Aus der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zu wechseln, kann sich im Einzelfall als schwierig erweisen. Wie wir es unserem Mandanten dennoch ermöglichen konnten, innerhalb nur weniger Wochen aus der privaten Krankenversicherung (PKV) in die GKV zu wechseln, erfahren Sie hier.
Wechsel aus der privaten Krankenversicherung in die GKV häufig schwierig
Arbeitnehmer, die gut verdienen, jung und gesund sind, entscheiden sich nicht selten gegen die gesetzliche Krankenversicherung und für die private Krankenversicherung. Dies liegt vermutlich nicht nur daran, dass viele mit der PKV bessere Leistungen und kürzere Wartezeiten beim Arzt verbinden, sondern auch an den – zunächst – häufig attraktiven Beitragskosten. Steigen diese dann im Laufe der Jahre, wünschen sich viele die GKV zurück. Ein Wechsel aus der PKV in die GKV ist jedoch nicht immer einfach. Mit den richtigen Tricks ist es trotzdem möglich.
Beispiel aus der Praxis: Arbeitszeit reduziert & zurück in die gesetzliche Krankenkasse
Unser Mandant ist Angestellter in leitender Funktion, 41 Jahre jung, verheiratet und Vater von drei kleinen Kindern. Die Frau unseres Mandanten ist aufgrund der Kindererziehung derzeit nicht erwerbstätig und hätte auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Unser Mandant musste insofern auch für die freiwillige GKV seiner Frau aufkommen.
Ziel unseres Mandanten war es, möglichst zügig aus der privaten Krankenkasse in die gesetzliche zu wechseln. Zu Beginn haben wir seine Versicherungsverträge und die potenziellen Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung geprüft. Durch eine maßgeschneiderte Teilzeitregelung, die wir für ihn angefertigt haben, fällt er nun unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG). Diese beträgt aktuell 60.750 Euro brutto. Nachdem wir berechnet hatten, wie weit er seine Arbeitszeit reduzieren musste, haben wir Vorlagen für eine entsprechende Vereinbarung mit dem Arbeitgeber erstellt und das Anschreiben an den Arbeitgeber verfasst. Im Anschluss haben wir auch das Schreiben an die PKV angefertigt.
In wenigen Wochen ist es uns so gelungen, unserem Mandanten in die GKV zu verhelfen und künftig über 2.000 pro Jahr zu sparen. Seine Frau und seine Kinder sind nun auch bei ihm in der Familienversicherung mitversichert. Darüber hinaus hat unser Mandant infolge seines frühzeitigen Wechsels in die GKV gute Chancen, als Rentner in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) versichert sein zu können. Dann müsste er im Alter auf bestimmte Einkünfte – wie etwa aus Kapital – keine Versicherungsbeiträge zahlen.
Zeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit
Unter Umständen haben Sie einen gesetzlichen Anspruch darauf, Ihre Arbeitszeit für einen bereits festgelegten zeitlichen Umfang zu reduzieren und im Anschluss wieder im vorherigen Umfang zu arbeiten (sogenannte Brückenteilzeit gem. § 9a Teilzeit- und Befristungsgesetz – TzBfG). So könnten Sie mit Ihrem Arbeitslohn für einen bestimmten Zeitraum unter die JAEG rutschen, ohne dauerhafte finanzielle Einbußen befürchten zu müssen.
Was tun, wenn Teilzeit nicht möglich ist?
Das Jahres-Bruttogehalt mit der vorübergehenden Verringerung der Arbeitszeit unter die JAEG zu drücken, setzt immer auch das Einverständnis des Arbeitgebers voraus – jedenfalls dann, wenn Sie nicht von der Brückenteilzeit Gebrauch machen können oder möchten. Manchmal lässt die betriebliche Situation eine temporäre Teilzeit jedoch nicht zu oder aber Sie haben es mit einem weniger kooperativen Arbeitgeber zu tun. Auch in diesen Fällen gibt es Möglichkeiten, das Einkommen auf andere Weise zu verringern oder den Chef umzustimmen.
Welche unterschiedlichen Möglichkeiten es gibt, um aus der PKV in die GKV zu wechseln und für wen diese interessant sein könnten, erfahren Sie hier:
→ Wechsel von der privaten Krankenkasse in die Gesetzliche - So geht´s!