uns ist das ohne Kostenrisiko möglich. Wenn Sie Im Besitz einer Rechtsschutzversicherung sind, sollten Sie diese in Anspruch nehmen. Hier fällt nur die mit der Versicherung vereinbarte Selbstbeteiligung an.

Sind Sie nicht rechtsschutzversichert, können Sie auf unseren Prozesskostenfinanzierer zurückgreifen. Dieser übernimmt zunächst die Kosten für die außergerichtliche Durchsetzung und erhält ein Erfolgshonorar in Höhe von 15 % des Streitergebnisses bei Einigung mit Iveco. Gelingt es uns allerdings nicht, für Sie eine Entschädigung zu erstreiten, dann zahlen Sie auch nichts.

Auch als Selbstzahler:in können Sie ein Verfahren gegen Iveco anstreben. Wir informieren Sie vorab über die Kosten, bevor Sie Ihre endgültige Entscheidung treffen.

Häufig gestellte Fragen zum Dieselskandal Iveco

Was geschah bisher im Dieselskandal bei Iveco?

Iveco und die ehemalige Schwesterfirma Fiat stehen seit Längerem unter Verdacht der Abgasmanipulationen. Dieser verhärtete sich im Juli 2020, als die Frankfurter Staatsanwaltschaft in Geschäftsräumen in Frankfurt am Main und Ulm sowie in Italien und der Schweiz Razzien durchführte. Es bestand der Verdacht des gewerbsmäßigen Betrugs.

Gibt es verpflichtende Rückrufe für Iveco Wohnmobile?

Unter dem Herstellercode „13T” findet seit Februar 2021 ein Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) „in Untersuchung” statt. Betroffen ist das Modell Iveco Daily der Baujahre 2015 bis 2019 und der Abgasnorm Euro 6. Weltweit handelt es sich um circa 20.000 Fahrzeuge, in Deutschland um rund 870 Wohnmobile. Der Grund für den Rückruf in Untersuchung seien dem KBA zufolge „Störungen”, die durch eine unbekannte Software ausgelöst werden und die zu schlechteren Stickoxidwerten führen.

Wie finde ich heraus, ob mein Wohnmobil vom Iveco Dieselskandal betroffen ist?

Wenn Sie ein Rückrufschreiben für Ihr Wohnmobil erhalten haben, müssen Sie davon ausgehen, dass in Ihrem Fahrzeug Manipulationssoftware verbaut wurde.
Gleichzeitig ist ein offizielles Rückrufschreiben nicht notwendig, um Ihre Schadensersatzansprüche erfolgreich durchzusetzen. Sie können zunächst unseren kostenfreien Online-Check machen und herausfinden, ob Sie betroffen sind. In der Ersteinschätzung erfahren Sie außerdem, wie hoch Ihr Schadensersatz ausfallen würde und wie Sie am besten vorgehen.

Gibt es eine Hardware-Nachrüstung für Iveco Wohnmobile?

Im Laufe des Jahres 2021 erteilte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) die Allgemeinen Betriebserlaubnisse (ABE) für Hardware-Nachrüstungen für einige Wohnmobile. Darunter auch eine Nachrüstung für Iveco Daily Wohnmobile mit „Stickoxid (NOx)-Minderungssysteme mit erhöhter Minderungsleistung für die Nachrüstung an leichten Handwerker- und Lieferfahrzeugen“. Damit können Wohnmobile mit Abgasnorm Euro 5 das Emissionsniveau von Euro 6 erreichen. Sie sind somit von Fahrverboten für Fahrzeuge der Abgasnorm Euro 5 ausgenommen. Falls möglich, versuchen wir eine Kostenübernahme der Nachrüstung für Sie durchzusetzen.

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Rechtsanwalt Philipp Caba**

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte