Private Krankenversicherung
- Privat Krankenversicherte haben Anspruch auf die Leistungen, die vertraglich vereinbart wurden.
- Oftmals kommt es zum Streit über die Übernahme der Kosten.
- Wir helfen Ihnen, wenn Ihre private Krankenversicherung die Kosten für die Behandlung nicht übernehmen will.
Private Krankenversicherung: Über welche Themen wird am häufigsten gestritten?
Privat Krankenversicherte haben Anspruch auf die Leistungen, die vertraglich vereinbart wurden. Das scheint klar, doch ist es in der Praxis nicht immer. Versicherungsunternehmen leisten wie alle anderen Unternehmen grundsätzlich nur das, wozu sie auch verpflichtet sind und am liebsten weniger, um Geld zu sparen.
#1 Streit über die Übernahme der Kosten bei privat Krankenversicherten
Wird es ernst, dann kommt es daher immer wieder zum Streit über die Übernahme der Kosten. Das ist möglich, weil zum einen Verträge Interpretationsspielraum zulassen und zum anderen auch medizinische Sachverhalte unterschiedlich bewertet werden können. Das betrifft vor allem die Behandlung zur Behebung der Zeugungs- oder Empfängnisunfähigkeit (künstliche Befruchtung) als auch die LASIK-Operationen zur Behebung von Fehlsichtigkeit.
#2 Streit um Notwendigkeit der Behandlungen
Wann eine ambulante oder stationäre Heilbehandlung medizinisch notwendig ist, führt immer wieder zu Streitigkeiten, wenn die Krankenversicherung die Behandlungskosten mangels medizinischer Notwendigkeit nicht erstatten will. Denn Versicherungsschutz wird nur für Behandlungen gewährt, die medizinisch notwendig sind. Doch welche Behandlungsformen medizinisch notwendig sind, ist nur im Einzelfall bestimmbar. Hier kommt es auf die Auslegung des Versicherungsvertrages und gute sachliche sowie juristische Argumente an.
Auch die Auslegung der Gebührenordnungen der Ärzte und Zahnärzte kann zu Auseinandersetzungen führen, wenn der behandelnde Arzt eine bestimmte Gebührenpositionen in Rechnung gestellt hat, die dann die Krankenversicherung nicht erstatten will.
Nicht selten kommt es zudem zum Streit über eine nachträgliche Vertragsanpassung oder die Vertragsbeendigung der Krankenversicherung durch Rücktritt, Kündigung oder Anfechtung wegen arglistiger Täuschung.
Wir helfen Ihnen, wenn Ihre private Krankenversicherung die Kosten für die Behandlung nicht übernehmen will. Unsere Experten geben Ihnen eine kostenlose Erstberatung Ihrer Ansprüche und Erfolgsaussichten.
Überlassen Sie die Prüfung den Expert:innen und schlagen Sie sich nicht mit dem Kleingedruckten herum. Unser Kooperationspartner rightnow prüft kostenfrei und unverbindlich anhand Ihrer Angaben, wie viel Geld Sie zurückerhalten könnten und wie Ihre Erfolgschancen stehen.
Beitrag geprüft von
Rechtsanwalt Philipp Caba**
Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte