Dieselskandal beim Audi A5 – Besonders der 3.0 TDI ist betroffen
- Auch der Audi A5 3.0 TDI ist offiziell vom Dieselskandal betroffen.
- Die Motoren wurden mit einer Software ausgestattet, die die Stickoxidemission auf dem Prüfstand manipuliert.
- In einigen deutschen Städten, gibt es bereits einige Fahrverbotszonen für Dieselfahrzeuge.
Inhalt:
- Wie entwickelte sich der Audi-Dieselskandal bisher?
- Welche Abschalteinrichtungen wurden beim Audi A5 3.0 TDI verwendet?
- Welche Rückrufaktionen gibt es bisher für den Audi A5 3.0 TDI?
- Sollte ich das Software-Update installieren lassen?
- Wie stehen die Erfolgschancen für eine Klage gegen Audi?
- Was kann ich mit einer Klage gegen Audi erreichen?
Wie entwickelte sich der Audi-Dieselskandal bisher?
Der Volkswagen-Vorstand bestätigte 2015 zum ersten Mal, dass Fahrzeuge in den USA durch unzulässige Abschalteinrichtungen manipuliert wurden. Durch besagte Abschalteinrichtungen erkennt ein Fahrzeug, ob es sich auf dem Prüfstand befindet oder im Realbetrieb. Das führt dazu, dass die Stickoxidemission nur zur Zeit der Prüfung minimiert wird, während im realen Straßenverkehr der Schadstoffausstoß weit über den gesetzlichen Vorgaben liegt.
Kurze Zeit später wurde bekannt, dass auch Fahrzeuge in Europa von den Manipulationen betroffen sind, woraufhin sich der Skandal schnell weltweit ausbreitete. Denn neben VW sind auch dessen Tochterunternehmen Audi, Porsche, SEAT und Skoda vom Skandal betroffen. Dabei geht man allein in Deutschland von ca. 2,8 Millionen manipulierter Autos des VW-Konzerns aus – auch der Audi A5 3.0 TDI ist betroffen.
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Welche Abschalteinrichtungen wurden beim Audi A5 3.0 TDI verwendet?
Die Motoren der betroffenen Fahrzeuge wurden mit einer Software ausgestattet, die die Stickoxidemission auf dem Prüfstand manipuliert. Bei der Überprüfung der Autos stellte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) inzwischen drei unterschiedliche Abschalteinrichtungen fest:
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Mit einer manipulierten Software kann das Fahrzeug erkennen, wann es sich auf dem Prüfstand befindet und verringert dort durch Aufwärmen des Abgassystems die Stickoxidemission. Diese Funktion schaltet sich selbstständig ab, sobald sich der Wagen wieder im Realbetrieb befindet.
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Die zweite Abschalteinrichtung arbeitet mit dem Harnstoff „AdBlue“. Dadurch werden die ausgestoßenen Abgase von den giftigen Stickoxiden gereinigt. Allerdings schaltet sich auch diese Funktion automatisch ab, wenn sich das Auto wieder im realen Straßenverkehr befindet.
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Zu guter Letzt gibt es noch das jüngste Mitglied im Manipulations-Trio: das Thermofenster. Dieses regelt die Stickoxidemission über die Außentemperatur und zwar nur dann, wenn sie zwischen 20 und 33 °C liegt. Bei Temperaturen außerhalb dieser Skala werden die Abgase nur teilweise oder gar nicht gereinigt. Lange Zeit blieb diese Art der Abschalteinrichtung unentdeckt, da auf Prüfständen meist Temperaturen von ca. 25 °C herrschen. Zudem wurde es Ewigkeiten – auch nach Bekanntwerden – von den Automobilherstellern als Motorschutz-Funktion deklariert.
Welche Rückrufaktionen gibt es bisher für den Audi A5 3.0 TDI?
In der Datenbank des KBA lassen sich zwei Rückrufaktionen unter den Codes „23Q7“ für A5 3.0 TDI-Modelle mit dem Motortyp EA189 und „23X6“ für Audi A5 3.0 TDI-Modelle mir V6- oder V8-Motoren vom Typ EA897 bzw. EA898 finden. Beide Rückrufaktionen wurden für ein Software-Update bei manipulierten Fahrzeugen vom KBA veranlasst und seitdem überwacht.
Beispiel für einen offiziellen Rückruf (Rückruf-Code „23Q7“):
Sollte ich das Software-Update installieren lassen?
Mit einem Rückruf-Schreiben des KBA werden Sie dazu aufgefordert, ein Software-Update installieren zu lassen, das die bisherigen Mängel der Abschalteinrichtungen beheben soll. Allerdings ist dieses Software-Update, auf das sich der Autohersteller und das KBA geeinigt haben, nicht immer die beste Lösung.
Daher raten wir Ihnen grundsätzlich davon ab, das Software-Update aufspielen zu lassen. Und das aus folgenden Gründen:
1. Fahrzeuge mit installiertem Update sind nicht unbedingt vor Fahrverboten geschützt
In einigen deutschen Städten, wie Berlin, Hamburg und Stuttgart gibt es bereits einige Fahrverbotszonen für Dieselfahrzeuge. Ein installiertes Software-Update garantiert nicht, dass das betroffene Fahrzeug von Fahrverboten ausgenommen ist.
2. Betroffene berichten von ungewollten Nebeneffekten
Viele Verbraucher konnten nach der Installation des Updates negative Nebeneffekte feststellen, wie einen erhöhten Spritverbrauch, Leistungseinbrüche oder Ausfälle beim Abgassystem.
3. Es gibt begründete Zweifel am Software-Update
Eigentlich sollte sich nach Aufspielen des Updates die Stickoxidemission um 25 bis 30 % im Straßenbetrieb verbessern, so KBA und Autokonzerne. Neuere Tests lassen jedoch an diesen Ergebnissen zweifeln und weisen zum Teil sogar nachteilige Effekte auf.
Wie stehen die Erfolgschancen für eine Klage gegen Audi?
Im Mai 2020 fällte der Bundesgerichtshof (BGH) sein erstes Urteil im Abgasskandal. Dabei stellte sich der BGH ganz eindeutig auf die Seite der betroffenen Autofahrer. So ist im Urteil zu lesen:
Das Verhalten der Beklagten ist sittenwidrig. Die Beklagte hat systematisch und über Jahre hinweg aus reinem Gewinnstreben die Arglosigkeit der Kunden planmäßig ausgenutzt (…).
Urteil des VI. Zivilsenats vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19
Urteil des VI. Zivilsenats vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19
Durch dieses sittenwidrige Verhalten der Autohersteller steht den Betroffenen Schadensersatz zu. Dabei ist es nicht von Bedeutung, ob es sich bei Ihrem Fahrzeug um einen Neu- oder Gebrauchtwagen handelt. Das Urteil hat daher einen großen Einfluss auf alle Verhandlungen gegen den VW-Konzern im Abgasskandal.
Und auch das Urteil, das Ende 2020 vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) gefällt wurde, spielt allen Betrogenen in die Karten. Denn das EuGH erklärte das Thermofenster offiziell zu einer illegalen Abschalteinrichtung und widerlegte die Motorschutz-Märchen der Hersteller.
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Was kann ich mit einer Klage gegen Audi erreichen?
Ihnen stehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten zur Verfügung, wie Sie an Ihr Recht gelangen:
- Rückerstattung des Kaufpreises bei Rückgabe Ihres manipulierten Fahrzeugs
- Schadensersatz in Höhe von 20 % des Kaufpreises + (wenn möglich) Hardware-Nachrüstung
Beitrag geprüft von
Rechtsanwalt Philipp Caba**
Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte