Diese Ansprüche verjähren zum Ende des Jahres 2021
In der Vergangenheit haben Banken und Sparkassen gerne Gebühren eingeführt oder erhöht und dabei auf die „schweigende“ Zustimmung ihrer Kundschaft gesetzt. Über Änderungen des Vertrags wurden Kund:innen lediglich schriftlich informiert – wer schwieg, stimmte zu, so die gängige Praxis.
Damit ist allerdings seit April 2021 Schluss, denn der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Klauseln, die das ermöglichten, für unwirksam erklärt (27.05.2021, Az. XI ZR 26/20). Betroffene können sich daher von ihrer Bank Gebühren rückwirkend bis zum 01. Januar 2018 zurückholen.
Doch nun droht die Verjährung von einigen dieser Ansprüche, wenn man von einer regulären Verjährungsfrist von 3 Jahren ausgeht. Wer daher für den gesamten Zeitraum von Anfang des Jahres 2018 bis heute sein Geld zurückhaben möchte, muss bis spätestens Ende des Jahres aktiv werden.
Lassen Sie sich kein Geld entgehen und werden Sie noch dieses Jahr aktiv. Sie können uns direkt online beauftragen, unser Partner, die Spreefels, kümmert sich um Ihre Gebühren - und Sie dürfen sich zurücklehnen.
Verjährung vermeiden und rechtzeitig Bankgebühren zurückfordern
So viel Geld entgeht Ihnen bei Verjährung
Geht man von einer dreijährigen Verjährungsfrist aus, könnten demzufolge Ihre Ansprüche auf zwischen dem 1. Januar und 31. Dezember 2018 gezahlte Bankgebühren verjähren. Konkret würde Ihnen rund ein Drittel der Bankgebühren entgehen, die Ihnen eigentlich nach dem BGH-Urteil zustehen, sollten Sie erst nach Dezember 2021 aktiv werden.
Die Beträge, um die es hier geht, sind nicht sehr hoch. Doch wie der BGH in seinem Urteil klar benannte, wurden Kund:innen, wie Sie, durch die Bankenpraxis unfair behandelt. Die Banken spielen nun auf Zeit und setzen darauf, dass Kontoinhaber:innen die Mühe scheuen. Das sollten Sie sich nicht gefallen lassen.
Steht die Verjährung fest?
Wir empfehlen Ihnen, sich noch dieses Jahr – 2021 – mit der Rückforderung der Bankgebühren auseinanderzusetzen. So schenken Sie der Bank nicht unnötig Geld. Sie können uns und unseren Rechtsdienstleister, die Spreefels GmbH, mit der professionellen Erstattung beauftragen – wir kümmern uns um alles Weitere.
Allerdings gibt es auch Expert:innen, die davon ausgehen, dass eine Verjährung der Ansprüche auf Erstattung Ihrer Bankgebühren gar nicht vereinbar mit Europarecht ist. Hierzu gibt es aber noch keine abschließenden Urteile und wir sind dabei, diese Option juristisch zu prüfen.
Daher raten wir Ihnen zunächst dazu, auf Nummer sicher zu gehen. Mit unserem Partner, der Spreefels, fordern wir Ihre Bank zur Zahlung der unrechtmäßig erhobenen Gebühren auf. Die Forderung setzen wir gegebenenfalls auch gerichtlich durch.
Für unseren Service fällt nur im Erfolgsfall ein Honorar von 25 % der Erstattung an. Sollten Sie keine Erstattung erhalten, zahlen Sie keinen Cent. Sie können uns direkt online beauftragen.
Verjährung vermeiden und rechtzeitig Bankgebühren zurückfordern