Dieselskandal bei Hyundai – So sichern Sie sich Ihre Entschädigung!
- Auch Hyundai-Modelle scheinen im Dieselskandal manipuliert worden zu sein.
- Die Fahrzeuge schnitten in Emissionstests sehr schlecht ab.
- Jedoch gibt es bisher weder Rückrufe noch andere Maßnahmen für geschädigte Kund:innen.
BGH-Urteil bestätigt Schadensersatz für Millionen Diesel
Der Bundesgerichtshof hat am 26. Juni 2023 eines der wichtigsten Urteile im Dieselskandal gefällt. Die Hersteller müssen für Millionen Diesel mit unzulässigen Abschalteinrichtungen einen pauschalen Schadensersatz von bis zu 15 Prozent des Kaufpreises zahlen. Vorsätzliche Sittenwidrigkeit muss nicht mehr nachgewiesen werden. Auf teure und langwierige Gutachten soll künftig auch verzichtet werden. Dieselklagen werden beschleunigt und Chancen für Betroffene auf Schadensersatz drastisch erhöht.
War auch Hyundai am Dieselskandal beteiligt?
Nachdem Ende 2015 die Manipulationen des VW-Konzerns bekannt wurden, ließ das Bundesverkehrsministerium 2016 Nachmessungen an diversen anderen Auto-Marken durchführen. Auch Diesel-Fahrzeuge des südkoreanischen Autoherstellers Hyundai wurden hierbei unter die Lupe genommen.
Die stark erhöhten Messwerte lassen vermuten, dass sich auch Hyundai am Dieselskandal beteiligt hat. Die gemessenen Emissionen übertrafen die gesetzlichen Grenzwerte um ein Vielfaches, außerdem konnte dies nicht plausibel erklärt werden. Da die Typgenehmigung für Hyundai-Modelle jedoch nicht in Deutschland ausgegeben wurde, sah sich das Bundesverkehrsministerium nicht verantwortlich. Ex-Verkehrsminister Dobrindt erklärte, es sei die Aufgabe der südkoreanischen Behörden, mit Hyundai entsprechende Maßnahmen auszuhandeln.
Für deutsche Hyundai-Besitzer:innen ein ernüchterndes Urteil, da bisher weder ein Rückruf für manipulierte Fahrzeuge noch sonstige Abhilfemaßnahmen angekündigt wurden. Hyundai-Kund:innen müssen den Wertverlust ihrer Fahrzeuge also einfach hinnehmen. Zudem könnten auch Euro-6-Fahrzeuge des südkoreanischen Autoherstellers von Fahrverboten betroffen sein, da sie nicht die gesetzliche Grenze an erlaubten Emissionen von 80 mg/km einhalten können.
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Welche Hyundai-Fahrzeuge sind vom Dieselskandal betroffen?
Auch die Deutsche Umwelthilfe (DUH) führte Abgastests an einigen Hyundai-Modellen durch. Besonders fiel der Hyundai i20 auf, da der gemessene Schadstoffwert um ein 11-faches über dem gesetzlichen Grenzwert von 80 mg/km lag. Doch auch weitere Modelle des südkoreanischen Autobauers rasselten durch die Emissionstests. Zwar konnte in den Fahrzeugen keine illegale Abschalteinrichtung, jedoch auch keine plausible Erklärung für den erhöhten Ausstoß gefunden werden.
Folgende Hyundai-Modelle könnten im Dieselskandal betroffen sein:
Modell |
Abgasnorm |
---|---|
Hyundai ix35 2.0 |
Euro 5 |
Hyundai i20 1.1 |
Euro 6 |
Hyundai i30 1.6 CRDi |
Euro 6 |
Hyundai Santa Fe 2.2 CRDi |
Euro 6 |
Hyundai Tucson 2.0 CRDi |
Euro 6 |
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Wie können Halter:innen eines manipulierten Hyundai vorgehen?
Betroffene Besitzer:innen eines Hyundai mit Dieselantrieb haben wahrscheinlich keine Unterstützung vom deutschen Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zu erwarten. Aufgrund der Tatsache, dass Sie beim Kauf Ihres Hyundai betrogen und sittenwidrig getäuscht wurden, stehen Ihre Chancen gut, von Hyundai oder dem Verkäufer Ihres Autos Schadenersatz zu erhalten.
Hierbei stehen Ihnen folgende zwei Optionen zur Verfügung:
Auto abgeben & Kaufpreis zurückfordern
Aus unserer Sicht ist es für die meisten Betroffenen am sinnvollsten, den Kaufvertrag rückabwickeln zu lassen. Aufgrund des stetig steigenden Wertverlustes Ihres Diesel-PKW sowie möglichen Fahrverboten lautet unsere klare Empfehlung: Fordern Sie den Kaufpreis gegen Rückgabe des Autos zurück. Oder verlangen Sie ein vergleichbares Neufahrzeug, das die relevanten Emissionsgrenzwerte im Realbetrieb einhält.
Auto behalten & Schadensersatz verlangen
Sind Sie jedoch nicht bereit, Ihren Hyundai herzugeben, fordern wir für Sie Schadensersatz in Höhe von bis zu 20 % des Kaufpreises.
Beitrag geprüft von
Rechtsanwalt Philipp Caba**
Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte