Eine Unfallversicherung bietet bei Unfällen, die im privaten Lebensbereich passieren und zur Invalidität führen, Schutz vor einem finanziellen Ruin. Je nach Ausgestaltung des Vertrags kann auch eine Erwerbsunfähigkeit, wenn sie auf einer Invalidität beruht, versichert sein. Doch nicht immer verläuft mit der Unfallversicherung alles reibungslos, wenn ein Schaden entstanden ist. Die Jahresstatistik der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) zeigt konkret, in wie vielen Fällen Kunden im Jahr 2017 Grund zu einer Beschwerde sahen und diese der Bundesanstalt meldeten. Und wir zeigen Ihnen, was Sie tun können, wenn Ihre Unfallversicherung nicht zahlen will.
Wann zahlt eine Unfallversicherung?
Eine Unfallversicherung leistet Zahlungen, wenn der Versicherte aufgrund eines Unfalls dauerhaft körperlich beeinträchtigt, also invalid, ist. Versichert ist also der gesunde menschliche Körper.
Voraussetzung dafür, dass die Versicherung zahlt, ist ein Unfall. Um einen solchen handelt es sich, wenn fünf Merkmale erfüllt sind:
- Es muss eine dauerhafte Gesundheitsschädigung eintreten (1),
- welche Folge eines plötzlichen (2),
- von außen auf den Körper wirkenden (3),
- unfreiwillig geschehenden (4)
- Ereignisses (5) ist.
Wie viel und in welcher Form die Unfallversicherung dann leistet, hängt sowohl von dem Versicherungsvertrag als auch von dem individuellen Fall ab. Zu den Hauptleistungen der Unfallversicherung gehört jedoch die sogenannte Invaliditätsleistung. Invalidität liegt dann vor, wenn der Unfall eine dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit verursacht, welche nach aller Voraussicht länger als drei Jahre bestehen wird und bei der eine Änderung des Gesundheitszustandes nicht zu erwarten ist. Die Unfallversicherung zahlt dann einen Betrag aus, welcher den Versicherten vor wirtschaftlichen Schäden schützen soll.
Zwei Arten von Unfallversicherung
Es gibt zwei Arten von Unfallversicherungen: die gesetzliche und die private Unfallversicherung. Erstere muss bei Arbeitsunfällen, bei Unfällen auf dem Arbeitshin- und Rückweg, bei Unfällen in der Uni oder der Schule und bei Berufskrankheiten leisten. Die private Unfallversicherung wiederum ist zahlungspflichtig, wenn Unfälle im Haushalt oder in der Freizeit passieren. Zu solchen gehören rund zwei Drittel aller überhaupt geschehenden Unfälle.
Die Beschwerdestatistik 2017
Als Anstalt des öffentlichen Rechtes ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für die Aufsicht beispielsweise über Banken und Versicherungen zuständig. Sie ist verpflichtet, jährlich eine Statistik der bei ihr eingegangenen Beschwerden über Versicherungen zu veröffentlichen. Diese Statistik zeigt in den einzelnen Versicherungssparten an, wie viele Beschwerden es bei welchem Versicherer gab.
Die Beschwerdestatistik aus dem Jahr 2017 informiert also auch über die Anzahl von Beschwerdefällen hinsichtlich der privaten Unfallversicherer. Die Zahlen können helfen, die Zufriedenheit der Verbraucher mit den jeweiligen Versicherungsunternehmen einzuschätzen, jedoch sollte bei der Interpretation der Statistik Folgendes beachtet werden: Es werden alle Beschwerden aufgeführt, auch solche, die sich als unbegründet erweisen und von der BaFin direkt ohne das Wissen des Versicherers beantwortet werden. Die Zahlen können somit nur bedingt Auskunft über die tatsächliche Qualität des Regulierungsverhaltens geben.
Allgemein zeigt die Erfahrung, dass es in der Regel häufiger Probleme mit gesetzlichen Unfallversicherungen gibt als mit privaten. Im Vergleich zu anderen privaten Versicherungen, beispielsweise Wohngebäude-, Hausrat- oder Rechtsschutzversicherungen, gingen über die Unfallversicherer wenige Beschwerden ein. Es zeigt sich zudem auch ein Rückgang um ein Viertel verglichen zum Vorjahr: Während sich in 2016 immerhin noch 240 Versicherte an die BaFin wandten, gingen in 2017 lediglich 181 Beschwerden über Unfallversicherungen ein. Diese bezogen sich auf insgesamt 46 Versicherungsunternehmen, welche rund 60 Millionen Kunden führen, darunter auch als gefährdet geltende Mitglieder in freizeitlichen Sportvereinen – jeder neunte Versicherungsfall betrifft diese Personengruppe. Heruntergerechnet kommt im Bereich Unfallversicherungen auf 331.934 Policen eine Beschwerde.
