Mehr Zuschuss für gesetzlich Versicherte
Manche Leute fürchten sich nicht nur vor dem Besuch beim Zahnarzt selbst, sondern auch vor den hohen Kosten danach. Für viele Behandlungen müssen Patienten zur Hälfte selbst aufkommen. Ab Oktober 2020 erhöhen die gesetzlichen Krankenkassen jedoch den Zuschuss von 50 auf 60 %.
Die Erhöhung betrifft die sogenannte Basisversorgung. Diese deckt die notwendigsten Leistungen ab. Für erweiterte Behandlungen mit Extras wie Keramik-Kronen, Goldverarbeitung oder Zahnreinigungen kommen die gesetzlichen Krankenkassen jedoch weiterhin nicht auf.
Patienten profitieren von regelmäßiger Kontrolle
Wer seit 5 Jahren regelmäßig zur Kontrolle beim Zahnarzt erscheint, soll den Zuschuss der Krankenkassen sogar bis zu 70 % erhöhen können. Das muss im Bonusheft gründlich nachgewiesen werden. Wer ganze 10 Jahre regelmäßige Kontrolluntersuchungen nachweisen kann, sichert sich gar einen Zuschuss von 75 %.
Eine regelmäßige Vorsorgeuntersuchung sollte bei Erwachsenen mindestens einmal im Jahr erfolgen. Selbiges gilt für Kinder und Jugendliche ab dem Alter von 12 Jahren. Zwischen den einzelnen Untersuchungen müssen mindestens 4 Monate liegen.
Der Weg zurück in die gesetzliche Krankenversicherung
Sie sind privatversichert und wollen zurück in die gesetzliche Krankenversicherung? Dann sollten Sie sich Hilfe von Experten suchen. Eine Rückkehr ist nicht ohne Weiteres möglich und vom Gesetzgeber in Deutschland grundsätzlich nicht vorgesehen. Unsere Anwälte wissen jedoch genau, wo die Lücken sind, um einen Wechsel doch möglich zu machen.