Die Deutsche Umwelthilfe hat erneut brisante Dieselskandal-Dokumente ans Licht befördert. Diese bestätigen, dass Opel unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet hat. Ein Gutachten dazu wurde vom BMVI und Opel unter Verschluss gehalten. Für Betroffene steigen nun die Erfolgschancen vor Gericht.
Nur die halbe Wahrheit
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat über zahlreiche Gerichtsinstanzen hinweg Unterlagen erstritten, die brisante Details zum Dieselskandal bei Opel beinhalten. Darin wird die Rechtmäßigkeit der temperaturgesteuerten Abschalteinrichtung in Dieselfahrzeugen von Opel durch einen Sachverständigen infrage gestellt. Doch das 10-seitige Gutachten kam bis jetzt nie ans Licht der Öffentlichkeit.
Das Fazit des Gutachters: Anhand der Umgebungstemperatur zu bestimmen, wann eine Stickoxid-Minderung aktiviert wird oder nicht, führt zu einem zu kleinen Betriebsfenster. Das Thermofenster bei Opel war also weder zielführend noch notwendig, um wirksam geringe Abgasemissionen zu erreichen.
Der Gutachter bemängelte, was inzwischen ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom Dezember 2020 bestätigt: Das Thermofenster ist eine unnötige und unzulässige Abschalteinrichtung. Zum Zeitpunkt des Gutachtens 2015 gab es zwar noch keine gerichtliche Entscheidung. Doch die Unzulässigkeit des Thermofensters war der europäischen Verordnung schon immer klar zu entnehmen. Viele Fahrzeughersteller, wie auch Opel, haben die Verordnung jedoch im Eigeninteresse ausgelegt.
Die Einschätzung des Gutachters wäre also schon an sich berichtenswert gewesen. Doch nicht nur Opel hielt sie zurück: Auch im Abschlussbericht der Untersuchungskommission des Bundesverkehrsministeriums (BMVI) zum Abgasskandal 2016 tauchte die wichtige Einschätzung nicht auf. Dabei widmet sich der Bericht neben den VW-Dieseln auch ausführlich Messergebnissen und Abschalteinrichtungen bei Opel.
Für betroffene Opel-Fahrer:innen ist das besonders bitter. Das Gutachten und die Einschätzung, dass – entgegen den Behauptungen von Opel – doch Abschalteinrichtungen verbaut wurden, hat entscheidende Relevanz für Kläger:innen vor Gericht. So konnte Opel bisher meist einfach ein Software-Update durchführen und die Sache hinter sich lassen.
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Was sind schon „Normalbedingungen”?
Ein beliebtes Argument zu den temperaturgesteuerten Abschalteinrichtungen aller Autohersteller ist der Motorschutz. Das behauptete auch Opel. Dazu hatte der Gutachter ebenfalls eine Einschätzung: Bauteilschutz schön und gut – doch um diesen sicherzustellen, müssen alternative Regelgrößen herangezogen werden, nicht die Außentemperatur.
Darüber hinaus offenbarten die von der DUH veröffentlichten Dokumente weitere Details zu Opels Einstellung bezüglich ihrer eigenen Handlungsweise. Der Konzern bestätigte, dass die Opel Insignia und Zafira zu hohe Stickoxidwerte im kühlen Temperaturbereich aufweisen. So war es auch im Abschlussbericht der Untersuchungskommission vermerkt. Das sei Opel zufolge aber kein Problem, schließlich würde die Abgasreinigung im Bereich der „normalen Betriebsbedingungen“ gemäß Vorschrift vollumfänglich funktionieren.
Doch wie werden diese „Normalbedingungen” definiert? Für Opel sind das eigenen Angaben zufolge Temperaturen zwischen „20 bis 30 °C”. Das ist der Temperaturbereich, bei dem auf dem Prüfstand gemessen wird, um die Typenzulassung zu erhalten. Unterhalb des Bereichs geht die Abgasrückführungsrate erheblich zurück. Allerdings sind die Temperaturen in Deutschland so, dass die Durchschnittstemperaturen lediglich während drei Monaten innerhalb dieses Fensters liegen. Im Alltagsbetrieb funktioniert die Abgasreinigung demzufolge meistens nur reduziert oder gar nicht. Das Thermofenster daher als „normale Bedingungen” verkaufen zu wollen, ist einfach nur dreist.
Gute Chancen auf Schadensersatz für Opel-Fahrer:innen
Opel hat nicht nur das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) getäuscht, sondern vor allem seine Kund:innen. Zunächst ließ sich das KBA noch mit dem Angebot Opels abspeisen, freiwillige Software-Updates bei den betroffenen Fahrzeugen durchzuführen. 2018 griff die Behörde dann aber doch durch und veranlasste Pflichtrückrufe für die drei manipulierten Euro-6-Modelle Zafira, Insignia und Cascada.
Das nun wieder aufgetauchte Gutachten zu der temperaturgesteuerten Abschalteinrichtung unterstützt die Argumente von Kläger:innen. Es belegt den Betrug Opels. Wer sollte jetzt aktiv werden? Für folgende Modelle gibt es gute Chancen auf Schadensersatz:
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Zafira 1.6
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Zafira 2.0
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Insignia 2.0
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Cascada 2.0
Bei allen Modellen sind die Baujahre 2012 bis 2016 der Abgasnorm Euro-6 betroffen.
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