Targobank vergisst Tilgungsplan: Autokreditraten jetzt zurückholen

Ein genauer Blick in die Vertragsdetails der Targobank lohnt sich. Das Landgericht Düsseldorf hat gleich in zwei Fällen entschieden, dass der Widerruf eines Autokredits auch zwei Jahre nach Abschluss noch möglich ist. Das Ergebnis: Die Kläger bekamen den Großteil ihres bereits gezahlten Geldes zurück.

Ein genauer Blick in die Vertragsdetails bei Autokreditverträgen der Targobank lohnt sich. Das Landgericht Düsseldorf hat gleich in zwei Fällen entschieden, dass der Widerruf eines Autokredits auch zwei Jahre nach Abschluss noch möglich ist. Das Ergebnis: Die Kläger bekamen den Großteil ihres bereits gezahlten Geldes zurück.

Wirksamer Widerruf nach 2 Jahren?

Das Landgericht (LG) Düsseldorf hat in zwei Fällen gegen die Targobank und zugunsten von Darlehensnehmern geurteilt (Az. 8 O 281/19 und 8 O 152/19). In den beiden Fällen ging es jeweils um einen Darlehensvertrag zur Finanzierung von Gebrauchtwagen – einem Audi A4 Avant und einem BMW. Die beiden Klägerparteien hatten die Verträge widerrufen – 2 Jahre nach Abschluss der Verträge und damit weit nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist. Sie beriefen sich jeweils auf fehlerhafte Widerrufsinformationen. Die Bank wies die Vorwürfe natürlich zurück.

Doch das LG Düsseldorf hat sich in beiden Fällen auf Seite der Kläger gestellt. Das Gericht bestätigte in zwei Urteilen vom Juli und Oktober 2020, dass die Widerrufe wirksam waren. Die Targobank wurde deswegen dazu verurteilt,

  • einen Großteil der gezahlten Raten (Zins- und Tilgungsleistungen) von insgesamt rund 17.000 Euro an die Kläger zurückzuzahlen

  • und das Fahrzeug zurückzunehmen.

Bemerkenswert an beiden Fällen ist, dass die Bank während des Verfahrens bereits teilweise gezahlt hat. Diese Vorgehensweise zeigt, dass die Bank vorzeitig für ihre Fehler einstand und dafür zahlte. Somit liefern beide Urteile den Beweis, dass sich ein anwaltliches Vorgehen lohnen kann.

Fehler, die bares Geld bringen

Die Targobank vergaß Hinweise auf den Tilgungsplan, der in Verträgen dieser Art eine Pflichtangabe darstellt.

Dieser und andere Fehler in den Verträgen führen dazu, dass die Widerrufsfrist von zwei Wochen nie begann zu laufen. Sie als Darlehensnehmer haben somit grundsätzlich die Möglichkeit, den Vertrag auch Jahre nach Abschluss noch zu widerrufen.

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Fälle, wie die beiden, die vor dem LG Düsseldorf gegen die Targobank verhandelt wurden, sind keine Seltenheit. Dabei ist ein fehlender Hinweis auf den Tilgungsplan nur eine Möglichkeit von vielen, warum ein Darlehensvertrag fehlerhaft sein kann. Unsere Erfahrungen aus über 30.000 geprüften Darlehensverträgen zeigen, dass nahezu alle Verträge Mängel aufweisen und somit auch Jahre nach Vertragsschluss noch widerrufen werden können.

Wollen Sie sich vor Ablauf der Vertragslaufzeit von Ihrem Vertrag lösen, sollten Sie unbedingt prüfen lassen, ob alle Pflichtangaben korrekt sind. Sind sie das nicht oder stimmen die Widerrufsinformationen nicht, können Sie den Vertrag grundsätzlich widerrufen. Sie sparen somit unter anderem die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung, die häufig als „Strafzahlung” für entgangene Zinsgewinne erhoben wird.