Gute Nachrichten für Verbraucher: Die Richter des Landgerichts (LG) Stuttgart verurteilten die Porsche AG zur Rückzahlung des Kaufpreises nebst Zinsen an den Fahrer eines Porsche Cayenne. Damit zeigt sich weiter, dass die Fahrzeughersteller mit ihrem Betrug nicht so weitermachen können.
Fahrer eines Porsche Cayenne klagt in Stuttgart erfolgreich auf Schadensersatz
Kürzlich konnten wir einen großen Erfolg gegen Porsche für einen unserer Mandanten erzielen. Der Besitzer eines Porsche Cayenne S 4.2 TDI hatte gegen die Porsche AG auf Schadensersatz geklagt. Das Landgericht Stuttgart urteilte am 12. November 2019 (Az: 24 O 140/19) zugunsten unseres Mandanten. Das Gericht verurteilte die Porsche AG wegen sittenwidriger Schädigung zur Rückzahlung des Kaufpreises – abzgl. einer Nutzungsentschädigung – gegen Herausgabe des Fahrzeugs. Die Beklagte habe mit ihrem Verhalten "gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden" verstoßen, da sie nicht nur gegen vertragliche Pflichten oder Gesetze verstieß, sondern zudem "planmäßig und hinterhältig" die Abgasrückführung manipulierte. Porsche täuschte damit systematisch die Aufsichtsbehörden und Verbraucher, um in Gewinnerzielungsabsicht minderwertige Fahrzeuge auf den Markt zu bringen.
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Porsche haftet für "Verrichtungsgehilfen" und wissentliche Manipulation
Das LG begründete das Urteil u.a. damit, dass der Kläger aufgrund einer unzulässigen Abschalteinrichtung im Motor einen Schaden erlitten hat. Worum handelt es sich hier? Es geht hier um die seit 2015 bekannte Abschalteinrichtung, die dafür sorgt, dass Fahrzeuge nur auf dem Prüfstand Emissionsgrenzwerte einhalten. Im Realbetrieb geben sie weiter ungebremst Stickoxide in die Luft ab. Das funktioniert so, dass im Prüfzyklus verstärkt Harnstoff eingespritzt wird, der den Ausstoß an Stickoxiden kurzzeitig verringert. Ab einer gewissen Zeit im normalen Fahrbetrieb wird aufgrund der geringen Menge an Harnstoff die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems stark eingeschränkt.
Das Gericht sieht Porsche eindeutig in der Haftung. Der Autobauer aus Zuffenhausen hatte behauptet, nichts gewusst zu haben, da ja die eingebauten Motoren von Audi stammten. Doch das LG urteilte, dass mindestens ein Mitarbeiter von Porsche beim Inverkehrbringen des Fahrzeugs Kenntnis von der unzulässigen Abschalteinrichtung gehabt haben muss. Dieser ist „Verrichtungsgehilfe“ von Porsche und hat den Kläger vorsätzlich geschädigt – und für diesen Verrichtungsgehilfen haftet Porsche.
Darüber hinaus äußerte sich das Gericht zu möglichen Software-Updates nach dem Kauf. Diese werden inzwischen von vielen Fahrzeugherstellern als Lösung für das Problem angeboten. Nach Meinung des Gerichts können allerdings Software-Updates nach dem Kauf den Schaden nicht verhindern oder mindern, da der Schaden mit dem Vertragsschluss bereits voll realisiert ist.
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Der Hintergrund – der Abgasskandal bei Porsche
Im Zuge des Abgasskandals 2015 wurde öffentlich bekannt, dass mehrere Autounternehmen illegale Methoden nutzten, um ihre Dieselfahrzeuge umweltfreundlicher und effizienter erscheinen zu lassen. Begonnen hat alles bei Volkswagen. Inzwischen ist aber bekannt, dass auch bei allen VW Töchterunternehmen geschummelt wurde. 2017 erreichte der Skandal dann Porsche, als das Kraftfahrt-Bundesamt bekannt gab, manipulierte Motoren der Reihe EA189 auch in deren Fahrzeugen gefunden zu haben. Porsche stellt zwar selber keine Dieselmotoren her, sondern bezieht diese von der Schwestermarke Audi. Trotzdem führte der Fund zu Rückrufen von Porsche-Fahrzeugen und zwischenzeitlich sogar zu einem Zulassungsstopp für den Porsche Cayenne, einem der dreckigsten Diesel überhaupt.
Ihre Rechte als Porsche-Fahrer
Das Gerichtsurteil zeigt zum einen eindeutig, dass Porsche betrogen hat. Sie als Fahrer eines Porsche Cayenne haben den Schaden und ein mangelhaftes Fahrzeug. Zum anderen zeigt das Urteil, dass Sie mit uns beste Chancen haben, gegen Porsche vorzugehen und sich für den Betrug entschädigen zu lassen. Wir empfehlen Ihnen, schnellstmöglich Schritte einzuleiten, um drohenden Fahrverboten und massiven Wertverlusten vorzubeugen. Vor allem, da es sich bei Porsche-Fahrzeugen um Wagen aus dem hochpreisigen Premiumsegment handelt, sind mögliche Wertverluste besonders drastisch.
Lassen Sie sich auch nicht mit einem Software-Update abspeisen. Uns liegen Berichte von Verbrauchern darüber vor, dass Probleme wie Mehrverbrauch, Ruckeln oder Leistungsabfall am Fahrzeug entstehen können. Aus diesen Gründen lehnen wir das Update ab und empfehlen Ihnen, die Kaufpreiserstattung gegen Rückgabe des Autos zu fordern. Oder verlangen Sie ein vergleichbares Neufahrzeug, das die europäischen Abgasnormen im Realbetrieb einhält.
Wenn Sie ihr Auto behalten wollen, dann steht Ihnen als zweite Möglichkeit offen, Schadensersatz für die Wertminderung, mögliche Mobilitätseinschränkungen und sonstige drohende Belastungen zu fordern – bis zu 20 % des Kaufpreises.
Nehmen Sie den Betrug von Porsche und den Ihnen entstandenen Schaden nicht einfach hin und holen Sie sich den Kaufpreis Ihres Porsches zurück! Nutzen Sie zunächst unseren kostenfreien Online-Check und lassen Sie sich eine Einschätzung unserer Experten zu Ihrem Fall geben, ganz ohne Kostenrisiko.