Über welche Unfallversicherer beschwerten sich die Kunden am seltensten?
In der Statistik der BaFin weist die ARAG die besten Werte auf – hier gingen also am wenigsten Beschwerden ein. Von fast 21 Millionen Versicherten beschwerte sich im Jahr 2017 nur einer. Die VGH Landschaftliche Brandkasse Hannover gehört mit 5.087.924 Kunden ebenfalls zu den größten Unfallversicherern. Auch hier wandte sich nur ein Versicherter an die BaFin.
Bei der Berechnung, auf wie viele Versicherte eine Beschwerde kam, ergeben sich außerdem für folgende Versicherungsunternehmen sehr gute Quoten:
- Provinzial Rheinland: eine Beschwerde je 2.399.458 Versicherte
- Debeka: eine Beschwerde je 970.930 Versicherte
- Westfälische Provinzial: eine Beschwerde je 838.504 Versicherte
- Württembergische: eine Beschwerde je 708.373 Versicherte
- ADAC: eine Beschwerde je 501.837 Versicherte
Welche Versicherungen haben die höchsten Beschwerdequoten?
Die höchsten Beschwerdequoten haben diese Unfallversicherer:
- Janitos: eine Beschwerde je 42.143 Versicherte
- Mannheimer: eine Beschwerde je 59.156 Versicherte
- Nürnberger: eine Beschwerde je 61.098 Versicherte
- Stuttgarter: eine Beschwerde je 62.008 Versicherte
- Alte Leipziger: eine Beschwerde je 62.799 Versicherte
- SV Sparkassenversicherung: eine Beschwerde je 70.229 Versicherte
- Ergo Direkt: eine Beschwerde je 77.737 Versicherte
Eine Beschwerde auf nicht einmal 100.000 Policen gab es außerdem bei der Cosmos, der Hansemerkur, der Baden-Badener und der WWK. Die meisten Beschwerden wurden in 2017 bei der Allianz verzeichnet: Von knapp vier Millionen Versicherten wandten sich 30 an die BaFin – das ergibt eine unter dem Gesamtschnitt liegende Quote von 130.768.
Dies sind die häufigsten Beschwerdegründe
Grund zur Beschwerde sehen Verbraucher besonders häufig in der Art der Schadenbearbeitung. Es kommt – wie in vielen Fällen bei allen Versicherungen – zu Verzögerungen, welche die Versicherten nicht hinnehmen möchten oder können. Des Weiteren gehören zu geringe Versicherungsleistungen sowie gänzlich ausbleibende Zahlungen zu den Hauptbeschwerdegründen.
Was können Sie bei Problemen mit der Unfallversicherung tun?
Doch was sollten Verbraucher tun, wenn sie ein Problem mit ihrer Unfallversicherung haben? Grundsätzlich kann es sinnvoll sein, von der Unfallversicherung abgewiesene Beschwerden der BaFin zu melden. Denn diese kann die Einhaltung von Vertragsvorgaben und rechtlicher Vorgaben prüfen. Dennoch sind ihre Möglichkeiten, individuelle Streitfälle zu schlichten, durch gesetzliche Bestimmungen begrenzt. Für die BaFin ist in erster Linie von Bedeutung, inwiefern der gemeldete Fall für das deutsche Aufsichtsrecht relevant ist. Wer also Ärger mit seiner Unfallversicherung hat, beispielsweise weil diese Zahlungen verweigert oder nur zu wenig auszahlen will, sollte sich von einem spezialisierten Anwalt unterstützen lassen. Dieser kann dem Verbraucher zielgerichtet helfen, seine Rechte durchzusetzen.
Haben auch Sie nach einem Unfall Ärger mit Ihrer Versicherung? Dann nutzen Sie unser Online-Formular zur kostenfreien Erstberatung und lassen Sie sich von unseren Anwälten für Versicherungsrecht eine Einschätzung geben. Dies ist für Sie mit keinem finanziellen Risiko verbunden.